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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 3

Davids Söhne

1 Und es war ein langer Streit zwischen dem Hause Sauls und dem Hause Davids. David aber nahm immer mehr zu, und das Haus Saul nahm immer mehr ab. (2. Samuel 5.10) 2 Und es wurden David Kinder geboren zu Hebron: Sein erstgeborener Sohn: Amnon, von Ahinoam, der Jesreelitin; (2. Samuel 13.1) (1. Chronik 3.1-4)
3 der zweite Chileab, von Abigail, Nabals Weib, des Karmeliten; der dritte: Absalom, der Sohn Maachas, der Tochter Thalmais, des Königs zu Gessur; 4 der vierte: Adonia, der Sohn der Haggith; der fünfte: Sephatja, der Sohn der Abital; (1. Könige 1.5) 5 der sechste: Jethream, von Egla, dem Weib Davids. Diese sind David geboren zu Hebron.

Abner geht zu David über

6 Als nun der Streit war zwischen dem Hause Sauls und dem Hause Davids, stärkte Abner das Haus Sauls.
7 Und Saul hatte ein Kebsweib, die hieß Rizpa, eine Tochter Ajas. Und Is-Boseth sprach zu Abner: Warum hast du dich getan zu meines Vaters Kebsweib? (2. Samuel 21.8) 8 Da ward Abner sehr zornig über die Worte Is-Boseths und sprach: Bin ich denn ein Hundskopf, der ich wider Juda an dem Hause Sauls, deines Vaters, und an seinen Brüdern und Freunden Barmherzigkeit tue und habe dich nicht in Davids Hände gegeben? Und du rechnest mir heute eine Missetat zu um ein Weib? 9 Gott tue Abner dies und das, wenn ich nicht tue, wie der HERR dem David geschworen hat, 10 daß das Königreich vom Hause Saul genommen werde und der Stuhl Davids aufgerichtet werde über Israel und Juda von Dan bis gen Beer-Seba. 11 Da konnte er fürder ihm kein Wort mehr antworten, so fürchtete er sich vor ihm. 12 Und Abner sandte Boten zu David für sich und ließ ihm sagen: Wes ist das Land? Und sprach: Mache einen Bund mit mir; siehe, meine Hand soll mit dir sein, daß ich zu dir kehre das ganze Israel.
13 Er sprach: Wohl, ich will einen Bund mit dir machen. Aber eins bitte ich von dir, daß du mein Angesicht nicht sehest, du bringst denn zuvor Michal, Sauls Tochter, wenn du kommst, mein Angesicht zu sehen. 14 Auch sandte David Boten zu Is-Boseth, dem Sohn Sauls, und ließ ihm sagen: Gib mir mein Weib Michal, die ich mir verlobt habe mit hundert Vorhäuten der Philister. (1. Samuel 18.25-27) 15 Is-Boseth sandte hin und ließ sie nehmen von dem Mann Paltiel, dem Sohn des Lais. 16 Und ihr Mann ging mit ihr und weinte hinter ihr bis gen Bahurim. Da sprach Abner zu ihm: Kehre um und gehe hin! Und er kehrte um. 17 Und Abner hatte eine Rede mit den Ältesten in Israel und sprach: Ihr habt schon längst nach David getrachtet, daß er König wäre über euch.
18 So tut's nun; denn der HERR hat von David gesagt: Ich will mein Volk Israel erretten durch die Hand Davids, meines Knechtes, von der Philister Hand und aller seiner Feinde Hand. 19 Auch redete Abner vor den Ohren Benjamins und ging auch hin, zu reden vor den Ohren Davids zu Hebron alles, was Israel und dem ganzen Hause Benjamin wohl gefiel. 20 Da nun Abner gen Hebron zu David kam und mit ihm zwanzig Mann, machte ihnen David ein Mahl. 21 Und Abner sprach zu David: Ich will mich aufmachen und hingehen, daß ich das ganze Israel zu meinem Herrn, dem König, sammle und daß sie einen Bund mit dir machen, auf daß du König seist, wie es deine Seele begehrt. Also ließ David Abner von sich, daß er hinginge mit Frieden.

Abners Tod

22 Und siehe, die Knechte Davids und Joab kamen von einem Streifzuge und brachten mit sich große Beute. Abner aber war nicht mehr bei David zu Hebron, sondern er hatte ihn von sich gelassen, daß er mit Frieden weggegangen war.
23 Da aber Joab und das ganze Heer mit ihm war gekommen, ward ihm angesagt, daß Abner, der Sohn Ners, zum König gekommen war und hatte er ihn von sich gelassen, daß er mit Frieden war weggegangen. 24 Da ging Joab zum König hinein und sprach: Was hast du getan? Siehe, Abner ist zu dir gekommen; warum hast du ihn von dir gelassen, daß er ist weggegangen? 25 Kennst du Abner, den Sohn Ners, nicht? Denn er ist gekommen, dich zu überreden, daß er erkennt deinen Ausgang und Eingang und erführe alles, was du tust. 26 Und da Joab von David ausging, sandte er Boten Abner nach, daß sie ihn wiederum holten von Bor-Hassira; und David wußte nichts darum.
27 Als nun Abner wieder gen Hebron kam, führte ihn Joab mitten unter das Tor, daß er heimlich mit ihm redete, und stach ihn daselbst in den Bauch, daß er starb, um seines Bruders Asahel Bluts willen. (2. Samuel 2.23) (1. Könige 2.5) 28 Da das David hernach erfuhr, sprach er: Ich bin unschuldig und mein Königreich vor dem HERRN ewiglich an dem Blut Abners, des Sohnes Ners; 29 es falle aber auf das Haupt Joabs und auf seines Vaters ganzes Haus, und müsse nicht aufhören im Hause Joabs, der einen Eiterfluß und Aussatz habe und am Stabe gehe und durchs Schwert falle und an Brot Mangel habe. 30 Also erwürgten Joab und Abisai Abner, darum daß er ihren Bruder Asahel getötet hatte im Streit zu Gibeon.

Davids Trauer um Abner

31 David aber sprach zu Joab und allem Volk, das mit ihm war: Zerreißt eure Kleider und gürtet Säcke um euch und tragt Leid um Abner! Und der König ging dem Sarge nach.
32 Und da sie Abner begruben zu Hebron, hob der König seine Stimme auf und weinte bei dem Grabe Abners, und weinte auch alles Volk. (1. Samuel 30.4) 33 Und der König klagte um Abner und sprach: Mußte Abner sterben, wie ein Ruchloser stirbt? 34 Deine Hände waren nicht gebunden, deine Füße waren nicht in Fesseln gesetzt; du bist gefallen, wie man vor bösen Buben fällt. Da beweinte ihn alles Volk noch mehr. 35 Da nun alles Volk hineinkam, mit David zu essen, da es noch hoch am Tage war, schwur David und sprach: Gott tue mir dies und das, wo ich Brot esse oder etwas koste, ehe die Sonne untergeht. 36 Und alles Volk erkannte es, und gefiel ihnen auch wohl, wie alles, was der König tat, dem ganzen Volke wohl gefiel; 37 und alles Volk und ganz Israel merkten des Tages, daß es nicht vom König war, daß Abner, der Sohn Ners, getötet ward. 38 Und der König sprach zu seinen Knechten: Wisset ihr nicht, daß auf diesen Tag ein Fürst und Großer gefallen ist in Israel? (1. Samuel 26.15) 39 Ich aber bin noch zart und erst gesalbt zum König. Aber die Männer, die Kinder der Zeruja, sind mir verdrießlich. Der HERR vergelte dem, der Böses tut, nach seiner Bosheit.