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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 2

Davids letzter Wille und sein Tod

1 Als nun die Zeit herbeikam, daß David sterben sollte, gebot er seinem Sohn Salomo und sprach: 2 Ich gehe hin den Weg aller Welt; so sei getrost und sei ein Mann 3 und warte des Dienstes des HERRN, deines Gottes, daß du wandelst in seinen Wegen und haltest seine Sitten, Gebote und Rechte und Zeugnisse, wie geschrieben steht im Gesetz Mose's, auf daß du klug seist in allem, was du tust und wo du dich hin wendest; (5. Mose 17.14) (Josua 1.7) (Josua 23.6) 4 auf daß der HERR sein Wort erwecke, das er über mich geredet hat und gesagt: Werden deine Kinder ihre Wege behüten, daß sie vor mir treulich und von ganzem Herzen und von ganzer Seele wandeln, so soll dir nimmer gebrechen ein Mann auf dem Stuhl Israels. 5 Auch weißt du wohl, was mir getan hat Joab, der Sohn der Zeruja, was er tat den zwei Feldhauptmännern Israels, Abner dem Sohn Ners, und Amasa, dem Sohn Jethers, die er erwürgt hat und vergoß Kriegsblut im Frieden und tat Kriegsblut an seinen Gürtel, der um seine Lenden war, und an seine Schuhe, die an seinen Füßen waren. (2. Samuel 3.27) (2. Samuel 20.10)
6 Tue nach deiner Weisheit, daß du seine grauen Haare nicht mit Frieden hinunter in die Grube bringst. (1. Mose 42.38) 7 Aber den Kindern Barsillais, des Gileaditers, sollst du Barmherzigkeit beweisen, daß sie an deinem Tisch essen. Denn also nahten sie zu mir, da ich vor Absalom, deinem Bruder, floh. (2. Samuel 17.27) (2. Samuel 19.32) 8 Und siehe, du hast bei mir Simei, den Sohn Geras, den Benjaminiter von Bahurim, der mir schändlich fluchte zu der Zeit, da ich gen Mahanaim ging. Er aber kam herab mir entgegen am Jordan. Da schwur ich ihm bei dem HERRN und sprach: Ich will dich nicht töten mit dem Schwert. (2. Samuel 16.5) (2. Samuel 19.17) 9 Du aber laß ihn nicht unschuldig sein; denn du bist ein weiser Mann und wirst wohl wissen, was du ihm tun sollst, daß du seine grauen Haare mit Blut hinunter in die Grube bringst. (1. Könige 2.6) (Psalm 101.4) (Psalm 101.8) 10 Also entschlief David mit seinen Vätern und ward begraben in der Stadt Davids. (Apostelgeschichte 13.36)
11 Die Zeit aber, die David König gewesen ist über Israel, ist vierzig Jahre: sieben Jahre war er König zu Hebron und dreiunddreißig Jahre zu Jerusalem. (2. Samuel 5.4-5) (1. Chronik 29.27)

Salomos Strenge beim Antritt der Regierung

12 Und Salomo saß auf dem Stuhl seines Vaters David, und sein Königreich ward sehr beständig.

Salomos Maßnahmen beim Antritt der Regierung

13 Aber Adonia, der Sohn der Haggith, kam hinein zu Bath-Seba, der Mutter Salomos. Und sie sprach: Kommst du auch in Frieden? Er sprach: Ja!
14 und sprach: Ich habe mit dir zu reden. Sie sprach: Sage an! 15 Er sprach: Du weißt, daß das Königreich mein war und ganz Israel hatte sich auf mich gerichtet, daß ich König sein sollte; aber nun ist das Königreich gewandt und meines Bruders geworden, von dem HERRN ist's ihm geworden. (1. Könige 1.5) 16 Nun bitte ich eine Bitte von dir; du wolltest mein Angesicht nicht beschämen. Sie sprach zu ihm: Sage an! 17 Er sprach: Rede mit dem König Salomo, denn er wird dein Angesicht nicht beschämen, daß er mir gebe Abisag von Sunem zum Weibe. (2. Samuel 3.7) (1. Könige 1.3) 18 Bath-Seba sprach: Wohl, ich will mit dem König deinethalben reden. 19 Und Bath-Seba kam hinein zum König Salomo, mit ihm zu reden Adonias halben. Und der König stand auf und ging ihr entgegen und neigte sich vor ihr und setzte sie auf seinen Stuhl. Und es ward der Mutter des Königs ein Stuhl gesetzt, daß sie sich setzte zu seiner Rechten.
20 Und sie sprach: Ich bitte eine kleine Bitte von dir; du wollest mein Angesicht nicht beschämen. Der König sprach zu ihr: Bitte, meine Mutter; ich will dein Angesicht nicht beschämen. 21 Sie sprach: Laß Abisag von Sunem deinem Bruder Adonia zum Weibe geben. 22 Da antwortete der König Salomo und sprach zu seiner Mutter: Warum bittest du um Abisag von Sunem für Adonia? Bitte ihm das Königreich auch; denn er ist mein älterer Bruder und hat den Priester Abjathar und Joab, den Sohn der Zeruja. (1. Könige 1.6-7)
23 und der König Salomo schwur bei dem HERRN und sprach: Gott tue mir dies und das, Adonia soll das wider sein Leben geredet haben! 24 Und nun, so wahr der HERR lebt, der mich bestätigt hat und sitzen lassen auf dem Stuhl meines Vaters David und der mir ein Haus gemacht hat, wie er geredet hat, heute soll Adonia sterben! 25 Und der König Salomo sandte hin Benaja, den Sohn Jojadas; der schlug ihn, daß er starb. 26 Und zu dem Priester Abjathar sprach der König: Gehe hin gen Anathoth zu deinem Acker; denn du bist des Todes. Aber ich will dich heute nicht töten; denn du hast die Lade des Herrn HERRN vor meinem Vater David getragen und hast mitgelitten, wo mein Vater gelitten hat. (1. Samuel 22.20) (1. Samuel 30.7) (2. Samuel 15.24) (1. Könige 1.7) (Jeremia 1.1) 27 Also verstieß Salomo den Abjathar, daß er nicht durfte Priester des HERRN sein, auf daß erfüllet würde des HERRN Wort, das er über das Haus Elis geredet hatte zu Silo. 28 Und dies Gerücht kam vor Joab; denn Joab hatte an Adonia gehangen, wiewohl nicht an Absalom. Da floh Joab in die Hütte des HERRN und faßte die Hörner des Altars. (1. Könige 1.51)
29 Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn! (2. Mose 21.14) 30 Und da Benaja zur Hütte des HERRN kam, sprach er zu ihm: So sagt der König: Gehe heraus! Er sprach: Nein, hier will ich sterben. Und Benaja sagte solches dem König wieder und sprach: So hat Joab geredet, und so hat er mir geantwortet. 31 Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
32 und der HERR bezahle ihm sein Blut auf seinen Kopf, daß er zwei Männer erschlagen hat, die gerechter und besser waren denn er, und hat sie erwürgt mit dem Schwert, daß mein Vater David nichts darum wußte: Abner, den Sohn Ners, den Feldhauptmann über Israel, und Amasa, den Sohn Jethers, den Feldhauptmann über Juda; (1. Könige 2.5) 33 daß ihr Blut bezahlt werde auf den Kopf Joabs und seines Samens ewiglich, aber David und sein Same, sein Haus und sein Stuhl Frieden habe ewiglich von dem HERRN. 34 Und Benaja, der Sohn Jojadas, ging hinauf und schlug ihn und tötete ihn. Und er ward begraben in seinem Hause in der Wüste. 35 Und der König setzte Benaja, den Sohn Jojadas, an seine Statt über das Heer, und Zadok, den Priester, setzte der König an die Statt Abjathars. (1. Könige 4.4) 36 Und der König sandte hin und ließ Simei rufen und sprach zu ihm: Baue dir ein Haus zu Jerusalem und wohne daselbst und gehe von da nicht heraus, weder hierher noch daher.
37 Welches Tages du wirst hinausgehen und über den Bach Kidron gehen, so wisse, daß du des Todes sterben mußt; dein Blut sei auf deinem Kopf! 38 Simei sprach zum König: Das ist eine gute Meinung; wie mein Herr, der König, geredet hat, so soll dein Knecht tun. Also wohnte Simei zu Jerusalem lange Zeit. 39 Es begab sich aber über drei Jahre, daß zwei Knechte dem Simei entliefen zu Achis, dem Sohn Maachas, dem König zu Gath. Und es ward Simei angesagt: Siehe, deine Knechte sind zu Gath.
40 Da machte sich Simei auf und sattelte seinen Esel und zog hin gen Gath zu Achis, daß er seine Knechte suchte. Und da er hinkam, brachte er seine Knechte von Gath. 41 Und es ward Salomo angesagt, daß Simei hingezogen wäre von Jerusalem gen Gath und wiedergekommen.
42 Da sandte der König hin und ließ Simei rufen und sprach zu ihm: Habe ich dir nicht geschworen bei dem HERRN und dir bezeugt und gesagt, welches Tages du würdest ausziehen und hierhin oder dahin gehen, daß du wissen solltest, du müßtest des Todes sterben? und du sprachst zu mir: Ich habe eine gute Meinung gehört. (1. Könige 2.38) 43 Warum hast du denn nicht dich gehalten nach dem Eid des HERRN und dem Gebot, das ich dir geboten habe? 44 Und der König sprach zu Simei: Du weißt alle die Bosheit, der dir dein Herz bewußt ist, die du meinem Vater David getan hast; der HERR hat deine Bosheit bezahlt auf deinen Kopf, (1. Könige 2.8) 45 und der König Salomo ist gesegnet, und der Stuhl Davids wird beständig sein vor dem HERRN ewiglich. 46 Und der König gebot Benaja, dem Sohn Jojadas; der ging hinaus und schlug ihn, daß er starb. Und das Königreich ward bestätigt durch Salomos Hand. (2. Chronik 1.1)