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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 6

Nochmalige Ankündigung des Gerichts wegen der Sünden Judas

1 Flüchtet, ihr Kinder Benjamin, aus Jerusalem hinaus, und stoßet in die Posaune zu Tekoa, und errichtet ein Zeichen über Beth-Hakkerem; denn Unglück ragt herein von Norden her und große Zerschmetterung. (Jeremia 4.6) 2 Die Schöne und die Verzärtelte, die Tochter Zion, vertilge ich. 3 Hirten kommen zu ihr mit ihren Herden; sie schlagen Zelte rings um sie auf, weiden ein jeder seinen Raum ab. (Jeremia 4.17) 4 "Heiliget einen Krieg wider sie! Machet euch auf und laßt uns am Mittag hinaufziehen! ... Wehe uns! denn der Tag hat sich geneigt, denn die Abendschatten strecken sich. 5 Machet euch auf und laßt uns in der Nacht hinaufziehen und ihre Paläste verderben!" 6 Denn so hat Jehova der Heerscharen gesprochen: Fället Bäume und schüttet einen Wall wider Jerusalem auf! Sie ist die Stadt, die heimgesucht werden soll; sie ist voll Bedrückung in ihrem Innern. (Jeremia 5.1) 7 Wie ein Brunnen sein Wasser quellen läßt, so läßt sie ihre Bosheit quellen. Gewalttat und Zerstörung werden in ihr gehört, Wunde und Schlag sind beständig vor meinem Angesicht. 8 Laß dich zurechtweisen, Jerusalem, damit meine Seele sich nicht von dir losreiße, damit ich dich nicht zur Wüste mache, zu einem unbewohnten Lande. 9 So spricht Jehova der Heerscharen: Wie am Weinstock wird man Nachlese halten an dem Überrest Israels. Lege wieder deine Hand an, wie der Winzer an die Ranken. 10 Zu wem soll ich reden und wem Zeugnis ablegen, daß sie hören? Siehe, ihr Ohr ist unbeschnitten, und sie können nicht aufmerken; siehe, das Wort Jehovas ist ihnen zum Hohn geworden, sie haben keine Lust daran. 11 Und ich bin voll des Grimmes Jehovas, bin müde, ihn zurückzuhalten. - Ergieße ihn über die Kinder auf der Gasse und über den Kreis der Jünglinge allzumal; denn sowohl Mann als Weib werden getroffen werden, der Alte wie der Hochbetagte; 12 und ihre Häuser werden anderen zugewandt werden, Felder und Weiber allzumal. Denn ich strecke meine Hand aus wider die Bewohner des Landes, spricht Jehova. 13 Denn von ihrem Kleinsten bis zu ihrem Größten sind sie insgesamt der Gewinnsucht ergeben; und vom Propheten bis zum Priester üben sie allesamt Falschheit, (Jeremia 8.10-12) 14 und sie heilen die Wunde der Tochter meines Volkes leichthin und sprechen: Friede, Friede! und da ist doch kein Friede. (Hesekiel 13.10) (Hesekiel 13.16) (1. Thessalonicher 5.3) 15 Sie werden beschämt werden, weil sie Greuel verübt haben. Ja, sie schämen sich keineswegs, ja, Beschämung kennen sie nicht. Darum werden sie fallen unter den Fallenden; zur Zeit, da ich sie heimsuchen werde, werden sie straucheln, spricht Jehova. 16 So spricht Jehova: Tretet auf die Wege, und sehet und fraget nach den Pfaden der Vorzeit, welches der Weg des Guten sei, und wandelt darauf; so werdet ihr Ruhe finden für eure Seelen. Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf wandeln. (Jeremia 44.16) (Matthäus 11.29) 17 Und ich habe Wächter über euch bestellt, die da sagen: Merket auf den Schall der Posaune! Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf merken. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) 18 Darum höret, ihr Nationen, und wisse, du Gemeinde, was wider sie geschieht! 19 Höre es, Erde! Siehe, ich bringe Unglück über dieses Volk, die Frucht ihrer Gedanken; denn auf meine Worte haben sie nicht gemerkt, und mein Gesetz - sie haben es verschmäht. (5. Mose 32.1) (Jesaja 1.2) 20 Wozu soll mir denn Weihrauch aus Scheba kommen, und das gute Würzrohr aus fernem Lande? Eure Brandopfer sind mir nicht wohlgefällig und eure Schlachtopfer mir nicht angenehm. (Jesaja 1.11) 21 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich lege diesem Volke Anstöße, daß Väter und Kinder darüber straucheln, daß der Nachbar und sein Genosse zumal umkommen. 22 So spricht Jehova: Siehe, es kommt ein Volk aus dem Lande des Nordens, und eine große Nation macht sich auf von dem äußersten Ende der Erde. (5. Mose 28.49) (Jeremia 5.15) 23 Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Zion, wie ein Mann zum Kriege. - (Jeremia 50.42) 24 Wir haben die Kunde von ihm vernommen: Unsere Hände sind schlaff geworden; Angst hat uns ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. - 25 Geh nicht hinaus aufs Feld und wandle nicht auf dem Wege; denn der Feind hat ein Schwert, - Schrecken ringsum! 26 Tochter meines Volkes, gürte dir Sacktuch um und wälze dich in der Asche, trauere wie um den Eingeborenen, führe bittere Klage! denn plötzlich wird der Verwüster über uns kommen. (Amos 8.10) 27 Ich habe dich zum Prüfer unter meinem Volke gesetzt, als eine Feste, damit du ihren Weg erkennen und prüfen möchtest. 28 Allesamt sind sie die Widerspenstigsten der Widerspenstigen; sie gehen als Verleumder umher, sie sind Erz und Eisen; sie handeln verderbt allesamt. (Hesekiel 22.18) 29 Versengt vom Feuer ist der Blasebalg, zu Ende ist das Blei; vergebens hat man geschmolzen und geschmolzen: Die Bösen sind nicht ausgeschieden worden. 30 Verworfenes Silber nennt man sie, denn Jehova hat sie verworfen. (Jesaja 1.22)