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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 33

Verheißung der Wiederherstellung Israels und eines ewigen Bundes mit dem Haus Juda und dem Haus Levi

1 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu Jeremia, als er noch im Gefängnishofe verhaftet war, also: (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jehova, der es tut, Jehova, der es bildet, um es zu verwirklichen, Jehova ist sein Name: 3 Rufe zu mir, und ich will dir antworten und will dir große und unerreichbare Dinge kundtun, die du nicht weißt. 4 Denn so spricht Jehova, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und über die Häuser der Könige von Juda, welche abgebrochen werden wegen der Wälle und wegen des Schwertes; (Jesaja 22.10) 5 indem man kommt, um gegen die Chaldäer zu streiten und die Häuser mit den Leichnamen der Menschen zu füllen, welche ich in meinem Zorn und in meinem Grimm geschlagen, und um all deren Bosheit willen ich mein Angesicht vor dieser Stadt verborgen habe: 6 Siehe, ich will ihr einen Verband anlegen und Heilung bringen und sie heilen, und ich will ihnen eine Fülle von Frieden und Wahrheit offenbaren. 7 Und ich werde die Gefangenschaft Judas und die Gefangenschaft Israels wenden, und werde sie bauen wie im Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Und ich werde sie reinigen von all ihrer Ungerechtigkeit, womit sie gegen mich gesündigt haben; und ich werde alle ihre Missetaten vergeben, womit sie gegen mich gesündigt haben und womit sie von mir abgefallen sind. (Jeremia 31.34) 9 Und sie soll mir zum Freudennamen, zum Ruhm und zum Schmuck sein bei allen Nationen der Erde, welche all das Gute hören werden, das ich ihnen tue. Und sie werden zittern und beben über all das Gute und über all den Frieden, den ich ihr angedeihen lasse. - 10 So spricht Jehova: An diesem Orte, von dem ihr saget: "Er ist verödet, ohne Menschen und ohne Vieh", in den Städten Judas und auf den Straßen Jerusalems, die verwüstet sind, ohne Menschen und ohne Bewohner und ohne Vieh, wird wiederum gehört werden 11 die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut, die Stimme derer, welche sagen: Lobet Jehova der Heerscharen, denn Jehova ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich! die Stimme derer, welche Lob in das Haus Jehovas bringen. Denn ich werde die Gefangenschaft des Landes wenden wie im Anfang, spricht Jehova. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jehova der Heerscharen: An diesem Orte, der verödet ist, ohne Menschen und ohne Vieh, und in allen seinen Städten wird wiederum eine Wohnung sein für die Hirten, welche Herden lagern lassen. 13 In den Städten des Gebirges, in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens, und im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas werden wiederum die Herden unter den Händen des Zählers vorüberziehen, spricht Jehova. (Jeremia 32.44) 14 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich das gute Wort erfüllen werde, welches ich über das Haus Israel und über das Haus Juda geredet habe. 15 In jenen Tagen und zu jener Zeit werde ich dem David einen Sproß der Gerechtigkeit hervorsprossen lassen, und er wird Recht und Gerechtigkeit üben im Lande. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 In jenen Tagen wird Juda gerettet werden und Jerusalem in Sicherheit wohnen; und dies wird der Name sein, mit welchem man es benennen wird: Jehova, unsere Gerechtigkeit. (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jehova: Nie soll es dem David an einem Manne fehlen, der auf dem Throne des Hauses Israel sitze. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Und den Priestern, den Leviten, soll es nie an einem Manne vor mir fehlen, der Brandopfer opfere und Speisopfer anzünde und Schlachtopfer zurichte alle Tage. - 19 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 20 So spricht Jehova: Wenn ihr meinen Bund betreffs des Tages und meinen Bund betreffs der Nacht brechen könnt, so daß Tag und Nacht nicht mehr seien zu ihrer Zeit, (Jeremia 31.35-36) 21 so wird auch mein Bund mit meinem Knechte David gebrochen werden, daß er keinen Sohn habe, der auf seinem Throne König sei, und auch mit den Leviten, den Priestern, meinen Dienern. 22 Wie das Heer des Himmels nicht gezählt und der Sand des Meeres nicht gemessen werden kann, also werde ich den Samen Davids, meines Knechtes, und die Leviten mehren, die mir dienen. - (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 24 Hast du nicht gesehen, was dieses Volk redet, indem es spricht: "Die zwei Geschlechter, welche Jehova erwählt hatte, die hat er verworfen"? Und so verachten sie mein Volk, so daß es vor ihnen keine Nation mehr ist. 25 So spricht Jehova: Wenn nicht mein Bund betreffs des Tages und der Nacht besteht, wenn ich nicht die Ordnungen des Himmels und der Erde festgesetzt habe, (Jeremia 33.20) 26 so werde ich auch den Samen Jakobs und Davids, meines Knechtes, verwerfen, daß ich nicht mehr von seinem Samen Herrscher nehme über den Samen Abrahams, Isaaks und Jakobs. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden und mich ihrer erbarmen. (Jeremia 32.44)