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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 21

Städte für die Leviten

1 Und die Häupter der Väter der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel, (Josua 14.1) 2 und redeten zu ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Jehova hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh. (4. Mose 35.2) 3 Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke, nach dem Befehle Jehovas: 4 Und das Los kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamme Juda und vom Stamme der Simeoniter und vom Stamme Benjamin, durchs Los, dreizehn Städte; (1. Chronik 6.39) 5 und die übrigen Söhne Kehaths, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse, durchs Los, zehn Städte. 6 Und die Söhne Gersons erhielten von den Geschlechtern des Stammes Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom halben Stamme Manasse in Basan, durchs Los, dreizehn Städte; 7 die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon zwölf Städte. 8 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durchs Los, so wie Jehova durch Mose geboten hatte. 9 Und sie gaben vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte; 10 und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehathiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los). 11 Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her. (Josua 20.7) 12 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als sein Eigentum. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke, 14 und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke, 15 und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke, 16 und Ain und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: neun Städte von diesen beiden Stämmen. (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 Und vom Stamme Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke, 18 Anathoth und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: vier Städte. (Jeremia 1.1) 19 Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 20 Und was die Familien der Söhne Kehaths, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehaths, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamme Ephraim. 21 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, (Josua 20.7) 22 und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: vier Städte. 23 Und vom Stamme Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbethon und seine Bezirke, 24 Ajjalon und seine Bezirke, Gath-Rimmon und seine Bezirke: vier Städte. 25 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke: zwei Städte. 26 Aller Städte waren zehn und ihre Bezirke, für die Familien der übrigen Söhne Kehaths. 27 Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamme Manasse: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zwei Städte. (Josua 20.8) 28 Und vom Stamme Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke, 29 Jarmuth und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: vier Städte. 30 Und vom Stamme Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke, 31 Helkath und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vier Städte. 32 Und vom Stamme Naphtali: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: drei Städte. (Josua 20.7) 33 Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 34 Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamme Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke, 35 Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: vier Städte. 36 Und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, (Josua 20.8) 37 Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke: vier Städte. 38 Und vom Stamme Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke, (Josua 20.8) 39 Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke; aller Städte waren vier. 40 Alle Städte der Söhne Meraris, nach ihren Familien, der übrigen von den Geschlechtern der Leviten: ihr Los war zwölf Städte. 41 Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: 48 Städte und ihre Bezirke. 42 Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: also war es bei allen diesen Städten. 43 Und so gab Jehova Israel das ganze Land, welches er ihren Vätern zu geben geschworen hatte; und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin. (1. Mose 12.7) 44 Und Jehova schaffte ihnen Ruhe ringsumher nach allem, was er ihren Vätern geschworen hatte; und keiner von allen ihren Feinden hielt vor ihnen stand: alle ihre Feinde gab Jehova in ihre Hand. 45 Es fiel kein Wort dahin von all den guten Worten, welche Jehova zu dem Hause Israel geredet hatte; alles traf ein. (Josua 23.14)