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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 34

Gerichtsrede gegen die treulosen Hirten Israels - Verheißungen Gottes als des Hirten seiner Herde, des Volkes Israel

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage wider die Hirten Israels, weissage und sprich zu ihnen, den Hirten: So spricht der Herr, Jehova: Wehe den Hirten Israels, die sich selbst weiden! Sollen die Hirten nicht die Herde weiden? (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.2) 3 Ihr esset das Fett und kleidet euch mit der Wolle, das fette Vieh schlachtet ihr; die Herde weidet ihr nicht. 4 Die Schwachen habt ihr nicht gestärkt und das Kranke nicht geheilt und das Verwundete nicht verbunden, und das Versprengte führtet ihr nicht zurück, und das Verlorene suchtet ihr nicht; und mit Strenge habt ihr über sie geherrscht und mit Härte. (Sacharja 11.16) (1. Petrus 5.3) 5 Und so wurden sie zerstreut, weil sie ohne Hirten waren; und sie wurden allen Tieren des Feldes zur Speise, und wurden zerstreut. (Matthäus 9.36) 6 Meine Schafe irren umher auf allen Bergen und auf jedem hohen Hügel; und über das ganze Land hin sind meine Schafe zerstreut worden, und da ist niemand, der nach ihnen fragt, und niemand, der sie sucht. - 7 Darum, ihr Hirten, höret das Wort Jehovas! 8 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Weil meine Schafe zur Beute und meine Schafe allen Tieren des Feldes zur Speise geworden sind, weil kein Hirte da ist, und meine Hirten nicht nach meinen Schafen fragen, und die Hirten sich selbst weiden, aber nicht meine Schafe weiden: (Hesekiel 34.2) 9 darum, ihr Hirten, höret das Wort Jehovas! 10 So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an die Hirten, und ich werde meine Schafe von ihrer Hand fordern und machen, daß sie aufhören, die Schafe zu weiden, damit die Hirten nicht mehr sich selbst weiden; und ich werde meine Schafe von ihrem Munde erretten, daß sie ihnen nicht mehr zur Speise seien. 11 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bin da, und ich will nach meinen Schafen fragen und mich ihrer annehmen. 12 Wie ein Hirt sich seiner Herde annimmt an dem Tage, da er unter seinen zerstreuten Schafen ist, also werde ich mich meiner Schafe annehmen und werde sie erretten aus allen Orten, wohin sie zerstreut worden sind am Tage des Gewölks und des Wolkendunkels. (Lukas 15.4) 13 Und ich werde sie herausführen aus den Völkern und sie aus den Ländern sammeln und sie in ihr Land bringen; und ich werde sie weiden auf den Bergen Israels, in den Tälern und an allen Wohnplätzen des Landes. 14 Auf guter Weide werde ich sie weiden, und auf den hohen Bergen Israels wird ihre Trift sein; daselbst, auf den Bergen Israels, werden sie auf guter Trift lagern und fette Weide beweiden. (Psalm 23.2) 15 Ich will meine Schafe weiden, und ich will sie lagern, spricht der Herr, Jehova. 16 Das Verlorene will ich suchen und das Versprengte zurückführen, und das Verwundete will ich verbinden, und das Kranke will ich stärken; das Fette aber und das Starke werde ich vertilgen: nach Recht werde ich sie weiden. - 17 Und ihr, meine Herde, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde richten zwischen Schaf und Schaf, den Widdern und den Böcken. (Matthäus 25.32) 18 Ist es euch zu wenig, daß ihr die gute Weide abweidet und das Übrige eurer Weide mit euren Füßen zertretet, und daß ihr das abgeklärte Wasser trinket und das Übriggebliebene mit euren Füßen trübet? 19 Und meine Schafe sollen abweiden, was mit euren Füßen zertreten, und trinken, was mit euren Füßen getrübt ist? 20 Darum, so spricht der Herr, Jehova, zu ihnen: Siehe, ich bin da, und ich werde richten zwischen fettem Schaf und magerem Schaf. 21 Weil ihr all die Schwachen mit Seite und Schulter verdränget und mit euren Hörnern stoßet, bis ihr sie nach außen hin zerstreut habt, 22 so will ich meine Schafe retten, damit sie nicht mehr zur Beute seien; und ich werde richten zwischen Schaf und Schaf. 23 Und ich werde einen Hirten über sie erwecken, und er wird sie weiden - meinen Knecht David: der wird sie weiden, und der wird ihr Hirt sein. (Jeremia 30.9) (Hesekiel 37.24) (Hosea 3.5) (Johannes 10.12-16) 24 Und ich, Jehova, werde ihr Gott sein, und mein Knecht David wird Fürst sein in ihrer Mitte. Ich, Jehova, habe geredet. 25 Und ich werde einen Bund des Friedens mit ihnen machen, und werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen; und sie werden in der Wüste sicher wohnen und in den Wäldern schlafen. (Hesekiel 37.26) 26 Und ich werde sie und die Umgebungen meines Hügels zum Segen machen; und ich werde den Regen fallen lassen zu seiner Zeit, Regen des Segens werden es sein. 27 Und der Baum des Feldes wird seine Frucht geben, und das Land wird seinen Ertrag geben; und sie werden in ihrem Lande sicher sein. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich die Stäbe ihres Joches zerbreche und sie aus der Hand derer errette, welche sie knechteten. 28 Und sie werden nicht mehr den Nationen zur Beute sein, und die wilden Tiere der Erde werden sie nicht mehr fressen; sondern sie werden in Sicherheit wohnen, und niemand wird sie aufschrecken. 29 Und ich werde ihnen eine Pflanzung erwecken zum Ruhme, und sie werden nicht mehr durch Hunger weggerafft werden im Lande und nicht mehr die Schmach der Nationen tragen. (Hesekiel 36.30) 30 Und sie werden wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott, mit ihnen bin, und daß sie, das Haus Israel, mein Volk sind, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 11.20) 31 Und ihr, meine Herde, Herde meiner Weide, ihr seid Menschen; ich bin euer Gott, spricht der Herr, Jehova. (Psalm 100.3)