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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 7

Geschlechtsregister der sechs übrigen Söhne Jakobs

1 Die Kinder Isaschars waren: Thola, Phua, Jasub und Simron, die vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Die Kinder aber Tholas waren: Usi, Rephaja, Jeriel, Jahemai, Jibsam und Samuel, Häupter in ihren Vaterhäusern von Thola und gewaltige Männer in ihrem Geschlecht, an der Zahl zu Davids Zeiten zweiundzwanzigtausend und sechshundert. 3 Die Kinder Usis, waren: Jisrahja. Aber die Kinder Jisrahjas waren: Michael, Obadja, Joel und Jissia, die fünf, und alle waren Häupter. 4 Und mit ihnen unter ihrem Geschlecht nach ihren Vaterhäusern waren gerüstetes Heervolk zum Streit sechsunddreißigtausend; denn sie hatten viel Weiber und Kinder. 5 Und ihre Brüder in allen Geschlechtern Isaschars waren gewaltige Männer und wurden alle aufgezeichnet, siebenundachtzigtausend. 6 Die Kinder Benjamins waren Bela, Becher und Jediael, die drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2)
7 Aber die Kinder Belas waren: Ezbon, Usi, Usiel, Jerimoth und Iri, die fünf, Häupter in ihren Vaterhäusern, gewaltige Männer. Und wurden aufgezeichnet zweiundzwanzigtausend und vierunddreißig. 8 Die Kinder Bechers waren: Semira, Joas, Elieser, Eljoenai, Omri, Jerimoth, Abia, Anathoth und Alemeth; die waren alle Kinder des Becher. 9 Und wurden aufgezeichnet in ihren Geschlechtern nach den Häuptern ihrer Vaterhäuser, gewaltige Männer, zwanzigtausend und zweihundert. 10 Die Kinder aber Jediaels waren: Bilhan. Bilhans Kinder aber waren: Jeus, Benjamin, Ehud, Knaena, Sethan, Tharsis und Ahisahar. 11 Die waren alle Kinder Jediaels, Häupter ihrer Vaterhäuser, gewaltige Männer, siebzehntausend zweihundert, die ins Heer auszogen, zu streiten. 12 Und Suppim und Huppim waren Kinder der Irs; Husim aber waren Kinder Ahers. 13 Die Kinder Naphthalis waren: Jahziel, Guni, Jezer und Sallum, Kinder von Bilha. (1. Mose 46.24)
14 Die Kinder Manasse sind diese: Asriel, welchen gebar sein syrisches Kebsweib; auch gebar sie Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33)
15 Und Machir gab Huppim und Suppim Weiber; und seine Schwester hieß Maacha. Sein andrer Sohn hieß Zelophehad; und Zelophehad hatte Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maacha, das Weib Machirs, gebar einen Sohn, den hieß sie Peres; und sein Bruder hieß Seres, und desselben Söhne waren Ulam und Rekem. 17 Ulams Sohn aber war Bedan. Das sind die Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. 18 Und seine Schwester Molecheth gebar Ishod, Abieser und Mahela. 19 Und Semida hatte diese Kinder: Ahjan, Sichem, Likhi und Aniam. 20 Die Kinder Ephraims waren diese: Suthela (des Sohn war Bered; des Sohn war Thahath; des Sohn war Eleada; des Sohn war Thahath; (4. Mose 26.35)
21 des Sohn war Sebad; des Sohn war Suthela) und Eser und Elead. Und die Männer zu Gath, die Einheimischen im Lande, erwürgten sie, darum daß sie hinabgezogen waren ihr Vieh zu nehmen. 22 Und ihr Vater Ephraim trug lange Zeit Leid, und seine Brüder kamen, ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe; die ward schwanger und gebar einen Sohn, den hieß er Beria, darum daß es in seinem Hause übel zuging. 24 Seine Tochter aber war Seera; die baute das niedere und obere Beth-Horon und Usen-Seera. 25 Des Sohn war Repha und Reseph; des Sohn war Thelah; des Sohn war Thahan; 26 des Sohn war Laedan; des Sohn war Ammihud, des Sohn war Elisama (4. Mose 1.10) 27 des Sohn war Nun; des Sohn war Josua. (4. Mose 13.8) 28 Und ihre Habe und Wohnung war Beth-El und seine Ortschaften, und gegen Aufgang Naeran, und gegen Abend Geser und seine Ortschaften, Sichem und seine Ortschaften bis gen Ajia und seine Ortschaften, (Josua 16.1) (Josua 16.10)
29 und an der Seite der Kinder Manasse Beth-Sean und seine Ortschaften, Thaanach und seine Ortschaften, Megiddo und seine Ortschaften, Dor und seine Ortschaften. In diesen wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Kinder Asser waren diese: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. (1. Mose 46.17)
31 Die Kinder Berias waren: Heber und Malchiel, das ist der Vater Birsawiths. 32 Heber aber zeugte Japhlet, Semer, Hotham und Sua, ihre Schwester. 33 Die Kinder Japhlets waren: Pasach, Bimehal und Aswath; das waren die Kinder Japhlets. 34 Die Kinder Semers waren: Ahi, Rohga, Jehubba und Aram. 35 Und die Kinder seines Bruders Helem waren: Zophah, Jimna, Seles und Amal. 36 Die Kinder Zophas waren: Suah, Harnepher, Sual, Beri, Jimra, 37 Bezer, Hod, Samma, Silsa, Jethran und Beera. 38 Die Kinder Jethers waren: Jephunne, Phispa und Ara. 39 Die Kinder Ullas waren: Arah, Hanniel und Rizja. 40 Diese waren alle Kinder Assers, Häupter ihrer Vaterhäuser, auserlesene, gewaltige Männer und Häupter über Fürsten. Und wurden aufgezeichnet ins Heer zum Streit an ihrer Zahl sechsundzwanzigtausend Mann.