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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 9

List der Gibeoniter und ihre Rettung

1 Und es geschah, als alle die Könige es hörten, die diesseit des Jordan waren, auf dem Gebirge und in der Niederung und an der ganzen Küste des großen Meeres gegen den Libanon hin, die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter: 2 da versammelten sie sich allzumal, um einmütig wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Bewohner von Gibeon hörten, was Josua an Jericho und an Ai getan hatte, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 handelten sie auch ihrerseits mit List und gingen und stellten sich als Boten: sie nahmen abgenutzte Säcke für ihre Esel, und abgenutzte und geborstene und zusammengebundene Weinschläuche, 5 und abgenutzte und geflickte Schuhe an ihre Füße, und abgenutzte Kleider auf sich; und alles Brot ihrer Zehrung war vertrocknet und war schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua in das Lager nach Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern von Israel: Aus fernem Lande sind wir gekommen, und nun machet einen Bund mit uns. 7 Aber die Männer von Israel sprachen zu dem Hewiter: Vielleicht wohnst du in meiner Mitte, und wie sollte ich einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Und sie sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte. Und Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommet ihr? 9 Und sie sprachen zu ihm: Aus sehr fernem Lande sind deine Knechte gekommen, um des Namens Jehovas, deines Gottes, willen; denn wir haben seinen Ruf gehört und alles, was er in Ägypten getan, 10 und alles, was er den beiden Königen der Amoriter getan hat, die jenseit des Jordan waren, Sihon, dem König von Hesbon, und Og, dem König von Basan, der zu Astaroth wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Da sprachen unsere Ältesten und alle Bewohner unseres Landes zu uns und sagten: Nehmet Zehrung mit euch auf den Weg und gehet ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte; und nun machet einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, warm haben wir es aus unseren Häusern als Zehrung mitgenommen an dem Tage, da wir auszogen, um zu euch zu gehen; und nun siehe, es ist vertrocknet und schimmlig geworden. 13 Und diese Weinschläuche, die wir neu gefüllt hatten, siehe da, sie sind geborsten; und diese unsere Kleider und unsere Schuhe sind abgenutzt infolge des sehr langen Weges. - 14 Und die Männer nahmen von ihrer Zehrung; aber den Mund Jehovas befragten sie nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und machte mit ihnen einen Bund, sie am Leben zu lassen; und die Fürsten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Und es geschah am Ende von drei Tagen, nachdem sie einen Bund mit ihnen gemacht hatten, da hörten sie, daß sie nahe bei ihnen waren und mitten unter ihnen wohnten. 17 Da brachen die Kinder Israel auf und kamen zu ihren Städten am dritten Tage; und ihre Städte waren Gibeon und Kephira und Beeroth und Kirjath-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Fürsten der Gemeinde ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen hatten. Da murrte die ganze Gemeinde wider die Fürsten. 19 Und alle Fürsten sprachen zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen, und nun können wir sie nicht antasten. 20 Das wollen wir ihnen tun und sie am Leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme wegen des Eides, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Fürsten sprachen zu ihnen: Sie sollen am Leben bleiben. Und sie wurden Holzhauer und Wasserschöpfer für die ganze Gemeinde, so wie die Fürsten betreffs ihrer geredet hatten. 22 Und Josua rief sie und redete zu ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: Wir sind sehr weit von euch, da ihr doch mitten unter uns wohnet? 23 Und nun, verflucht seid ihr; und nicht sollt ihr aufhören, Knechte zu sein, sowohl Holzhauer als Wasserschöpfer für das Haus meines Gottes! 24 Und sie antworteten Josua und sprachen: Weil deinen Knechten für gewiß berichtet wurde, daß Jehova, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Bewohner des Landes vor euch zu vertilgen, so fürchteten wir sehr für unser Leben euretwegen und taten diese Sache. 25 Und nun siehe, wir sind in deiner Hand; tue, wie es gut und wie es recht ist in deinen Augen, uns zu tun. 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel; und sie töteten sie nicht. 27 Und Josua machte sie an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern für die Gemeinde und für den Altar Jehovas, bis auf diesen Tag, an dem Orte, den er erwählen würde. (5. Mose 29.10)