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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 13

1 An selbigem Tage wurde in dem Buche Moses vor den Ohren des Volkes gelesen; und es fand sich darin geschrieben, daß kein Ammoniter und Moabiter in die Versammlung Gottes kommen sollte ewiglich; (5. Mose 23.4-6) 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und mit Wasser entgegen gekommen waren, und Bileam wider sie gedungen hatten, um sie zu verfluchen; aber unser Gott wandelte den Fluch in Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Und es geschah, als sie das Gesetz hörten, da sonderten sie alles Mischvolk von Israel ab.

Zweiter Aufenthalt Nehemias in Jerusalem - Tempelreinigung - Versorgung der Leviten - Sabbatheiligung - Strafrede wegen der Mischehen

4 Und vor diesem hatte Eljaschib, der Priester, der über die Zellen des Hauses unseres Gottes gesetzt war, ein Verwandter des Tobija, 5 diesem eine große Zelle gemacht, wohin man vordem die Speisopfer legte, den Weihrauch und die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Most und Öl, das für die Leviten und die Sänger und die Torhüter Gebotene, und die Hebopfer der Priester. 6 Während diesem allem war ich aber nicht in Jerusalem; denn im 32. Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zu dem König zurückgekommen. Und nach Verlauf einer Zeit erbat ich mir Urlaub von dem König; 7 und als ich nach Jerusalem kam, bemerkte ich das Böse, welches Eljaschib zugunsten Tobijas getan, indem er ihm eine Zelle in den Höfen des Hauses Gottes gemacht hatte. 8 Und es mißfiel mir sehr, und ich warf alle Hausgeräte Tobijas aus der Zelle hinaus; 9 und ich befahl, daß man die Zellen reinigen sollte; und ich brachte die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder hinein. 10 Und ich erfuhr, daß die Teile der Leviten nicht gegeben worden, und daß die Leviten und die Sänger, welche das Werk taten, entflohen waren, ein jeder auf sein Feld. 11 Da zankte ich mit den Vorstehern und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte sie und stellte sie an ihre Stelle. 12 Und ganz Juda brachte den Zehnten vom Getreide und Most und Öl in die Vorratskammern. (4. Mose 18.21) 13 Und ich bestellte zu Schatzmeistern über die Vorräte: Schelemja, den Priester, und Zadok, den Schreiber, und Pedaja, von den Leviten, und ihnen zur Seite Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu geachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke meiner um dessentwillen, mein Gott, und tilge nicht aus meine guten Taten, die ich am Hause meines Gottes und an dessen Hut erwiesen habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 In jenen Tagen sah ich einige in Juda, welche am Sabbath die Keltern traten, und Garben einbrachten und auf Esel luden, und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last, und es am Sabbathtage nach Jerusalem hereinbrachten; und ich zeugte wider sie an dem Tage, da sie die Lebensmittel verkauften. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Auch Tyrer wohnten darin, welche Fische und allerlei Waren hereinbrachten und sie am Sabbath den Kindern Juda und in Jerusalem verkauften. 17 Da zankte ich mit den Edlen von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine böse Sache, die ihr tut, daß ihr den Sabbathtag entheiliget? 18 Haben nicht eure Väter ebenso getan, so daß unser Gott all dieses Unglück über uns und über diese Stadt brachte? Und ihr mehret die Zornglut über Israel, indem ihr den Sabbath entheiliget! 19 Und es geschah, sowie es in den Toren Jerusalems vor dem Sabbath dunkel wurde, da befahl ich, daß die Türen geschlossen würden; und ich befahl, daß man sie nicht auftun sollte bis nach dem Sabbath. Und ich bestellte einige von meinen Dienern über die Tore, damit keine Last am Sabbathtage hereinkäme. 20 Da übernachteten die Krämer und die Verkäufer von allerlei Ware draußen vor Jerusalem einmal und zweimal. 21 Und ich zeugte wider sie und sprach zu ihnen: Warum übernachtet ihr vor der Mauer? Wenn ihr es wieder tut, werde ich Hand an euch legen! Von dieser Zeit an kamen sie nicht mehr am Sabbath. 22 Und ich befahl den Leviten, daß sie sich reinigen und kommen sollten, die Tore zu bewachen, um den Sabbathtag zu heiligen. Auch das gedenke mir, mein Gott, und schone meiner nach der Größe deiner Güte! (Nehemia 13.14) 23 Auch besuchte ich in jenen Tagen die Juden, welche asdoditische, ammonitische und moabitische Weiber heimgeführt hatten. 24 Und die Hälfte ihrer Kinder redete asdoditisch und wußte nicht jüdisch zu reden, sondern redete nach der Sprache des einen oder anderen Volkes. 25 Und ich zankte mit ihnen und fluchte ihnen, und schlug einige Männer von ihnen und raufte sie. Und ich beschwor sie bei Gott: Wenn ihr eure Töchter ihren Söhnen geben werdet, und wenn ihr von ihren Töchtern für eure Söhne und für euch nehmen werdet! (5. Mose 7.3) 26 Hat nicht Salomo, der König von Israel, ihretwegen gesündigt? Und seinesgleichen ist unter den vielen Nationen kein König gewesen; und er war geliebt von seinem Gott, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; doch ihn machten die fremden Weiber sündigen. (1. Könige 11.3) 27 Und sollten wir auf euch hören, daß ihr all dieses große Übel tut, treulos zu handeln gegen unseren Gott, indem ihr fremde Weiber heimführet! 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, war ein Eidam Sanballats, des Horoniters; und ich jagte ihn von mir weg. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 Gedenke es ihnen, mein Gott, wegen der Verunreinigungen des Priestertums und des Bundes des Priestertums und der Leviten! 30 Und so reinigte ich sie von allem Fremden, und ich stellte die Dienstleistungen der Priester und der Leviten fest, für einen jeden in seinem Geschäft, 31 und für die Holzspende zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke es mir, mein Gott, zum Guten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)