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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 7

Gideons Sieg über die Midianiter

1 Und Jerub-Baal, das ist Gideon, und alles Volk, das mit ihm war, machten sich früh auf, und sie lagerten sich an der Quelle Harod; das Lager Midians aber war nordwärts von ihm, nach dem Hügel More hin, im Tale. (Richter 6.32) 2 Und Jehova sprach zu Gideon: Des Volkes, das bei dir ist, ist zu viel, als daß ich Midian in ihre Hand geben sollte; damit Israel sich nicht wider mich rühme und spreche: Meine Hand hat mich gerettet! 3 Und nun rufe doch vor den Ohren des Volkes aus und sprich: Wer furchtsam und verzagt ist, kehre um und wende sich zurück vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volke 22000 um, und 10000 blieben übrig. (5. Mose 20.8) 4 Und Jehova sprach zu Gideon: Noch ist des Volkes zu viel; führe sie ans Wasser hinab, daß ich sie dir daselbst läutere; und es soll geschehen, von wem ich dir sagen werde: dieser soll mit dir ziehen, der soll mit dir ziehen; und jeder, von dem ich dir sagen werde: dieser soll nicht mit dir ziehen, der soll nicht ziehen. 5 Und er führte das Volk ans Wasser hinab. Und Jehova sprach zu Gideon: Jeder, der mit seiner Zunge von dem Wasser leckt, wie ein Hund leckt, den stelle besonders; und auch jeden, der sich auf seine Knie niederläßt, um zu trinken. 6 Und die Zahl derer, welche mit ihrer Hand zu ihrem Munde leckten, war dreihundert Mann; und das ganze übrige Volk hatte sich auf seine Knie niedergelassen, um Wasser zu trinken. 7 Und Jehova sprach zu Gideon: Durch die dreihundert Mann, die geleckt haben, will ich euch retten und Midian in deine Hand geben; das ganze übrige Volk aber soll gehen, ein jeder an seinen Ort. (1. Samuel 14.6) 8 Und sie nahmen die Zehrung des Volkes mit sich und seine Posaunen. Und er entließ alle Männer von Israel, einen jeden nach seinen Zelten; aber die dreihundert Mann behielt er. Das Lager Midians war aber unter ihm im Tale. 9 Und es geschah in selbiger Nacht, da sprach Jehova zu ihm: Mache dich auf, gehe in das Lager hinab; denn ich habe es in deine Hand gegeben. 10 Und wenn du dich fürchtest, hinabzugehen, so gehe mit Pura, deinem Knaben, zum Lager hinab; 11 und du wirst hören, was sie reden; und danach werden deine Hände erstarken, und du wirst in das Lager hinabgehen. Da ging er mit Pura, seinem Knaben, hinab bis an das Ende der Gerüsteten, die im Lager waren. 12 Und Midian und Amalek und alle Söhne des Ostens lagen im Tale, wie die Heuschrecken an Menge; und ihrer Kamele war keine Zahl, wie der Sand, der am Ufer des Meeres ist, an Menge. 13 Und Gideon kam, und siehe, ein Mann erzählte seinem Genossen einen Traum und sprach: Siehe, ich habe einen Traum gehabt; und siehe, ein Laib Gerstenbrot rollte in das Lager Midians; und es kam bis zum Zelte und schlug es, daß es umfiel, und kehrte es um, das Unterste zu oberst, und das Zelt lag da. (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Und sein Genosse antwortete und sprach: Das ist nichts anderes als das Schwert Gideons, des Sohnes Joas', eines Mannes von Israel; Gott hat Midian und das ganze Lager in seine Hand gegeben. 15 Und es geschah, als Gideon die Erzählung des Traumes und seine Deutung hörte, da betete er an. Und er kehrte in das Lager Israels zurück und sprach: Machet euch auf! Denn Jehova hat das Lager Midians in eure Hand gegeben. (Jesaja 9.3) 16 Und er teilte die dreihundert Mann in drei Haufen und gab ihnen allen Posaunen in die Hand und leere Krüge, und Fackeln in die Krüge. 17 Und er sprach zu ihnen: Sehet es mir ab und tut ebenso; siehe, wenn ich an das Ende des Lagers komme, so soll es geschehen, daß ihr ebenso tut, wie ich tue. 18 Und stoße ich in die Posaune, ich und alle, die bei mir sind, so sollt auch ihr in die Posaunen stoßen rings um das ganze Lager, und sollt rufen: Für Jehova und für Gideon! 19 Und Gideon und die hundert Mann, die bei ihm waren, kamen an das Ende des Lagers, beim Beginn der mittleren Nachtwache; man hatte eben die Wachen aufgestellt. Und sie stießen in die Posaunen und zerschmetterten die Krüge, die in ihrer Hand waren. 20 Und die drei Haufen stießen in die Posaunen und zerbrachen die Krüge; und sie hielten in ihrer linken Hand die Fackeln und in ihrer rechten Hand die Posaunen zum Blasen und riefen: Schwert Jehovas und Gideons! 21 Und sie standen ein jeder an seiner Stelle, rings um das Lager. Da lief das ganze Lager und schrie und floh. 22 Und sie stießen in die dreihundert Posaunen; und Jehova richtete das Schwert des einen wider den anderen, und zwar im ganzen Lager. Und das Lager floh bis Beth-Schitta, nach Zerera hin, bis an das Ufer von Abel-Mehola bei Tabbath. 23 Und es versammelten sich die Männer von Israel, von Naphtali und von Aser und von ganz Manasse, und sie jagten Midian nach. 24 Und Gideon sandte Boten in das ganze Gebirge Ephraim und ließ sagen: Kommet herab, Midian entgegen, und nehmet ihnen die Gewässer bis Beth-Bara, und den Jordan! Da versammelten sich alle Männer von Ephraim und nahmen ihnen die Gewässer bis Beth-Bara und den Jordan. 25 Und sie fingen die zwei Fürsten von Midian, Oreb und Seeb; und sie erschlugen Oreb an dem Felsen Oreb, und Seeb erschlugen sie bei der Kelter Seeb; und sie jagten Midian nach. Und die Köpfe Orebs und Seebs brachten sie zu Gideon auf die andere Seite des Jordan.