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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 4

Sieg Deboras und Baraks

1 Und die Kinder Israel taten wiederum, was böse war in den Augen Jehovas; und Ehud war gestorben. 2 Da verkaufte sie Jehova in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Heeroberster war Sisera, und er wohnte zu Haroscheth-Gojim. 3 Und die Kinder Israel schrieen zu Jehova; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er bedrückte die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre. 4 Und Debora, eine Prophetin, das Weib Lappidoths, richtete Israel in selbiger Zeit. 5 Und sie wohnte unter der Debora-Palme zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim; und die Kinder Israel gingen zu ihr hinauf zu Gericht. 6 Und sie sandte hin und ließ Barak, den Sohn Abinoams, von Kedes-Naphtali, rufen; und sie sprach zu ihm: Hat nicht Jehova, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor, und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon; 7 und ich werde Sisera, den Heerobersten Jabins, zu dir ziehen an den Bach Kison samt seinen Wagen und seiner Menge, und ich werde ihn in deine Hand geben? 8 Und Barak sprach zu ihr: Wenn du mit mir gehst, so gehe ich; wenn du aber nicht mit mir gehst, so gehe ich nicht: 9 Da sprachen sie: Ich will wohl mit dir gehen; nur daß die Ehre nicht dein sein wird auf dem Wege, den du gehst, denn in die Hand eines Weibes wird Jehova den Sisera verkaufen. Und Debora machte sich auf und ging mit Barak nach Kedes. 10 Und Barak berief Sebulon und Naphtali nach Kedes; und zehntausend Mann zogen in seinem Gefolge hinauf; auch Debora zog mit ihm hinauf. 11 (Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Kindern Hobabs, des Schwagers Moses, getrennt; und er hatte seine Zelte aufgeschlagen bis an die Terebinthe zu Zaanannim, das neben Kedes liegt.) (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Und man berichtete dem Sisera, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor hinaufgezogen wäre. 13 Da berief Sisera alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen, und alles Volk, das mit ihm war, von Haroscheth-Gojim an den Bach Kison. 14 Und Debora sprach zu Barak: Mache dich auf! denn dies ist der Tag, da Jehova den Sisera in deine Hand gegeben hat. Ist nicht Jehova ausgezogen vor dir her? Und Barak stieg von dem Berge Tabor hinab, und zehntausend Mann ihm nach. 15 Und Jehova verwirrte Sisera und alle seine Wagen und das ganze Heerlager durch die Schärfe des Schwertes vor Barak her; und Sisera stieg von dem Wagen herab und floh zu Fuß. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis Haroscheth-Gojim; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes: Es blieb auch nicht einer übrig. 17 Und Sisera floh zu Fuß in das Zelt Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn es war Friede zwischen Jabin, dem König von Hazor, und dem Hause Hebers, des Keniters. 18 Da ging Jael hinaus, dem Sisera entgegen; und sie sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir, fürchte dich nicht! Und er kehrte ein zu ihr in das Zelt, und sie bedeckte ihn mit einer Decke. 19 Und er sprach zu ihr: Laß mich doch ein wenig Wasser trinken, denn mich dürstet. Und sie öffnete den Milchschlauch und ließ ihn trinken, und sie deckte ihn zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich an den Eingang des Zeltes; und es geschehe, wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? So sage: Niemand. 21 Und Jael, das Weib Hebers, nahm einen Zeltpflock und faßte den Hammer in ihre Hand, und sie kam leise zu ihm und schlug den Pflock durch seine Schläfe, daß er in die Erde drang. Er war nämlich in einen tiefen Schlaf gefallen und war ermattet, und er starb. 22 Und siehe, da kam Barak, der Sisera verfolgte; und Jael ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und er ging zu ihr hinein, und siehe, Sisera lag tot, und der Pflock war in seiner Schläfe. 23 So beugte Gott an selbigem Tage Jabin, den König von Kanaan, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel wurde fort und fort härter über Jabin, den König von Kanaan, bis sie Jabin, den König von Kanaan, vernichtet hatten.