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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 12

1 Als David sich noch in Ziklag aufhielt, um sich von König Saul Ben-Kisch fernzuhalten, schlossen sich ihm schon damals heldenhafte Männer an, um ihm in seinem Kampf zu helfen. (1. Samuel 27.6) 2 Sie waren mit Bogen ausgerüstet und konnten sowohl mit der rechten als auch mit der linken Hand Steine schleudern und Pfeile schießen. Von Sauls eigenen Stammesbrüdern aus Benjamin kamen (1. Chronik 8.40) 3 als Oberhaupt Ahiëser und sein Bruder Joasch, die Söhne von Schemaa aus Gibea; weiter Jesiël und Pelet, die Söhne von Asmawet; Beracha und Jehu aus Anatot, 4 Jischmaja aus Gibeon, später war er einer von den "Dreißig" und ihr Anführer; 5 Jirmeja, Jahasiël, Johanan und Josabad aus Gedera; (1. Chronik 25.18) 6 Elusai, Jerimot, Bealja, Schemarja und Schefatja aus Haruf; 7 Elkana, Jischija, Asarel, Joëser und Jaschobam von den Nachkommen Korachs; 8 Joëla und Sebadja, die Söhne von Jeroham, aus Gedor. (2. Samuel 2.18) 9 Auch aus dem Stamm Gad ging eine Anzahl tapferer Männer zu David über, als er in seiner Bergfestung in der Wüste Juda war. Sie waren mit Schild und Speer bewaffnet, kampferprobt, mutig wie Löwen und in den Bergen flink wie Gazellen. 10 Ihr Oberhaupt war Eser, der zweite Obadja, der dritte Eliab, 11 der vierte Mischmanna, der fünfte Jirmeja, 12 der sechste Attai, der siebte Eliël, 13 der achte Johanan, der neunte Elsabad, 14 der zehnte Jirmeja, der elfte Machbannai. 15 Sie alle waren Anführer im Heer. Der Schwächste von ihnen nahm es mit hundert Gegnern auf, der Stärkste aber mit tausend. 16 Schon im April überschritten sie den Jordan, als er Hochwasser führte und alle Nebentäler auf beiden Seiten abgeschnitten waren. 17 Auch aus den Stämmen Benjamin und Juda kamen einige zu David in die Bergfestung. 18 David ging zu ihnen hinaus und sagte: "Wenn ihr als Freunde zu mir kommt, um mir zu helfen, dann seid ihr herzlich willkommen. Wenn ihr mich aber an meine Feinde verraten wollt, obwohl kein Blut an meinen Händen klebt, dann möge der Gott unserer Vorfahren es sehen und strafen." 19 Da kam der Geist Gottes über Amasai, der später das Oberhaupt der Offiziere wurde, und er rief: "David, wir gehören zu dir, / und zu dir stehen wir, Ben-Isai! / Friede, Friede dir / und Frieden dem, der dir hilft! / Denn dir hilft dein Gott!"Da nahm David sie auf und reihte sie unter die Oberhäupter der Streifschar ein. (1. Samuel 29.4) 20 Auch von Manasse liefen einige Männer zu David über. Das geschah zu der Zeit, als David mit den Philistern gegen Saul in den Kampf zog. Es kam allerdings nicht dazu, denn nach einer Beratung schickten ihn die Fürsten der Philister wieder weg. Sie sagten nämlich: "Um den Preis unserer Köpfe könnte er zu seinem früheren Herrn Saul überlaufen." 21 Als er nach Ziklag zog, liefen folgende Männer aus Manasse zu ihm über: Adnach, Josabad, Jediaël, Michael, Josabad, Elihu und Zilletai. Sie waren Oberhäupter von Heereseinheiten des Stammes Manasse gewesen. 22 Sie halfen David im Kampf gegen die Streifschar, denn sie waren kriegstüchtige Männer und wurden später Obere im Heer. 23 Tag für Tag kamen Leute zu David, um ihm zu helfen, bis es ein großes Heerlager wurde, ein Heerlager Gottes. 24 Es folgt ein Verzeichnis aller wehrfähigen Männer, die zu David nach Hebron kamen, um das Königtum Sauls nach dem Befehl Jahwes auf ihn zu übertragen. 25 Vom Stamm Juda waren es 6800 mit Schild und Lanze Bewaffnete, 26 von Simeon 7100 Wehrtüchtige, 27 von den Leviten 4600, 28 dazu Jojada, das Oberhaupt der Nachkommen Aarons, und mit ihm 3700 Mann, (2. Samuel 15.24) (1. Chronik 5.34) 29 sowie Zadok, ein junger tapferer Krieger mit seiner Sippe: 22 Anführer. 30 Von den Benjaminiten, den Stammesbrüdern Sauls, kamen 3000, aber der größte Teil des Stammes hielt bis dahin treu zur Familie Sauls. 31 Von Efraïm kamen 20.800 Wehrtüchtige, Männer, die in ihren Familien sehr geachtet wurden. 32 Vom halben Stamm Manasse kamen 18.000 Männer, die namentlich bestimmt waren, dass sie kommen und David zum König machen sollten. 33 Von Issachar kamen solche, die das Gebot der Stunde verstanden und wussten, was Israel zu tun hatte: 200 Anführer mit ihren Männern. 34 Von Sebulon kamen 50.000 Mann mit einmütigem Herzen, kriegsmäßig ausgerüstet und kampfbereit, um David zu helfen. 35 Von Naftali kamen 1000 Anführer und 37.000 Mann, mit Schild und Speer bewaffnet, 36 von Dan 28.600 kampfbereite Männer. 37 Von Ascher kamen 40.000 kampfbereite Wehrfähige, 38 und vom Ostjordanland kamen von Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse 120.000 Mann in voller Kriegsbewaffnung. 39 Sie alle kamen in Heeresordnung nach Hebron, mit der einmütigen Absicht, David zum König über ganz Israel zu machen. Auch alle übrigen Israeliten waren sich in diesem Wunsch einig. 40 Drei Tage blieben sie dort bei David und aßen und tranken, denn ihre Brüder hatten alles für sie bereitgestellt. 41 Auch die, die in ihrer Nähe lebten, bis hin zu den Stammesgebieten von Issachar, Sebulon und Naftali brachten Lebensmittel auf Eseln und Kamelen, auf Maultieren und Rindern: Mehlspeisen, Feigenkuchen, Rosinenkuchen, Wein und Öl, Rinder und Schafe in großer Zahl, denn es herrschte Freude in Israel.