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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 32

Jeremias Kauf eines Feldes als Sinnbild für Gottes Heilshandeln

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah im zehnten Jahre Zedekias, des Königs von Juda; dieses Jahr war das achtzehnte Jahr Nebukadnezars. 2 Und das Heer des Königs von Babel belagerte damals Jerusalem. Und der Prophet Jeremia war im Gefängnishofe eingesperrt, der im Hause des Königs von Juda ist; (2. Könige 25.1-2) 3 denn Zedekia, der König von Juda, hatte ihn eingesperrt und gesagt: "Warum weissagst du und sprichst: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie einnehme; (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 und Zedekia, der König von Juda, wird der Hand der Chaldäer nicht entrinnen, sondern gewißlich in die Hand des Königs von Babel gegeben werden; und sein Mund wird mit dessen Munde reden, und seine Augen werden dessen Augen sehen; 5 und er wird Zedekia nach Babel führen, und daselbst wird er sein, bis ich mich seiner annehme, spricht Jehova. Wenn ihr mit den Chaldäern streitet, so wird es euch nicht gelingen?" (Jeremia 52.11) 6 Und Jeremia sprach: Das Wort Jehovas ist zu mir geschehen also: 7 Siehe, Hanamel, der Sohn Schallums, deines Oheims, wird zu dir kommen und sagen: Kaufe dir mein Feld, das zu Anathoth ist; denn du hast das Lösungsrecht, um es zu kaufen. (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Und Hanamel, der Sohn meines Oheims, kam zu mir, nach dem Worte Jehovas, in den Gefängnishof und sprach zu mir: Kaufe doch mein Feld, das zu Anathoth im Lande Benjamin ist, denn du hast das Erbrecht, und du hast die Lösung; kaufe es dir. Und ich erkannte, daß es das Wort Jehovas war. 9 Und ich kaufte von Hanamel, dem Sohne meines Oheims, das Feld, das zu Anathoth ist, und wog ihm das Geld dar: siebzehn Sekel Silber. 10 Und ich schrieb einen Kaufbrief und versiegelte ihn und nahm Zeugen, und ich wog das Geld auf der Waage dar. 11 Und ich nahm den Kaufbrief, den versiegelten: die Festsetzung und die Bestimmungen, und auch den offenen; 12 und ich gab den Kaufbrief Baruk, dem Sohne Nerijas, des Sohnes Machsejas, vor den Augen Hanamels, meines Vetters, und vor den Augen der Zeugen, welche den Kaufbrief unterschrieben hatten, vor den Augen aller Juden, die im Gefängnishofe saßen. 13 Und ich befahl Baruk vor ihren Augen und sprach: 14 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, diesen Kaufbrief, sowohl den versiegelten als auch diesen offenen Brief, und lege sie in ein irdenes Gefäß, auf daß sie viele Tage erhalten bleiben. 15 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Es werden wiederum Häuser und Felder und Weinberge in diesem Lande gekauft werden. 16 Und nachdem ich Baruk, dem Sohne Nerijas, den Kaufbrief gegeben hatte, betete ich zu Jehova und sprach: 17 Ach, Herr, Jehova! Siehe, du hast die Himmel und die Erde gemacht durch deine große Kraft und durch deinen ausgestreckten Arm: kein Ding ist dir unmöglich; (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 der du Güte übst an Tausenden, und die Ungerechtigkeit der Väter vergiltst in den Busen ihrer Kinder nach ihnen; du großer, mächtiger Gott, dessen Name Jehova der Heerscharen ist, (2. Mose 20.5-6) 19 groß an Rat und mächtig an Tat; du, dessen Augen über alle Wege der Menschenkinder offen sind, um einem jeden zu geben nach seinen Wegen und nach der Frucht seiner Handlungen; (Römer 2.6) 20 der du Zeichen und Wunder getan im Lande Ägypten und bis auf diesen Tag, sowohl an Israel als auch an anderen Menschen, und dir einen Namen gemacht hast, wie es an diesem Tage ist. 21 Und du hast dein Volk Israel aus dem Lande Ägypten herausgeführt mit Zeichen und mit Wundern und mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken; 22 und hast ihnen dieses Land gegeben, welches du ihren Vätern geschworen hattest ihnen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 23 Und sie sind hineingekommen und haben es in Besitz genommen; aber sie hörten nicht auf deine Stimme und wandelten nicht in deinem Gesetz: sie haben nichts getan von allem, was du ihnen zu tun geboten hattest. Da hast du ihnen all dieses Unglück widerfahren lassen. 24 Siehe, die Wälle reichen bis an die Stadt, um sie einzunehmen; und durch das Schwert und den Hunger und durch die Pest ist die Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben, welche wider sie streiten. Und was du geredet hast, ist geschehen; und siehe, du siehst es. 25 Und doch hast du zu mir gesprochen, Herr, Jehova: Kaufe dir das Feld für Geld und nimm Zeugen; - und die Stadt ist ja in die Hand der Chaldäer gegeben! 26 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 27 Siehe, ich bin Jehova, der Gott alles Fleisches; sollte mir irgend ein Ding unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand der Chaldäer und in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, daß er sie einnehme. (Jeremia 32.3) 29 Und die Chaldäer, die wider diese Stadt streiten, werden hineinkommen und werden diese Stadt mit Feuer anzünden und sie verbrennen, samt den Häusern, auf deren Dächern sie dem Baal geräuchert und anderen Göttern Trankopfer gespendet haben, um mich zu reizen. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Kinder Israel und die Kinder Juda taten von ihrer Jugend an nur, was böse ist in meinen Augen; denn die Kinder Israel haben mich nur gereizt durch das Werk ihrer Hände, spricht Jehova. 31 Denn zu meinem Zorne und zu meinem Grimme ist mir diese Stadt gewesen von dem Tage an, da man sie gebaut hat, bis auf diesen Tag, auf daß ich sie von meinem Angesicht hinwegtäte: 32 Wegen all der Bosheit der Kinder Israel und der Kinder Juda, die sie verübt haben, um mich zu reizen, sie, ihre Könige, ihre Fürsten, ihre Priester und ihre Propheten, und die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem. 33 Und sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Angesicht. Und ob ich sie auch lehrte, früh mich aufmachend und lehrend, so hörten sie doch nicht, um Zucht anzunehmen. 34 Und sie haben ihre Scheusale in das Haus gesetzt, welches nach meinem Namen genannt ist, um es zu verunreinigen. (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 Und sie haben die Höhen des Baal gebaut, welche im Tale des Sohnes Hinnoms sind, um ihre Söhne und ihre Töchter dem Moloch durch das Feuer gehen zu lassen, - was ich nicht geboten habe und mir nicht in den Sinn gekommen ist - um diesen Greuel zu verüben, damit sie Juda sündigen machten. (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Und darum spricht Jehova, der Gott Israels, nun also betreffs dieser Stadt, von welcher ihr saget: sie ist in die Hand des Königs von Babel gegeben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest: 37 Siehe, ich werde sie aus all den Ländern sammeln, wohin ich sie vertrieben haben werde in meinem Zorn und in meinem Grimm, und in großer Entrüstung; und ich werde sie an diesen Ort zurückbringen und sie in Sicherheit wohnen lassen. 38 Und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein. (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 Und ich werde ihnen ein Herz und einen Weg geben, damit sie mich fürchten alle Tage, ihnen und ihren Kindern nach ihnen zum Guten. (Hesekiel 36.27) 40 Und ich werde einen ewigen Bund mit ihnen machen, daß ich nicht von ihnen lassen werde, ihnen wohlzutun; und ich werde meine Furcht in ihr Herz legen, damit sie nicht von mir abweichen. 41 Und ich werde mich über sie freuen, ihnen wohlzutun, und werde sie in diesem Lande pflanzen in Wahrheit mit meinem ganzen Herzen und mit meiner ganzen Seele. 42 Denn so spricht Jehova: Gleichwie ich über dieses Volk all dieses große Unglück gebracht habe, also will ich über sie all das Gute bringen, das ich über sie rede. 43 Und es sollen Felder gekauft werden in diesem Lande, von welchem ihr saget: Es ist öde, ohne Menschen und ohne Vieh, es ist in die Hand der Chaldäer gegeben. 44 Man wird Felder um Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und sie versiegeln und Zeugen nehmen im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas, sowohl in den Städten des Gebirges als auch in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden, spricht Jehova. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)