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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 12

Verzeichnis der Priester und Leviten

1 Und dies sind die Priester und die Leviten, welche mit Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, und Jeschua hinaufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluk, Hattusch, 3 Schekanja, Rechum, Meremoth, 4 Iddo, Ginnethoi, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, und Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija, Jedaja. Das waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder in den Tagen Jeschuas. - 8 Und die Leviten: Jeschua, Binnui, Kadmiel, Scherebja, Juda, Mattanja; er und seine Brüder waren über den Lobgesang; (Nehemia 11.17) 9 und Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen ihnen gegenüber, den Dienstabteilungen gemäß. 10 Und Jeschua zeugte Jojakim, und Jojakim zeugte Eljaschib, und Eljaschib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 und Jojada zeugte Jonathan, und Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und in den Tagen Jojakims waren Priester, Häupter der Väter: von Seraja: Meraja; von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Meschullam; von Amarja: Jochanan; 14 von Meluki: Jonathan; von Schebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna; von Merajoth: Helkai; 16 von Iddo: Sacharja; von Ginnethon: Meschullam; 17 von Abija: Sikri; von Minjamin ...; von Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Schammua; von Schemaja: Jonathan; 19 und von Jojarib: Mattenai; von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kallai; von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Haschabja; von Jedaja: Nethaneel. - 22 Von den Leviten wurden in den Tagen Eljaschibs, Jojadas und Jochanans und Jadduas die Häupter der Väter eingeschrieben, und von den Priestern, unter der Regierung Darius', des Persers. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Söhne Levis, die Häupter der Väter, sind in dem Buche der Chronika eingeschrieben, und zwar bis auf die Tage Jochanans, des Sohnes Eljaschibs. - 24 Und die Häupter der Leviten waren Haschabja, Scherebja und Jeschua, der Sohn des Kadmiel, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen, um zu loben und zu preisen, nach dem Gebote Davids, des Mannes Gottes, Abteilung gegenüber Abteilung. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja und Bakbukja, Obadja, Meschullam, Talmon, Akkub hielten als Torhüter Wache bei den Vorratskammern der Tore. - (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren in den Tagen Jojakims, des Sohnes Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und in den Tagen Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Einweihung der Mauer - Tempelabgaben - Aussonderung der Fremden

27 Und bei der Einweihung der Mauer von Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie nach Jerusalem brächte, um die Einweihung zu feiern mit Freuden, und mit Lobliedern und mit Gesang, mit Zimbeln, Harfen und Lauten. 28 Da versammelten sich die Söhne der Sänger, sowohl aus dem Kreise in der Umgebung von Jerusalem als auch aus den Dörfern der Netophathiter 29 und aus Beth-Gilgal und aus den Gefilden von Geba und Asmaweth; denn die Sänger hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Dörfer gebaut. 30 Und die Priester und die Leviten reinigten sich; und sie reinigten das Volk und die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Obersten von Juda oben auf die Mauer steigen; und ich stellte zwei große Dankchöre und Züge auf. Der eine zog zur Rechten, oben auf der Mauer, zum Misttore hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her gingen Hoschaja und die Hälfte der Obersten von Juda, 33 und zwar Asarja, Esra und Meschullam, 34 Juda und Benjamin, und Schemaja und Jeremia; 35 und von den Söhnen der Priester mit Trompeten: Sekarja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Schemajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Mikajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder: Schemaja und Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Nethaneel und Juda, Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes; und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen zum Quelltore; und sie stiegen gerade vor sich hin auf den Stufen der Stadt Davids den Aufgang der Mauer hinauf, und zogen an dem Hause Davids vorüber und bis an das Wassertor gegen Osten. (Nehemia 3.26) 38 Und der zweite Dankchor zog nach der entgegengesetzten Seite, und ich und die Hälfte des Volkes ging hinter ihm her, ober auf der Mauer, an dem Ofenturm vorüber und bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 und an dem Tore Ephraim und dem Tore der alten Mauer und dem Fischtore und dem Turme Hananeel und dem Turme Mea vorüber und bis an das Schaftor; und sie blieben beim Gefängnistore stehen. 40 Und beide Dankchöre stellten sich am Hause Gottes auf; und ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir, 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Mikaja, Eljoenai, Sekarja, Hananja, mit Trompeten; 42 und Maaseja und Schemaja und Eleasar und Ussi und Jochanan und Malkija und Elam und Eser. Und die Sänger ließen ihre Stimme erschallen, und Jisrachja war ihr Vorsteher. 43 Und sie opferten an selbigem Tage große Schlachtopfer und freuten sich, denn Gott hatte ihnen große Freude gegeben; und auch die Weiber und die Kinder freuten sich. Und die Freude Jerusalems wurde bis in die Ferne hin gehört. 44 Und es wurden an selbigem Tage Männer bestellt über die Vorratskammern für die Hebopfer, für die Erstlinge und für die Zehnten, um von den Feldern der Städte die gesetzlichen Teile für die Priester und für die Leviten darein zu sammeln; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, welche dastanden. (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 Und sie warteten der Hut ihres Gottes und der Hut der Reinigung; und so auch die Sänger und die Torhüter, nach dem Gebote Davids und seines Sohnes Salomo. 46 Denn vor alters, in den Tagen Davids und Asaphs, gab es Häupter der Sänger, und Preis- und Lobgesänge für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab in den Tagen Serubbabels und in den Tagen Nehemias die Teile der Sänger und der Torhüter, den täglichen Bedarf; das Geheiligte aber gaben sie den Leviten, und die Leviten gaben das Geheiligte den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)