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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 3

Der Bau der Stadtmauer und die Liste der Bauleute

1 Und Eljasib, der Hohepriester, machte sich auf mit seinen Brüdern, den Priestern und bauten das Schaftor. Sie heiligten es und setzten seine Türen ein. Sie heiligten es aber bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananeel. 2 Neben ihm bauten die Männer von Jericho. Und daneben baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Aber das Fischtor bauten die Kinder von Senaa, sie deckten es und setzten seine Türen ein, Schlösser und Riegel. 4 Neben ihnen baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz. Neben ihnen baute Mesullam, der Sohn Berechjas, des Sohnes Mesesabeels. Neben ihnen baute Zadok, der Sohn Baanas. 5 Neben ihnen bauten die von Thekoa; aber ihre Vornehmeren brachten ihren Hals nicht zum Dienst ihrer Herren. 6 Das alte Tor baute Jojada, der Sohn Paseahs, und Mesullam, der Sohn Besodjas; sie deckten es und setzten ein seine Türen und Schlösser und Riegel.
7 Neben ihnen bauten Melatja von Gibeon und Jadon von Meronoth, die Männer von Gibeon und von Mizpa, am Stuhl des Landpflegers diesseit des Wassers. 8 Daneben baute Usiel, der Sohn des Harhajas, der Goldschmied. Neben ihm baute Hananja, der Sohn der Salbenbereiter; und sie bauten aus zu Jerusalem bis an die breite Mauer. 9 Neben ihm baute Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Kreises von Jerusalem. 10 Neben ihm baute Jedaja, der Sohn Harumaphs, gegenüber seinem Hause. Neben ihm baute Hattus, der Sohn Hasabnejas. 11 Aber Malchia, der Sohn Harims, und Hassub, der Sohn Pahath-Moabs, bauten ein andres Stück und den Ofenturm. 12 Daneben baute Sallum, der Sohn des Halohes, der Oberste des andern halben Kreises von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor bauten Hanun und die Bürger von Sanoah, sie bauten's und setzten ein seine Türen, Schlösser und Riegel, und tausend Ellen an der Mauer bis an das Misttor.
14 Das Misttor aber baute Malchia, der Sohn Rechabs, der Oberste des Kreises von Beth-Cherem; er baute es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel. 15 Aber das Brunnentor baute Sallun, der Sohn Chol-Hoses, der Oberste des Kreises von Mizpa, er baute es und deckte es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel, dazu die Mauer am Teich Siloah bei dem Garten des Königs bis an die Stufen, die von der Stadt Davids herabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nach ihm baute Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Kreises von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis an den Teich, den man gemacht hatte, und bis an das Haus der Helden. 17 Nach ihm bauten die Leviten, Rehum, der Sohn Banis. Neben ihm baute Hasabja, der Oberste des halben Kreises von Kegila, für seinen Kreis.
18 Nach ihm bauten ihre Brüder, Bavvai, der Sohn Henadads, der Oberste des andern halben Kreises von Kegila. 19 Neben ihm baute Eser, der Sohn Jesuas, der Oberste zu Mizpa, ein anderes Stück den Winkel hinan gegenüber dem Zeughaus. 20 Nach ihm auf dem Berge baute Baruch, der Sohn Sabbais, ein anderes Stück vom Winkel bis an die Haustür Eljasibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nach ihm baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz, ein anderes Stück von der Haustür Eljasibs, bis an das Ende des Hauses Eljasibs, (Esra 8.33) 22 Nach ihm bauten die Priester, die Männer aus der Gegend. 23 Nach dem baute Benjamin und Hassub gegenüber ihrem Hause. Nach dem baute Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nach ihm baute Binnui, der Sohn Henadads, ein anderes Stück vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, gegenüber dem Winkel und den Oberen Turm, der vom Königshause heraussieht bei dem Kerkerhofe. Nach ihm Pedaja, der Sohn Pareos. (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Die Tempelknechte aber wohnten am Ophel bis an das Wassertor gegen Morgen, da der Turm heraussieht. 27 Nach dem bauten die von Thekoa ein anderes Stück gegenüber dem großen Turm, der heraussieht, und bis an die Mauer des Ophel. 28 Aber vom Roßtor an bauten die Priester, ein jeglicher gegenüber seinem Hause. (2. Könige 11.16) 29 Nach dem baute Zadok, der Sohn Immers, gegenüber seinem Hause. Nach ihm baute Semaja, der Sohn Sechanjas, der Hüter des Tores gegen Morgen.
30 Nach ihm baute Hananja, der Sohn Selemjas, und Hanun, der Sohn Zalaphs, der sechste, ein anderes Stück. Nach ihm baute Mesullam, der Sohn Berechjas, gegenüber seiner Kammer. 31 Nach ihm baute Malchia, der Sohn des Goldschmieds, bis an das Haus der Tempelknechte und der Krämer, gegenüber dem Ratstor und bis an den Söller an der Ecke. 32 Und zwischen dem Söller und dem Schaftor bauten die Goldschmiede und die Krämer.

Maßnahmen zum Schutz des Mauerbaus

33 Da aber Saneballat hörte, daß wir die Mauer bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete der Juden (Nehemia 2.19) 34 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria: Was machen die ohnmächtigen Juden? Wird man sie so lassen? Werden sie opfern? Werden sie es diesen Tag vollenden? Werden sie die Steine lebendig machen, die Schutthaufen und verbrannt sind?
35 Aber Tobia, der Ammoniter, neben ihm sprach: Laß sie nur bauen; wenn Füchse hinaufzögen, die zerrissen wohl ihre steinerne Mauer. 36 Höre, unser Gott, wie verachtet sind wir! Kehre ihren Hohn auf ihren Kopf, daß du sie gibst in Verachtung im Lande ihrer Gefangenschaft. (Psalm 7.17) 37 Decke ihre Missetat nicht zu, und ihre Sünde vertilge nicht vor dir; denn sie haben vor den Bauleuten dich erzürnt.
38 Aber wir bauten die Mauer und fügten sie ganz aneinander bis an die halbe Höhe. Und das Volk gewann ein Herz zu arbeiten.