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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 7

Bestellung der Torhüter - Verzeichnis der Rückkehrer

1 Und es geschah, als die Mauer gebaut war, da setzte ich die Türflügel ein; und die Torhüter und die Sänger und die Leviten wurden bestellt. 2 Und ich beorderte über Jerusalem meinen Bruder Hanani und Hananja, den Obersten der Burg; denn er war ein sehr treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen. 3 Und ich sprach zu ihnen: Die Tore Jerusalems sollen nicht eher geöffnet werden, als bis die Sonne heiß scheint; und während sie noch dastehen, soll man die Türflügel zumachen, und verschließet sie. Und ihr sollt Wachen aus den Bewohnern Jerusalems aufstellen, den einen auf seine Wache und den anderen vor sein Haus. 4 Die Stadt aber war geräumig und groß, und das Volk darin spärlich, und keine Häuser waren gebaut. 5 Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, (Esra 2.1) 7 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nachamani, Mordokai, Bilschan, Mispereth, Bigwai, Nechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: 8 Die Söhne Parhosch', 2172; 9 die Söhne Schephatjas, 372; 10 die Söhne Arachs, 652; 11 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2818; 12 die Söhne Elams, 1254; 13 die Söhne Sattus, 845; 14 die Söhne Sakkais, 760; 15 die Söhne Binnuis, 648; 16 die Söhne Bebais, 628; 17 die Söhne Asgads, 2322; 18 die Söhne Adonikams, 667; 19 die Söhne Bigwais, 2067; 20 die Söhne Adins, 655; 21 die Söhne Aters, von Hiskia, 98; 22 die Söhne Haschums, 328; 23 die Söhne Bezais, 324; 24 die Söhne Hariphs, 112; 25 die Söhne Gibeons, 95; 26 die Männer von Bethlehem und Netopha, 188; 27 die Männer von Anathoth, 128; 28 die Männer von Beth-Asmaweth, 42; 29 die Männer von Kirjath-Jearim, Kephira und Beeroth, 743; 30 die Männer von Rama und Geba, 621; 31 die Männer von Mikmas, 122; 32 die Männer von Bethel und Ai, 123; 33 die Männer von dem anderen Nebo, 52; 34 die Söhne des anderen Elam, 1254; 35 die Söhne Harims, 320; 36 die Söhne Jerechos, 345; 37 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 721; 38 die Söhne Senaas, 3930. 39 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschuas, 973; 40 die Söhne Immers, 1052; 41 die Söhne Paschchurs, 1247; 42 die Söhne Harims, 1017. 43 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodwas, 74. - 44 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 148. - 45 Die Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, 138. 46 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, 47 die Söhne Keros', die Söhne Sias, die Söhne Padons, 48 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Salmais, 49 die Söhne Hanans, die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, 50 die Söhne Reajas, die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, 51 die Söhne Gassams, die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, 52 die Söhne Besais, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 53 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 54 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 55 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 56 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 57 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas, 58 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 59 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amons. 60 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. 61 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addon und Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 62 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 642. 63 Und von den Priestern: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. 64 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 65 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. 66 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 67 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 69 der Kamele 435, der Esel 6720. 70 Und ein Teil der Häupter der Väter gab zum Werke. Der Tirsatha gab für den Schatz: an Gold 1000 Dariken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterleibröcke. (Nehemia 7.65) 71 Und einige von den Häuptern der Väter gaben für den Schatz des Werkes: an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2200 Minen. 72 Und was das übrige Volk gab, war an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2000 Minen, und 67 Priesterleibröcke. 73 Und die Priester und die Leviten und die Torhüter und die Sänger und die aus dem Volke und die Nethinim und ganz Israel wohnten in ihren Städten.