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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 44

1 Das Wort, welches zu Jeremia geschah an alle Juden, die im Lande Ägypten wohnten, welche in Migdol und in Tachpanches und in Noph und im Lande Pathros wohnten: (Jeremia 43.7) 2 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Ihr habt all das Unglück gesehen, welches ich über Jerusalem und über alle Städte Judas gebracht habe; und siehe, sie sind eine Einöde an diesem Tage, und niemand wohnt darin, 3 um ihrer Bosheit willen, die sie verübt haben, um mich zu reizen, indem sie hingingen, zu räuchern und anderen Göttern zu dienen, welche sie nicht kannten, weder sie noch ihr und eure Väter. 4 Und ich habe alle meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh mich aufmachend und sendend, indem ich sprach: Tut doch nicht diesen Greuel, den ich hasse! 5 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, um von ihrer Bosheit umzukehren, daß sie anderen Göttern nicht räucherten. 6 Da ergoß sich mein Grimm und mein Zorn, und er brannte in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem; und sie sind zur Einöde, zur Wüste geworden, wie es an diesem Tage ist. 7 Und nun, so spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels: Warum begehet ihr eine so große Übeltat wider eure Seelen, um euch Mann und Weib, Kind und Säugling aus Juda auszurotten, so daß ihr euch keinen Überrest übriglasset; 8 indem ihr mich reizet durch die Werke eurer Hände, dadurch daß ihr anderen Göttern räuchert im Lande Ägypten, wohin ihr gekommen seid, um euch daselbst aufzuhalten, auf daß ihr euch ausrottet und zum Fluch und zum Hohne werdet unter allen Nationen der Erde? 9 Habt ihr die Übeltaten eurer Väter vergessen und die Übeltaten der Könige von Juda und die Übeltaten ihrer Weiber und eure Übeltaten und die Übeltaten eurer Weiber, welche sie im Lande Juda und auf den Straßen von Jerusalem begangen haben? 10 Bis auf diesen Tag sind sie nicht gedemütigt, und sie haben sich nicht gefürchtet und haben nicht gewandelt in meinem Gesetz und in meinen Satzungen, die ich euch und euren Vätern vorgelegt habe. - 11 Darum, so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich will mein Angesicht wider euch richten zum Unglück, und zur Ausrottung von ganz Juda. 12 Und ich werde den Überrest von Juda wegraffen, die ihre Angesichter dahin gerichtet haben, in das Land Ägypten zu ziehen, um sich daselbst aufzuhalten; und sie sollen alle aufgerieben werden, im Lande Ägypten sollen sie fallen; durch das Schwert, durch den Hunger sollen sie aufgerieben werden, vom Kleinsten bis zum Größten; durch das Schwert und durch den Hunger sollen sie sterben. Und sie sollen zum Fluche, zum Entsetzen und zur Verwünschung und zum Hohne werden. (Jeremia 29.17-18) 13 Und ich will die im Lande Ägypten Wohnenden heimsuchen, wie ich Jerusalem heimgesucht habe durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest. 14 Und der Überrest von Juda, der in das Land Ägypten gekommen ist, um sich daselbst aufzuhalten, wird keinen Entronnenen noch Übriggebliebenen haben, um in das Land Juda zurückzukehren, wohin sie sich sehnen zurückzukehren, um dort zu wohnen; denn sie werden nicht zurückkehren, außer einigen Entronnenen. 15 Und alle Männer, welche wußten, daß ihre Weiber anderen Göttern räucherten, und alle Weiber, die in großer Menge dastanden, und alles Volk, das im Lande Ägypten, in Pathros wohnte, antworteten dem Jeremia und sprachen: (Jesaja 11.11) 16 Was das Wort betrifft, welches du im Namen Jehovas zu uns geredet hast, so werden wir nicht auf dich hören; 17 sondern wir wollen gewißlich alles tun, was aus unserem Munde hervorgegangen ist, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden, so wie wir getan haben, wir und unsere Väter, unsere Könige und unsere Fürsten, in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem. Da hatten wir Brot in Fülle, und es ging uns wohl, und wir sahen kein Unglück. (Jeremia 7.17-18) (Hosea 2.7) 18 Aber seitdem wir aufgehört haben, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden, haben wir an allem Mangel gehabt und sind durch das Schwert und durch den Hunger aufgerieben worden. 19 Und wenn wir der Königin des Himmels räucherten und ihr Trankopfer spendeten, haben wir ihr denn ohne unsere Männer Kuchen bereitet, um sie abzubilden, und ihr Trankopfer gespendet? 20 Und Jeremia sprach zu dem ganzen Volke, zu den Männern und zu den Weibern und zu allem Volke, welches ihm Antwort gegeben hatte, und sagte: 21 Das Räuchern, mit welchem ihr in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem geräuchert habt, ihr und eure Väter, eure Könige und eure Fürsten und das Volk des Landes - hat nicht Jehova daran gedacht, und ist es ihm nicht in den Sinn gekommen? 22 Und Jehova konnte es nicht mehr ertragen wegen der Bosheit eurer Handlungen, wegen der Greuel, die ihr verübtet. Darum ist euer Land zur Einöde, zum Entsetzen und zum Fluche geworden, ohne Bewohner, wie es an diesem Tage ist. 23 Darum daß ihr geräuchert und gegen Jehova gesündigt und auf die Stimme Jehovas nicht gehört, und in seinem Gesetz und in seinen Satzungen und in seinen Zeugnissen nicht gewandelt habt, darum ist euch dieses Unglück widerfahren, wie es an diesem Tage ist. - 24 Und Jeremia sprach zu dem ganzen Volke und zu allen Weibern: Höret das Wort Jehovas, alle Juden, die ihr im Lande Ägypten seid! 25 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Ihr und eure Weiber, ihr habt es mit eurem Munde geredet und es mit euren Händen vollführt und gesprochen: Wir wollen unsere Gelübde gewißlich erfüllen, die wir getan haben, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden. So haltet nur eure Gelübde und erfüllet nur eure Gelübde! (Jeremia 44.17) 26 Darum höret das Wort Jehovas, alle Juden, die ihr im Lande Ägypten wohnet! Siehe, ich habe bei meinem großen Namen geschworen, spricht Jehova: Wenn je wieder mein Name im Munde irgend eines Mannes von Juda genannt werden soll, daß er spreche: "So wahr der Herr, Jehova, lebt!" im ganzen Lande Ägypten! 27 Siehe, ich wache über sie zum Bösen und nicht zum Guten; und alle Männer von Juda, die im Lande Ägypten sind, sollen durch das Schwert und durch den Hunger aufgerieben werden, bis sie vernichtet sind. 28 Und dem Schwert Entronnene werden aus dem Lande Ägypten in das Land Juda zurückkehren, ein zählbares Häuflein. Und der ganze Überrest von Juda, der in das Land Ägypten gekommen ist, um sich daselbst aufzuhalten, wird wissen, welches Wort sich bestätigen wird, das meinige oder das ihrige. (Jesaja 11.11) 29 Und dies sei euch das Zeichen, spricht Jehova, daß ich euch an diesem Orte heimsuchen werde, auf daß ihr wisset, daß meine Worte über euch sich gewißlich bestätigen werden zum Unglück; 30 so spricht Jehova: Siehe, ich gebe den Pharao Hophra, den König von Ägypten, in die Hand seiner Feinde und in die Hand derer, welche nach seinem Leben trachten, so wie ich Zedekia, den König von Juda, in die Hand Nebukadrezars gegeben habe, des Königs von Babel, seines Feindes, der ihm nach dem Leben trachtete. (2. Chronik 36.13) (2. Chronik 36.20)