zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 5

Ursache der Strafe über Juda und Jerusalem

1 Durchstreifet die Gassen Jerusalems, und sehet doch und erkundet und suchet auf ihren Plätzen, ob ihr jemand findet, ob einer da ist, der Recht übt, der Treue sucht: so will ich ihr vergeben. 2 Und wenn sie sprechen: So wahr Jehova lebt! so schwören sie darum doch falsch. - 3 Jehova, sind deine Augen nicht auf die Treue gerichtet? Du hast sie geschlagen, aber es hat sie nicht geschmerzt; du hast sie vernichtet: Sie haben sich geweigert, Zucht anzunehmen; sie haben ihre Angesichter härter gemacht als einen Fels, sie haben sich geweigert, umzukehren. (Jesaja 48.4) (Jeremia 2.30) 4 Und ich sprach: Nur Geringe sind es; die sind betört, weil sie den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes, nicht kennen. 5 Ich will doch zu den Großen gehen und mit ihnen reden; denn sie kennen den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes. Doch sie haben allzumal das Joch zerbrochen, die Bande zerrissen. (Jeremia 2.20) 6 Darum erschlägt sie ein Löwe aus dem Walde, ein Wolf der Steppen vertilgt sie, ein Pardel belauert ihre Städte: jeder, der aus ihnen hinausgeht, wird zerrissen; denn ihrer Übertretungen sind viele, zahlreich ihre Abtrünnigkeiten. - (3. Mose 26.22) 7 Weshalb sollte ich dir vergeben? Deine Söhne haben mich verlassen und schwören bei Nichtgöttern. Obwohl ich sie schwören ließ, haben sie Ehebruch getrieben und laufen scharenweise ins Hurenhaus. 8 Wie wohlgenährte Pferde schweifen sie umher; sie wiehern ein jeder nach seines Nächsten Weibe. 9 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation, wie diese, meine Seele sich nicht rächen? (Jeremia 5.29) 10 Ersteiget seine Mauern und zerstöret, doch richtet ihn nicht völlig zu Grunde; nehmet seine Ranken weg, denn nicht Jehovas sind sie. (Jeremia 4.27) 11 Denn das Haus Israel und das Haus Juda haben gar treulos gegen mich gehandelt, spricht Jehova. 12 Sie haben Jehova verleugnet und gesagt: Er ist nicht; und kein Unglück wird über uns kommen, und Schwert und Hunger werden wir nicht sehen; 13 und die Propheten werden zu Wind werden, und der da redet, ist nicht in ihnen: also wird ihnen geschehen. 14 Darum, so spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Weil ihr dieses Wort redet, siehe, so will ich meine Worte in deinem Munde zu Feuer machen und dieses Volk zu Holz, und es soll sie verzehren. 15 Siehe, ich bringe über euch eine Nation aus der Ferne, Haus Israel, spricht Jehova; es ist eine starke Nation, es ist eine Nation von alters her, eine Nation, deren Sprache du nicht kennst, und deren Rede du nicht verstehst. (Jeremia 6.22) 16 Ihr Köcher ist wie ein offenes Grab; sie sind Helden allesamt. 17 Und sie wird deine Ernte verzehren und dein Brot, sie wird deine Söhne und deine Töchter verzehren, sie wird verzehren dein Kleinvieh und deine Rinder, verzehren deinen Weinstock und deinen Feigenbaum; deine festen Städte, auf welche du dich verlässest, wird sie mit dem Schwerte zerstören. 18 Aber auch in selbigen Tagen, spricht Jehova, werde ich euch nicht den Garaus machen. - 19 Und es soll geschehen, wenn ihr sagen werdet: Weshalb hat Jehova, unser Gott, uns dies alles getan? so sprich zu ihnen: Gleichwie ihr mich verlassen und fremden Göttern gedient habt in eurem Lande, also sollt ihr Fremden dienen in einem Lande, das nicht euer ist. 20 Verkündet dieses im Hause Jakob und laßt es hören in Juda, und sprechet: 21 Höret doch dieses, törichtes Volk, ohne Verstand, die Augen haben und nicht sehen, die Ohren haben und nicht hören. (Jesaja 6.9-10) 22 Wollt ihr mich nicht fürchten, spricht Jehova, und vor mir nicht zittern? der ich dem Meere Sand zur Grenze gesetzt habe, eine ewige Schranke, die es nicht überschreiten wird; und es regen sich seine Wogen, aber sie vermögen nichts, und sie brausen, aber überschreiten sie nicht. (Hiob 38.8-11) 23 Aber dieses Volk hat ein störriges und widerspenstiges Herz; sie sind abgewichen und weggegangen. 24 Und sie sprachen nicht in ihrem Herzen: Laßt uns doch Jehova, unseren Gott, fürchten, welcher Regen gibt, sowohl Frühregen als Spätregen, zu seiner Zeit; der die bestimmten Wochen der Ernte uns einhält. (Apostelgeschichte 14.17) 25 Eure Missetaten haben dieses weggewendet, und eure Sünden das Gute von euch abgehalten. (Jesaja 59.2) 26 Denn unter meinem Volke finden sich Gesetzlose; sie lauern, wie Vogelsteller sich ducken; sie stellen Fallen, fangen Menschen. 27 Wie ein Käfig voll Vögel, so sind ihre Häuser voll Betrugs; darum sind sie groß und reich geworden. 28 Sie sind fett, sie sind glatt; ja, sie überschreiten das Maß der Bosheit. Die Rechtssache richten sie nicht, die Rechtssache der Waisen, so daß es ihnen gelingen könnte; und die Rechtssache der Armen entscheiden sie nicht. (2. Mose 22.21) (Jesaja 1.23) 29 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation wie diese meine Seele sich nicht rächen? - (Jeremia 5.9) 30 Entsetzliches und Schauderhaftes ist im Lande geschehen: 31 die Propheten weissagen falsch, und die Priester herrschen unter ihrer Leitung, und mein Volk liebt es so. Was werdet ihr aber tun am Ende von dem allen?