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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 11

1 Ganz Israel versammelte sich bei David in Hebron und sagte: "Wir sind doch dein Fleisch und Blut. (1. Mose 29.14) 2 Schon früher, als Saul noch unser König war, hast du Israels Heer in den Kampf geführt und wieder heimgebracht. Und Jahwe, dein Gott, hat zu dir gesagt: 'Du sollst der Hirt meines Volkes Israel sein, du sollst Israels Fürst werden!'" 3 Das sagten die Ältesten Israels, die zum König nach Hebron gekommen waren. Und König David schloss vor Jahwe einen Bund mit ihnen. Daraufhin salbten sie David zum König über Israel, wie Jahwe es durch Samuel angekündigt hatte. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.3) (1. Samuel 16.12) 4 David zog nun mit allen Männern Israels nach Jerusalem, das damals noch Jebus hieß. Die Jebusiter waren die Bewohner des Landes. 5 Die Einwohner von Jebus riefen David zu: "Da wirst du nicht hineinkommen!" Aber David nahm die Bergfestung Zion ein, und sie wurde zur Davidsstadt. 6 David hatte gesagt: "Wer den ersten Jebusiter erschlägt, soll Oberhaupt und Anführer werden." Da stieg Joab Ben-Zeruja als Erster in die Burg hinauf und wurde zum Oberhaupt. 7 David machte die Bergfestung zu seinem Wohnsitz und nannte sie "Davidsstadt". 8 Er baute sie vom Stadtwall her ringsum aus. Joab stellte den Rest der Stadt wieder her. 9 David wurde immer mächtiger, und Jahwe, der allmächtige Gott, stand ihm bei. 10 Das sind die Anführer der Elitetruppe Davids, die ihm während seiner Königsherrschaft zusammen mit ganz Israel mutig beistanden, um ihn zum König zu machen, wie Jahwe es für Israel angeordnet hatte. (2. Samuel 23.8) 11 Es folgt die Aufzählung der Elitetruppe Davids: Joschobam Ben-Hachmoni, Anführer der Offiziere. Er schwang seinen Speer über 300 Mann, die er in einer Schlacht durchbohrt hatte. (1. Chronik 27.2) 12 Der zweite nach ihm war Eleasar Ben-Dodo, ein Nachkomme Ahoachs. Er gehörte zu den drei Helden der Elitetruppe. (1. Chronik 27.4) 13 Er war dabei, als die Philister sich bei Pas-Dammim zum Kampf gegen David sammelten. Dort war ein Feldstück mit Gerste. Als das Volk vor den Philistern floh, 14 stellten sie sich mitten auf das Feld, entrissen es den Philistern und schlugen sie. So schaffte Jahwe eine große Rettung. 15 Drei von den dreißig Helden gingen einmal zu dem Felsen hinunter, wo sich David befand, in der Höhle bei Adullam. Die Philister hatten die Ebene Refaïm besetzt. (1. Samuel 22.1) 16 Auch in Bethlehem lagen sie. David hielt sich gerade in der Bergfestung auf, 17 als ihn ein großes Verlangen überkam. Er sagte: "Wer bringt mir Wasser aus der Zisterne am Tor von Bethlehem?" 18 Da drangen die drei Helden ins Lager der Philister ein, schöpften Wasser aus der Zisterne am Tor von Bethlehem und brachten es zu David. Doch David wollte es nicht trinken, sondern goss es als Trankopfer vor Jahwe aus. 19 Er sagte: "Jahwe bewahre mich davor, so etwas zu tun! Das wäre, als wollte ich das Blut dieser Männer trinken, die unter Lebensgefahr hingegangen sind. Sie haben ihr Leben eingesetzt, um mir das Wasser zu bringen." Deshalb wollte er es nicht trinken. Das hatten die drei Helden getan. 20 Abischai, der Bruder Joabs, war der Anführer der Dreißig. 300 Feinde hatte er mit dem Speer getötet, und er war angesehen unter den Dreien. 21 Von den Dreien der zweiten Reihe war er der berühmteste, sodass er ihr Anführer wurde, doch an die ersten Drei reichte er nicht heran. 22 Benaja Ben-Jojada war ein tapferer Mann, der große Taten vollbrachte. Er erschlug die beiden Kriegshelden von Moab. Und an einem Schneetag stieg er in eine Zisterne und erschlug den Löwen, der dort hineingeraten war. 23 Er war es auch, der den 2,30 Meter großen Ägypter erschlug, der einen Speer wie einen Weberbaum in der Hand hatte. Mit einem Stock ging er zu dem Ägypter hinunter, riss ihm den Speer aus der Hand und durchbohrte ihn damit. (1. Samuel 17.7) (1. Samuel 17.40) (1. Samuel 17.51) 24 Solche Taten vollbrachte Benaja Ben-Jojada. Er war hochgeachtet unter den dreißig Helden (1. Chronik 27.5-6) 25 und wurde mehr als sie geehrt. Aber an die Drei reichte er nicht heran. David machte ihn zum Anführer seiner Leibgarde. 26 Zur Elitetruppe gehörten Asaël, der Bruder von Joab, Elhanan Ben-Dodo aus Bethlehem, 27 Schammot aus Harod, Helez, ein Peloniter, (1. Chronik 27.8) (1. Chronik 27.10) 28 Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, Abiëser aus Anatot, 29 Sibbechai aus Huscha, Ilai aus Ahoach, 30 Mahrai und Heled Ben-Baana aus Netofa, 31 Ittai Ben-Ribai aus Gibea im Gebiet Benjamins, Benaja aus Piraton, 32 Hiddai aus Nahale-Gaasch, Abiël aus Bet-Araba, 33 Asmawet aus Bahurim, Eljachba aus Schaalbim, 34 Haschem aus Gison, Jonatan Ben-Schage und 35 Ahiam Ben-Sachar aus Harar, Elifal Ben-Ur, 36 Hefer aus Mechera, Ahija aus Pelon, 37 Hezro aus Karmel, Naarai Ben-Esbai, 38 Joël, der Bruder Natans; Mibhar Ben-Hagri, 39 Zelek, der Ammoniter, Nachrai aus Beerot, der Waffenträger Joabs; 40 Ira und Gareb aus Jattir, 41 Urija, der Hetiter; Sabad Ben-Achlai, (2. Samuel 11.3) 42 Adina Ben-Schisa, einer der Oberen des Stammes Ruben und Anführer von dreißig Mann; 43 Hanan Ben-Maacha, Joschafat aus Meten, 44 Usija aus Aschtarot, Schama und Jëiël, die Söhne Hotams aus Aroer; 45 Jediaël Ben-Schimri, und sein Bruder Joha aus Tiz, 46 Eliël aus Mahanajim, Jeribai und Joschawja, die Söhne Elnaams; Jitma, der Moabiter, 47 Eliël, Obed und Jaasiël aus Zoba.