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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 46

Ausspruch über Ägypten: Eroberung durch Nebukadnezar - Trostwort für Israel

1 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah wider die Nationen. 2 Über Ägypten. Wider die Heeresmacht des Pharao Neko, des Königs von Ägypten, welche zu Karchemis war, am Strome Euphrat, welche Nebukadrezar, der König von Babel, schlug im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda. (2. Chronik 35.20) (Jesaja 19.1) (Hesekiel 29.1) 3 Rüstet Tartsche und Schild und rücket heran zum Streit! 4 Spannet die Rosse an und besteiget die Reitpferde! Und stellet euch auf in Helmen, putzet die Lanzen, ziehet die Panzer an! 5 Warum sehe ich sie bestürzt zurückweichen? Und ihre Helden sind zerschmettert, und sie ergreifen die Flucht und sehen sich nicht um - Schrecken ringsum! spricht Jehova. 6 Der Schnelle soll nicht entfliehen, und der Held nicht entrinnen; gegen Norden, zur Seite des Stromes Euphrat, sind sie gestrauchelt und gefallen. - 7 Wer ist es, der heraufzieht wie der Nil, wie Ströme wogen seine Gewässer? 8 Ägypten zieht herauf wie der Nil, und wie Ströme wogen seine Gewässer; und es spricht: Ich will hinaufziehen, will das Land bedecken, will Städte zerstören und ihre Bewohner. 9 Ziehet hinauf, ihr Rosse, und raset, ihr Wagen; und ausziehen mögen die Helden, Kusch und Put, die den Schild fassen, und die Ludim, die den Bogen fassen und spannen! 10 Aber selbiger Tag ist dem Herrn, Jehova der Heerscharen, ein Tag der Rache, um sich zu rächen an seinen Widersachern; und fressen wird das Schwert und sich sättigen, und sich laben an ihrem Blute. Denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Schlachtopfer im Lande des Nordens, am Strome Euphrat. (5. Mose 32.42) (Jesaja 34.5) 11 Geh hinauf nach Gilead und hole Balsam, du Jungfrau, Tochter Ägyptens! Vergeblich häufst du die Heilmittel; da ist kein Pflaster für dich. (Jeremia 8.22) 12 Die Nationen haben deine Schande gehört, und die Erde ist voll deines Klagegeschreis; denn ein Held ist über den anderen gestrauchelt, sie sind gefallen beide zusammen. 13 Das Wort, welches Jehova zu Jeremia, dem Propheten, redete betreffs der Ankunft Nebukadrezars, des Königs von Babel, um das Land Ägypten zu schlagen: 14 Verkündiget es in Ägypten, und laßt es hören in Migdol, und laßt es hören in Noph und in Tachpanches! Sprechet: Stelle dich und rüste dich! Denn das Schwert frißt alles rings um dich her. 15 Warum sind deine Starken niedergeworfen? Keiner hielt stand, denn Jehova hat sie niedergestoßen. 16 Er machte der Strauchelnden viele; ja, einer fiel über den anderen, und sie sprachen: Auf! und laßt uns zurückkehren zu unserem Volke und zu unserem Geburtslande vor dem verderbenden Schwerte! 17 Man rief daselbst: Der Pharao, der König von Ägypten, ist verloren; er hat die bestimmte Zeit vorübergehen lassen! 18 So wahr ich lebe, spricht der König, Jehova der Heerscharen ist sein Name: Wie der Tabor unter den Bergen und wie der Karmel am Meere wird er kommen! 19 Mache dir Auswanderungsgeräte, du Bewohnerin, Tochter Ägyptens; denn Noph wird zur Wüste werden und verbrannt, ohne Bewohner. - 20 Eine sehr schöne junge Kuh ist Ägypten; eine Bremse von Norden kommt, sie kommt. 21 Auch seine Söldner in seiner Mitte sind wie gemästete Kälber; ja, auch sie wandten um, sind geflohen allzumal, haben nicht standgehalten; denn der Tag ihres Verderbens ist über sie gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 22 Sein Laut ist wie das Geräusch einer Schlange, welche davoneilt; denn sie ziehen mit Heeresmacht einher und kommen über Ägypten mit Beilen, wie Holzhauer. 23 Sie haben seinen Wald umgehauen, spricht Jehova, denn sie sind unzählig; denn ihrer sind mehr als der Heuschrecken, und ihrer ist keine Zahl. 24 Die Tochter Ägyptens ist zu Schanden geworden, sie ist in die Hand des Volkes von Norden gegeben. 25 Es spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich suche heim den Amon von No, und den Pharao und Ägypten und seine Götter und seine Könige, ja, den Pharao und die auf ihn vertrauen. (Jeremia 43.12) 26 Und ich gebe sie in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und zwar in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, und in die Hand seiner Knechte. Hernach aber soll es bewohnt werden wie in den Tagen der Vorzeit, spricht Jehova. 27 Du aber, fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und erschrick nicht, Israel! denn siehe, ich will dich retten aus der Ferne und deine Nachkommen aus dem Lande ihrer Gefangenschaft; und Jakob wird zurückkehren und ruhig und sicher sein, und niemand wird ihn aufschrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 30.10) 28 Du, mein Knecht Jakob, fürchte dich nicht, spricht Jehova, denn ich bin mit dir. Denn ich werde den Garaus machen allen Nationen, wohin ich dich vertrieben habe; aber dir werde ich nicht den Garaus machen, sondern dich nach Gebühr züchtigen und dich keineswegs ungestraft lassen. (Jeremia 30.11)