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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 16

Speisung mit Wachteln und Manna

1 Von Elim zogen sie aus; und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die da liegt zwischen Elim und Sinai, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren. 2 Und es murrte die ganze Gemeinde der Kinder Israel wider Mose und Aaron in der Wüste (2. Mose 17.2)
3 und sprachen: Wollte Gott, wir wären in Ägypten gestorben durch des HERRN Hand, da wir bei den Fleischtöpfen saßen und hatten die Fülle Brot zu essen; denn ihr habt uns ausgeführt in diese Wüste, daß ihr diese ganze Gemeinde Hungers sterben lasset. (2. Mose 14.11) 4 Da sprach der HERR zu Mose: Siehe, ich will euch Brot vom Himmel regnen lassen, und das Volk soll hinausgehen und sammeln täglich, was es des Tages bedarf, daß ich's versuche, ob's in meinen Gesetzen wandle oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3)
5 Des sechsten Tages aber sollen sie zurichten, was sie einbringen, und es wird zwiefältig soviel sein, als sie sonst täglich sammeln. 6 Mose und Aaron sprachen zu allen Kindern Israel: Am Abend sollt ihr innewerden, daß euch der HERR aus Ägyptenland geführt hat,
7 und des Morgens werdet ihr des HERRN Herrlichkeit sehen; denn er hat euer Murren wider den HERRN gehört. Was sind wir, daß ihr wider uns murrt? 8 Weiter sprach Mose: Der HERR wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brots die Fülle, darum daß der HERR euer Murren gehört hat, daß ihr wider ihn gemurrt habt. Denn was sind wir? Euer Murren ist nicht wider uns, sondern wider den HERRN. 9 Und Mose sprach zu Aaron: Sage der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Kommt herbei vor den HERRN, denn er hat euer Murren gehört.
10 Und da Aaron also redete zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, wandten sie sich gegen die Wüste; und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erschien in einer Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Und der HERR sprach zu Mose:
12 Ich habe der Kinder Israel Murren gehört. Sage ihnen: Gegen Abend sollt ihr Fleisch zu essen haben und am Morgen von Brot satt werden, und innewerden, daß ich der HERR, euer Gott, bin. 13 Und am Abend kamen Wachteln herauf und bedeckten das Heer. Und am Morgen lag der Tau um das Heer her. (4. Mose 11.31)
14 Und als der Tau weg war, siehe, da lag's in der Wüste rund und klein wie der Reif auf dem Lande. 15 Und da es die Kinder Israel sahen, sprachen sie untereinander: Man hu? (Das heißt: Was ist das?); denn sie wußten nicht was es war. Mose aber sprach zu ihnen: es ist das Brot, das euch der HERR zu essen gegeben hat. (2. Mose 16.4) 16 Das ist's aber, was der HERR geboten hat: Ein jeglicher sammle, soviel er für sich essen mag, und nehme einen Gomer auf ein jeglich Haupt nach der Zahl der Seelen in seiner Hütte.
17 Und die Kinder Israel taten also und sammelten, einer viel, der andere wenig.
18 Aber da man's mit dem Gomer maß, fand der nicht darüber, der viel gesammelt hatte, und der nicht darunter, der wenig gesammelt hatte; sondern ein jeglicher hatte gesammelt, soviel er für sich essen mochte. (2. Korinther 8.15) 19 Und Mose sprach zu ihnen: Niemand lasse etwas übrig bis morgen. (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Aber sie gehorchten Mose nicht. Und da etliche ließen davon übrig bis morgen; da wuchsen Würmer darin und es ward stinkend. Und Mose ward zornig auf sie. 21 Sie sammelten aber alle Morgen, soviel ein jeglicher für sich essen mochte. Wenn aber die Sonne heiß schien, zerschmolz es. 22 Und des sechsten Tages sammelten sie des Brots zwiefältig, je zwei Gomer für einen. Und alle Obersten der Gemeinde kamen hinein und verkündigten's Mose.
23 Und er sprach zu ihnen: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Morgen ist der Sabbat der heiligen Ruhe des HERRN; was ihr backen wollt, das backt, und was ihr kochen wollt, das kocht; was aber übrig ist, das lasset bleiben, daß es behalten werde bis morgen. (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Und sie ließen's bleiben bis morgen, wie Mose geboten hatte; da ward's nicht stinkend und war auch kein Wurm darin. 25 Da sprach Mose: Esset das heute, denn es ist heute der Sabbat des HERRN; ihr werdet's heute nicht finden auf dem Felde. 26 Sechs Tage sollt ihr sammeln; aber der siebente Tag ist der Sabbat, an dem wird nichts da sein. 27 Aber am siebenten Tage gingen etliche vom Volk hinaus, zu sammeln, und fanden nichts.
28 Da sprach der HERR zu Mose: Wie lange weigert ihr euch, zu halten meine Gebote und Gesetze? 29 Sehet, der HERR hat euch den Sabbat gegeben; darum gibt er euch am sechsten Tage zweier Tage Brot. So bleibe nun ein jeglicher in dem Seinen, und niemand gehe heraus von seinem Ort des siebenten Tages. 30 Also feierte das Volk am siebenten Tage.

Das Manna

31 Und das Haus Israel hieß es Man. Und es war wie Koriandersamen und weiß und hatte den Geschmack wie Semmel mit Honig.
32 Und Mose sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: Fülle ein Gomer davon, es zu behalten auf eure Nachkommen, auf daß man sehe das Brot, damit ich euch gespeist habe in der Wüste, da ich euch aus Ägyptenland führte. 33 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm ein Krüglein und tu ein Gomer voll Man darein und laß es vor dem HERRN, daß es behalten werde auf eure Nachkommen. (Hebräer 9.4) 34 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, also ließ es Aaron daselbst vor dem Zeugnis, daß es behalten werde.
35 Und die Kinder Israel aßen Man vierzig Jahre, bis daß sie zu dem Lande kamen, da sie wohnen sollten; bis an die Grenze des Landes Kanaan aßen sie Man. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer aber ist der zehnte Teil eines Epha.