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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 23

Davids letzte Worte

1 Dies sind die letzten Worte Davids: Es sprach David der Sohn Isais, es sprach der Mann, der hoch erhoben ist, der Gesalbte des Gottes Jakobs, lieblich mit Psalmen Israels. 2 Der Geist des HERRN hat durch mich geredet, und seine Rede ist auf meiner Zunge.
3 Es hat der Gott Israels zu mir gesprochen, der Hort Israels hat geredet: Ein Gerechter herrscht unter den Menschen, er herrscht mit der Furcht Gottes 4 und ist wie das Licht des Morgens, wenn die Sonne aufgeht, am Morgen ohne Wolken, da vom Glanz nach dem Regen das Gras aus der Erde wächst. 5 Denn ist mein Haus nicht also bei Gott? Denn er hat mir einen ewigen Bund gesetzt, der in allem wohl geordnet und gehalten wird. All mein Heil und all mein Begehren, das wird er wachsen lassen. 6 Aber die heillosen Leute sind allesamt wie die ausgeworfenen Disteln, die man nicht mit Händen fassen kann; 7 sondern wer sie angreifen soll, muß Eisen und Spießstange in der Hand haben; sie werden mit Feuer verbrannt an ihrem Ort.

Die Helden Davids

8 Dies sind die Namen der Helden Davids: Jasobeam, der Sohn Hachmonis, ein Vornehmster unter den Rittern; er hob seinen Spieß auf und schlug achthundert auf einmal.
9 Nach ihm war Eleasar, der Sohn Dodos, des Sohnes Ahohis, unter den drei Helden mit David. Da sie Hohn sprachen den Philistern und daselbst versammelt waren zum Streit und die Männer Israels hinaufzogen, 10 da stand er und schlug die Philister, bis seine Hand müde am Schwert erstarrte. Und der HERR gab ein großes Heil zu der Zeit, daß das Volk umwandte ihm nach, zu rauben. 11 Nach ihm war Samma, der Sohn Ages, des Harariters. Da die Philister sich versammelten in eine Rotte, und war daselbst ein Stück Acker voll Linsen, und das Volk floh vor den Philistern,
12 da trat er mitten auf das Stück und errettete es und schlug die Philister; und Gott gab ein großes Heil. 13 Und diese drei Vornehmsten unter dreißigen kamen hinab in der Ernte zu David in die Höhle Adullam, und die Rotte der Philister lag im Grunde Rephaim.
14 David aber war dazumal an sicherem Ort; aber der Philister Volk lag zu Bethlehem. 15 Und David ward lüstern und sprach: Wer will mir Wasser zu trinken holen aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor? 16 Da brachen die drei Helden ins Lager der Philister und schöpften Wasser aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor und trugen's und brachten's zu David. Aber er wollte nicht trinken sondern goß es aus dem HERRN 17 und sprach: Das lasse der HERR fern von mir sein, daß ich das tue! Ist's nicht das Blut der Männer, die ihr Leben gewagt haben und dahin gegangen sind? Und wollte es nicht trinken. Das taten die drei Helden. 18 Abisai, Joabs Bruder, der Zeruja Sohn, war auch ein Vornehmster unter den Rittern: er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert, und war auch berühmt unter dreien (2. Samuel 21.17)
19 und der Herrlichste unter dreien und war ihr Oberster; aber er kam nicht bis an jene drei. 20 Und Benaja, der Sohn Jojadas, des Sohnes Is-Hails, von großen Taten, von Kabzeel, der schlug zwei Helden der Moabiter und ging hinab und schlug einen Löwen im Brunnen zur Schneezeit. (Josua 15.21) (Nehemia 11.25)
21 Und schlug auch einen ägyptischen ansehnlichen Mann, der hatte einen Spieß in seiner Hand. Er aber ging zu ihm hinab mit einem Stecken und riß dem Ägypter den Spieß aus der Hand und erwürgte ihn mit seinem eigenen Spieß. 22 Das tat Benaja, der Sohn Jojadas, und war berühmt unter den drei Helden 23 und herrlicher denn die dreißig; aber er kam nicht bis an jene drei. Und David machte ihn zum heimlichen Rat. 24 Asahel, der Bruder Joabs, war unter den dreißig; Elhanan, der Sohn Dodos, zu Bethlehem; (2. Samuel 2.18)
25 Samma, der Haroditer; Elika, der Haroditer; 26 Helez, der Paltiter; Ira, der Sohn Ikkes, des Thekoiters; (1. Chronik 27.9-10) 27 Abieser, der Anathothiter; Mebunnai, der Husathiter; 28 Zalmon, der Ahohiter; Maherai, der Netophathiter; 29 Heleb, der Sohn Baanas, der Netophathiter; Itthai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; 30 Benaja, der Pirathoniter; Hiddai, von Nahale-Gaas; 31 Abi-Albon, der Arbathiter; Asmaveth, der Barhumiter; 32 Eljahba, der Saalboniter; die Kinder Jasen und Jonathan; 33 Samma, der Harariter; Ahiam, der Sohn Sarars, der Harariter; 34 Eliphelet, der Sohn Ahasbais, des Maachathiters; Eliam, der Sohn Ahithophels, des Gileoniters; (2. Samuel 15.12) 35 Hezrai, der Karmeliter; Paerai, der Arbiter; 36 Jigeal, der Sohn Nathans, von Zoba; Bani, der Gaditer; 37 Zelek, der Ammoniter; Naharai, der Beerothiter, der Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 38 Ira, der Jethriter; Gareb, der Jethriter; 39 Uria, der Hethiter. Das sind allesamt siebenunddreißig. (2. Samuel 11.3)