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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 8

Verfolgung der Midianiter

1 Und die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Was ist das für eine Sache, die du uns getan, daß du uns nicht gerufen hast, als du hinzogest, um wider Midian zu streiten! Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Und er sprach zu ihnen: Was habe ich nun getan im Vergleich mit euch? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als die Weinlese Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 In eure Hand hat Gott die Fürsten von Midian, Oreb und Seeb gegeben; und was habe ich tun können im Vergleich mit euch? Da ließ ihr Zorn von ihm ab, als er dieses Wort redete. 4 Und Gideon kam an den Jordan; er ging hinüber, er und die dreihundert Mann, die bei ihm waren, ermattet und nachjagend. 5 Und er sprach zu den Männern von Sukkoth: Gebet doch dem Volke, das mir nachfolgt, einige Laibe Brot; denn sie sind ermattet, und ich jage den Königen von Midian, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Und die Obersten von Sukkoth sprachen: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heere Brot geben sollen? 7 Da sprach Gideon: Darum, wenn Jehova Sebach und Zalmunna in meine Hand gegeben hat, werde ich euer Fleisch zerdreschen mit Dornen der Wüste und mit Stechdisteln! 8 Und er zog von dannen nach Pnuel hinauf und redete zu ihnen auf dieselbe Weise. Und die Männer von Pnuel antworteten ihm, wie die Männer von Sukkoth geantwortet hatten. 9 Da sprach er auch zu den Männern von Pnuel und sagte: Wenn ich in Frieden zurückkomme, so werde ich diesen Turm niederreißen! 10 Sebach und Zalmunna waren aber zu Karkor, und ihre Heere mit ihnen, bei 15000 Mann, alle, die übriggeblieben waren von dem ganzen Lager der Söhne des Ostens; und der Gefallenen waren 120000 Mann, die das Schwert zogen. 11 Und Gideon zog hinauf des Weges zu den Zeltbewohnern, östlich von Nobach und Jogbeha; und er schlug das Lager, und das Lager war sorglos. 12 Und Sebach und Zalmunna flohen, und er jagte ihnen nach; und er fing die beiden Könige von Midian, Sebach und Zalmunna; und das ganze Lager setzte er in Schrecken. 13 Und Gideon, der Sohn Joas', kehrte aus dem Streite zurück, von der Anhöhe Heres herab. 14 Und er fing einen Jüngling von den Männern von Sukkoth und befragte ihn; und dieser schrieb ihm die Obersten von Sukkoth und seine Ältesten auf, 77 Mann. 15 Und er kam zu den Männern von Sukkoth und sprach: Sehet hier Sebach und Zalmunna, über welche ihr mich verhöhnt habt, indem ihr sprachet: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Männern, die ermattet sind, Brot geben sollen? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen der Wüste und Stechdisteln, und er züchtigte die Männer von Sukkoth mit denselben. 17 Und den Turm zu Pnuel riß er nieder und erschlug die Männer der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und zu Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor erschlagen habt? Und sie sprachen: Wie du, so waren sie, ein jeder an Gestalt gleich einem Königssohne. 19 Und er sprach: Das waren meine Brüder, die Söhne meiner Mutter. So wahr Jehova lebt, wenn ihr sie am Leben gelassen hättet, so erschlüge ich euch nicht! 20 Und er sprach zu Jether, seinem Erstgeborenen: Stehe auf, erschlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch ein Knabe war. 21 Da sprachen Sebach und Zalmunna: Stehe du auf und stoße uns nieder; denn wie der Mann, so seine Kraft. Und Gideon stand auf und erschlug Sebach und Zalmunna; und er nahm die Halbmonde, welche an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Ablehnung der Königswürde durch Gideon, aber Verleitung zum Götzendienst

22 Und die Männer von Israel sprachen zu Gideon: Herrsche über uns, sowohl du, als auch dein Sohn und deines Sohnes Sohn; denn du hast uns aus der Hand Midians gerettet. 23 Und Gideon sprach zu ihnen: Nicht ich will über euch herrschen, und nicht mein Sohn soll über euch herrschen; Jehova soll über euch herrschen. 24 Und Gideon sprach zu ihnen: Eine Bitte will ich von euch erbitten: Gebet mir ein jeder sie Ohrringe seiner Beute! (denn sie hatten goldene Ohrringe, weil sie Ismaeliter waren). 25 Und sie sprachen: Gern wollen wir sie geben. Und sie breiteten ein Oberkleid aus und warfen darauf ein jeder die Ohrringe seiner Beute. 26 Und das Gewicht der goldenen Ohrringe, die er erbeten hatte, war 1700 Sekel Gold, außer den Halbmonden und den Ohrgehängen und den Purpurkleidern, welche die Könige von Midian trugen, und außer den Halsketten, die an den Hälsen ihrer Kamele waren. 27 Und Gideon machte daraus ein Ephod und stellte es in seiner Stadt auf, in Ophra. Und ganz Israel hurte demselben dort nach; und es wurde Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5)

Gideons Nachkommen und Tod

28 So wurde Midian vor den Kindern Israels gebeugt, und es hob sein Haupt nicht mehr empor. Und das Land hatte in den Tagen Gideons Ruhe vierzig Jahre. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn Joas', ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Und Gideon hatte siebzig Söhne, die aus seiner Lende hervorgegangen waren; denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das zu Sichem war, auch sie gebar ihm einen Sohn; und er gab ihm den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn Joas', starb in gutem Alter; und er wurde begraben im Grabe seines Vaters Joas, zu Ophra der Abieseriter. (Richter 6.11) 33 Und es geschah, als Gideon tot war, da hurten die Kinder Israel wiederum den Baalim nach und machten sich den Baal-Berith zum Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Und die Kinder Israel gedachten nicht Jehovas, ihres Gottes, der sie errettet hatte aus der Hand aller ihrer Feinde ringsum. 35 Und sie erwiesen keine Güte an dem Hause Jerub-Baal-Gideons, nach all dem Guten, das er an Israel getan hatte. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)