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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 22

Josua entlässt die zweieinhalb Stämme in ihre Heimat

1 Da rief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse 2 und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und gehorcht meiner Stimme in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder nicht verlassen eine lange Zeit her bis auf diesen Tag und habt gehalten an dem Gebot des HERRN, eures Gottes. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, hat eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen geredet hat, so wendet euch nun und ziehet hin in eure Hütten im Lande eures Erbes, das euch Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat jenseit des Jordans. 5 Haltet aber nur an mit Fleiß, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebt und wandelt auf allen seinen Wegen und seine Gebote haltet und ihm anhanget und ihm dient von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 6 Also segnete sie Josua und ließ sie gehen; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Dem halben Stamm Manasse hatte Mose gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua unter ihren Brüdern diesseit des Jordans gegen Abend. Und da er sie gesegnet hatte,
8 sprach er zu ihnen: Ihr kommt wieder heim mit großem Gut zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, Silber, Gold, Erz, Eisen und Kleidern; so teilt nun den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern. (4. Mose 31.27)

Errichtung eines Altars am Jordan

9 Also kehrten um die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse und gingen von den Kindern Israel aus Silo, das im Lande Kanaan liegt, daß sie ins Land Gilead zögen zum Lande ihres Erbes, das sie erbten nach Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altarbau am Jordan

10 Und da sie kamen in die Kreise am Jordan, die im Lande Kanaan liegen, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse daselbst am Jordan einen großen, schönen Altar.
11 Da aber die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Land Kanaan, in den Kreisen am Jordan, diesseit der Kinder Israel, 12 da versammelten sie sich mit der ganzen Gemeinde zu Silo, daß sie wider sie hinaufzögen mit einem Heer. 13 Und sandten zu ihnen ins Land Gilead Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, (4. Mose 25.7)
14 und mit ihm zehn oberste Fürsten unter ihren Vaterhäusern, aus jeglichem Stamm Israels einen. 15 Und da sie zu ihnen kamen ins Land Gilead, redeten sie mit ihnen und sprachen: 16 So läßt euch sagen die ganze Gemeinde des HERRN: Wie versündigt ihr euch also an dem Gott Israels, daß ihr euch heute kehrt von dem HERRN damit, daß ihr euch einen Altar baut, daß ihr abfallt von dem HERRN? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 Ist's uns zu wenig an der Missetat über dem Peor, von welcher wir noch auf diesen Tag nicht gereinigt sind und kam eine Plage unter die Gemeinde des HERRN? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von dem HERRN weg und seid heute abtrünnig geworden von dem HERRN, auf daß er heute oder morgen über die ganze Gemeinde Israel erzürne. 19 Dünkt euch das Land eures Erbes unrein, so kommt herüber in das Land, das der HERR hat, da die Wohnung des HERRN steht, und macht euch ansässig unter uns; und werdet nicht abtrünnig von dem HERRN und von uns, daß ihr euch einen Altar baut außer dem Altar des HERRN, unsers Gottes. 20 Versündigte sich nicht Achan, der Sohn Serahs, am Verbannten? und der Zorn kam über die ganze Gemeinde Israel, und er ging nicht allein unter über seiner Missetat. (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Häuptern über die Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4)
22 Der starke Gott, der HERR, weiß es; so wisse es Israel auch: fallen wir ab oder sündigen wider den HERRN, so helfe er uns heute nicht! 23 Und so wir darum den Altar gebaut haben, daß wir uns von dem HERRN wenden wollten, Brandopfer und Speisopfer darauf opfern oder Dankopfer darauf tun, so fordere es der HERR. 24 Und so wir's nicht vielmehr aus Sorge darum getan haben, daß wir sprachen: Heut oder morgen möchten eure Kinder zu unsern Kindern sagen: Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Der HERR hat den Jordan zur Grenze gesetzt zwischen uns und euch Kindern Ruben und Gad; ihr habt keinen Teil am HERRN. Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN weisen. 26 Darum sprachen wir: Laßt uns einen Altar bauen, nicht zum Brandopfer noch zu andern Opfern,
27 sondern daß er ein Zeuge sei zwischen uns und euch und unsern Nachkommen, daß wir dem HERRN Dienst tun mögen vor ihm mit unsern Brandopfern, Dankopfern und andern Opfern und eure Kinder heut oder morgen nicht sagen dürfen zu unsern Kindern: Ihr habt keinen Teil an dem HERRN. (Josua 24.27) 28 Wenn sie aber also zu uns sagen würden oder zu unsern Nachkommen heut oder morgen, so könnten wir sagen: Seht das Gleichnis des Altars des HERRN, den unsere Väter gemacht haben, nicht zum Brandopfer noch zu andern Opfern, sondern zum Zeugen zwischen uns und euch. 29 Das sei ferne von uns, daß wir abtrünnig werden von dem HERRN, daß wir uns heute wollten von ihm wenden und einen Altar bauen zum Brandopfer und andern Opfern, außer dem Altar des HERRN, unsers Gottes, der vor seiner Wohnung steht. 30 Da aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter über die Tausende Israels, die mit ihm waren, hörten diese Worte, die die Kinder Ruben, Gad und Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl.
31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, des Priesters, sprach zu den Kindern Ruben, Gad und Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr euch nicht an dem HERRN versündigt habt in dieser Tat. Nun habt ihr die Kinder Israel errettet aus der Hand des HERRN. 32 Da zogen Pinehas, der Sohn Eleasars, des Priesters, und die Obersten aus dem Lande Gilead von den Kindern Ruben und Gad wieder ins Land Kanaan zu den Kindern Israel und sagten's ihnen an. 33 Das gefiel den Kindern Israel wohl, und lobten den Gott der Kinder Israel und sagten nicht mehr, daß sie hinauf wollten ziehen mit einem Heer wider sie, zu verderben das Land, darin die Kinder Ruben und Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und Gad hießen den Altar: Daß er Zeuge sei zwischen uns, daß der HERR Gott sei.