3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
2. Chronik - Kapitel 20
Joschafats Sieg über die Ammoniter und Moabiter
1 Nach diesem kamen die Kinder Moab, die Kinder Ammon und mit ihnen auch Meuniter, wider Josaphat zu streiten. 2 Und man kam und sagte es Josaphat an und sprach: Es kommt wider dich eine große Menge von jenseits des Meeres, von Syrien; und siehe, sie sind zu Hazezon-Thamar, das ist Engedi. 3 Josaphat aber fürchtete sich und stellte sein Angesicht, zu suchen den HERRN, und ließ ein Fasten ausrufen unter ganz Juda. 4 Und Juda kam zusammen, den HERRN zu suchen; auch kamen sie aus allen Städten Juda's, den HERRN zu suchen. (2. Chronik 15.9) 5 Und Josaphat trat unter die Gemeinde Juda's und Jerusalems im Hause des HERRN vor dem neuen Hofe6 und sprach: HERR, unser Väter Gott, bist du nicht Gott im Himmel und Herrscher in allen Königreichen der Heiden? Und in deiner Hand ist Kraft und Macht, und ist niemand, der wider dich zu stehen vermöge. (1. Chronik 29.12) (2. Chronik 14.10) 7 Hast du, unser Gott, nicht die Einwohner dieses Landes vertrieben vor deinem Volk Israel und hast es gegeben dem Samen Abrahams, deines Liebhabers, ewiglich, 8 daß sie darin gewohnt und dir ein Heiligtum für deinen Namen darin gebaut haben und gesagt: 9 Wenn ein Unglück, Schwert, Strafe, Pestilenz oder Teuerung über uns kommt, sollen wir stehen vor diesem Hause vor dir (denn dein Name ist in diesem Hause) und schreien zu dir in unsrer Not, so wollest du hören und helfen? (2. Chronik 6.28-30) 10 Nun siehe, die Kinder Ammon und Moab und die vom Gebirge Seir, durch welche du die Kinder Israel nicht ziehen ließest, da sie aus Ägyptenland zogen, sondern sie mußten von ihnen weichen und durften sie nicht vertilgen; (5. Mose 2.4-5) (5. Mose 2.9) (5. Mose 2.19) 11 und siehe, sie lassen uns das entgelten und kommen, uns auszustoßen aus deinem Erbe, das du uns gegeben hast. 12 Unser Gott, willst du sie nicht richten? Denn in uns ist nicht Kraft gegen diesen großen Haufen, der wider uns kommt. Wir wissen nicht, was wir tun sollen; sondern unsre Augen sehen nach dir. (2. Mose 14.14) 13 Und das ganze Juda stand vor dem HERRN mit ihren Kindern, Weibern und Söhnen.
14 Aber auf Jahasiel, den Sohn Sacharjas, des Sohnes Benajas, des Sohnes Jehiels, des Sohnes Matthanjas, den Leviten aus den Kindern Asaph, kam der Geist des HERRN mitten in der Gemeinde, 15 und er sprach: Merkt auf, ganz Juda und ihr Einwohner zu Jerusalem und du, König Josaphat! So spricht der HERR zu euch: Ihr sollt euch nicht fürchten noch zagen vor diesem großen Haufen; denn ihr streitet nicht, sondern Gott. 16 Morgen sollt ihr zu ihnen hinabziehen; und siehe, sie ziehen die Höhe von Ziz herauf, und ihr werdet sie treffen, wo das Tal endet, vor der Wüste Jeruel. 17 Aber ihr werdet nicht streiten in dieser Sache. Tretet nur hin und steht und seht das Heil des HERRN, der mit euch ist, Juda und Jerusalem. Fürchtet euch nicht und zaget nicht. Morgen zieht aus wider sie; der HERR ist mit euch. 18 Da beugte sich Josaphat mit seinem Antlitz zur Erde, und ganz Juda und die Einwohner von Jerusalem fielen vor dem HERRN nieder und beteten den HERRN an.
19 Und die Leviten aus den Kindern der Kahathiter, nämlich von den Kindern der Korahiter, machten sich auf, zu loben den HERRN, den Gott Israels, mit lauter Stimme gen Himmel. 20 Und sie machten sich des Morgens früh auf und zogen aus zur Wüste Thekoa. Und da sie auszogen, stand Josaphat und sprach: Hört mir zu, Juda und ihr Einwohner zu Jerusalem! Glaubet an den HERRN, euren Gott, so werdet ihr sicher sein; und glaubt an seine Propheten, so werdet ihr Glück haben. (Jesaja 28.16)
21 Und er unterwies das Volk und bestellte die Sänger dem HERRN, daß sie lobten in heiligem Schmuck und vor den Gerüsteten her zögen und sprächen: Danket dem HERRN; denn sein Barmherzigkeit währet ewiglich. (Psalm 106.1) 22 Und da sie anfingen mit Danken und Loben, ließ der HERR einen Hinterhalt kommen über die Kinder Ammon und Moab und die auf dem Gebirge Seir, die wider Juda gekommen waren, und sie wurden geschlagen. 23 Da standen die Kinder Ammon wider die vom Gebirge Seir, sie zu verbannen und zu vertilgen. Und da sie die vom Gebirge Seir hatten alle aufgerieben, half einer dem andern zum Verderben. (1. Samuel 14.20) 24 Da aber Juda an die Warte kam an der Wüste, wandten sie sich gegen den Haufen; und siehe, da lagen die Leichname auf der Erde, daß keiner entronnen war.
25 Und Josaphat kam mit seinem Volk, ihren Raub auszuteilen, und sie fanden unter ihnen so viel Güter und Kleider und köstliche Geräte und nahmen sich's, daß es auch nicht zu tragen war. Und teilten drei Tage den Raub aus; denn es war viel. 26 Am vierten Tage aber kamen sie zusammen im Lobetal; denn daselbst lobten sie den HERRN. Daher heißt die Stätte Lobetal bis auf diesen Tag. 27 Also kehrte jedermann von Juda und Jerusalem wieder um und Josaphat an der Spitze, daß sie gen Jerusalem zögen mit Freuden; denn der HERR hatte ihnen eine Freude gegeben an ihren Feinden.
28 Und sie zogen in Jerusalem ein mit Psaltern, Harfen und Drommeten zum Hause des HERRN. 29 Und die Furcht Gottes kam über alle Königreiche in den Landen, da sie hörten, daß der HERR wider die Feinde Israels gestritten hatte. 30 Also war das Königreich Josaphats still, und Gott gab ihm Ruhe umher. (2. Chronik 15.15)
Joschafats Vertrag mit Ahasja von Israel
31 Und Josaphat regierte über Juda und war fünfunddreißig Jahre alt, da er König ward, und regierte fünfundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Asuba, eine Tochter Silhis. (1. Könige 22.41)32 Und er wandelte in dem Wege seines Vaters Asa und ließ nicht davon, daß er tat, was dem HERRN wohl gefiel. 33 Nur die Höhen wurden nicht abgetan; denn das Volk hatte sein Herz noch nicht geschickt zu dem Gott ihrer Väter. 34 Was aber mehr von Josaphat zu sagen ist, beides, das erste und das letzte, siehe, das ist geschrieben in den Geschichten Jehus, des Sohnes Hananis, die aufgenommen sind ins Buch der Könige Israels. 35 Darnach vereinigte sich Josaphat, der König Juda's, mit Ahasja, dem König Israels, welcher war gottlos in seinem Tun. (1. Könige 22.52-54)
36 Und er vereinigte sich mit ihm, Schiffe zu machen, daß sie aufs Meer führen; und sie machten Schiffe zu Ezeon-Geber. 37 Aber Elieser, der Sohn Dodavas von Maresa, weissagte wider Josaphat und sprach: Darum daß du dich mit Ahasja vereinigt hast, hat der HERR deine Werke zerrissen. Und die Schiffe wurden zerbrochen und konnten nicht aufs Meer fahren.