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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 36

Niederschrift der Reden Jeremias, deren Verlesung, Verbrennung und erneute Niederschrift

1 Und es geschah im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, da geschah dieses Wort von seiten Jehovas zu Jeremia also: (Jeremia 25.1) 2 Nimm dir eine Buchrolle und schreibe darauf alle die Worte, welche ich zu dir geredet habe über Israel und über Juda und über alle Nationen, von dem Tage an, da ich zu dir geredet habe, von den Tagen Josias an bis auf diesen Tag. 3 Vielleicht wird das Haus Juda auf all das Böse hören, welches ich ihnen zu tun gedenke, damit sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege, und ich ihre Missetat und ihre Sünde vergebe. - (Jeremia 26.3) 4 Und Jeremia rief Baruk, den Sohn Nerijas; und Baruk schrieb aus dem Munde Jeremias auf eine Buchrolle alle die Worte Jehovas, welche er zu ihm geredet hatte. (Jeremia 32.12) 5 Und Jeremia gebot Baruk und sprach: Ich bin verhindert, ich kann nicht in das Haus Jehovas gehen; 6 so geh du hin und lies aus der Rolle, was du aus meinem Munde aufgeschrieben hast, die Worte Jehovas, vor den Ohren des Volkes im Hause Jehovas am Tage des Fastens; und du sollst sie auch vor den Ohren aller Juden lesen, die aus ihren Städten kommen. 7 Vielleicht wird ihr Flehen vor Jehova kommen, so daß sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege; denn groß ist der Zorn und der Grimm, den Jehova über dieses Volk ausgesprochen hat. (Jeremia 36.3) 8 Und Baruk, der Sohn Nerijas, tat nach allem, was der Prophet Jeremia ihm geboten hatte, indem er aus dem Buche die Worte Jehovas im Hause Jehovas vorlas. 9 Und es geschah im fünften Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, im neunten Monat, da rief man allem Volke in Jerusalem und allem Volke, das aus den Städten Judas nach Jerusalem kam, ein Fasten aus vor Jehova. 10 Und Baruk las aus dem Buche die Worte Jeremias im Hause Jehovas, in der Zelle Gemarjas, des Sohnes Schaphans, des Schreibers, im oberen Vorhof, im Eingang des neuen Tores des Hauses Jehovas, vor den Ohren des ganzen Volkes. 11 Und Mikaja, der Sohn Gemarjas, des Sohnes Schaphans, hörte alle Worte Jehovas aus dem Buche, 12 und er ging zum Hause des Königs hinab in das Gemach des Schreibers; und siehe, daselbst saßen alle Fürsten: Elischama, der Schreiber, und Delaja, der Sohn Schemajas, und Elnathan, der Sohn Akbors, und Gemarja, der Sohn Schaphans, und Zedekia, der Sohn Hananjas, und alle Fürsten. 13 Und Mikaja berichtete ihnen alle die Worte, die er gehört hatte, als Baruk vor den Ohren des Volkes aus dem Buche las. 14 Da sandten alle Fürsten Jehudi, den Sohn Nethanjas, des Sohnes Schelemjas, des Sohnes Kuschis, zu Baruk und ließen ihm sagen: Die Rolle, aus welcher du vor den Ohren des Volkes gelesen hast, nimm sie in deine Hand und komm! Und Baruk, der Sohn Nerijas, nahm die Rolle in seine Hand und kam zu ihnen. 15 Und sie sprachen zu ihm: Setze dich doch und lies sie vor unseren Ohren. Und Baruk las vor ihren Ohren. 16 Und es geschah, als sie alle die Worte hörten, sahen sie einander erschrocken an und sprachen zu Baruk: Wir müssen dem König alle diese Worte berichten. 17 Und sie fragten Baruk und sprachen: Teile uns doch mit, wie du alle diese Worte aus seinem Munde aufgeschrieben hast. 18 Und Baruk sprach zu ihnen: Aus seinem Munde sagte er mir alle diese Worte vor, und ich schrieb sie mit Tinte in das Buch. 19 Und die Fürsten sprachen zu Baruk: Geh, verbirg dich, du und Jeremia, daß niemand wisse, wo ihr seid. - 20 Und sie gingen zu dem König in den Hof; die Rolle aber hatten sie in dem Gemach Elischamas, des Schreibers, niedergelegt; und sie berichteten alle die Worte vor den Ohren des Königs. 21 Da sandte der König den Jehudi, um die Rolle zu holen; und er holte sie aus dem Gemach Elischamas, des Schreibers; und Jehudi las sie vor den Ohren des Königs und vor den Ohren aller Fürsten, die um den König standen. 22 Der König aber saß im Winterhause, im neunten Monat, und der Kohlentopf war vor ihm angezündet. 23 Und es geschah, sooft Jehudi drei oder vier Spalten vorgelesen hatte, zerschnitt sie der König mit dem Schreibermesser und warf sie in das Feuer, das im Kohlentopf war, bis die ganze Rolle in dem Feuer des Kohlentopfes vernichtet war. 24 Und der König und alle seine Knechte, welche alle diese Worte hörten, erschraken nicht und zerrissen nicht ihre Kleider. (2. Könige 22.11) 25 Und obwohl Elnathan und Delaja und Gemarja den König angingen, daß er die Rolle nicht verbrennen möchte, hörte er doch nicht auf sie. 26 Und der König gebot Jerachmeel, dem Königssohne, und Seraja, dem Sohne Asriels, und Schelemja, dem Sohne Abdeels, Baruk, den Schreiber, und Jeremia, den Propheten, zu greifen; aber Jehova hatte sie verborgen. 27 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der König die Rolle und die Worte, welche Baruk aus dem Munde Jeremias aufgeschrieben, verbrannt hatte, also: (Jeremia 36.4) 28 Nimm dir wieder eine andere Rolle und schreibe darauf alle die vorigen Worte, die auf der vorigen Rolle waren, welche Jojakim, der König von Juda, verbrannt hat. 29 Und über Jojakim, den König von Juda, sollst du sprechen: So spricht Jehova: Du hast diese Rolle verbrannt, indem du sprachst: "Warum hast du darauf geschrieben: Der König von Babel wird gewißlich kommen und dieses Land verderben und Menschen und Vieh daraus vertilgen?" (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11) 30 Darum spricht Jehova also über Jojakim, den König von Juda: Er wird niemand haben, der auf dem Throne Davids sitze; und sein Leichnam wird hingeworfen sein der Hitze bei Tage und der Kälte bei Nacht. (Jeremia 22.19) 31 Und ich will an ihm und an seinem Samen und an seinen Knechten ihre Missetat heimsuchen, und will über sie und über die Bewohner von Jerusalem und über die Männer von Juda all das Unglück bringen, welches ich über sie geredet habe; aber sie haben nicht gehört. - 32 Und Jeremia nahm eine andere Rolle und gab sie Baruk, dem Sohne Nerijas, dem Schreiber. Und er schrieb darauf aus dem Munde Jeremias alle Worte des Buches, welche Jojakim, der König von Juda, im Feuer verbrannt hatte. Und es wurden noch viele Worte gleichen Inhalts hinzugefügt.