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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 3

1 Und er sprach zu mir: Menschensohn, iß, was du findest; iß diese Rolle, und geh hin, rede zu dem Hause Israel. (Hesekiel 2.9) 2 Und ich öffnete meinen Mund, und er gab mir diese Rolle zu essen. 3 Und er sprach zu mir: Menschensohn, speise deinen Bauch und fülle deinen Leib mit dieser Rolle, welche ich dir gebe. Und ich aß sie, und sie war in meinem Munde süß wie Honig.

Hesekiels Ausrüstung für seine Aufgabe - Entrückung an seinen Dienstort und Einsetzung zum Wächter

4 Und er sprach zu mir: Menschensohn! auf, geh hin zu dem Hause Israel und rede zu ihnen mit meinen Worten! 5 Denn nicht zu einem Volke von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede bist du gesandt, sondern zum Hause Israel; 6 nicht zu vielen Völkern von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede, deren Worte du nicht verstehst, sondern zu ihnen habe ich dich gesandt; sie können auf dich hören. 7 Aber das Haus Israel wird nicht auf dich hören wollen, denn sie wollen nicht auf mich hören. Denn das ganze Haus Israel ist von harter Stirn und verstockten Herzens. 8 Siehe, ich habe dein Angesicht hart gemacht gegenüber ihrem Angesicht, und deine Stirn hart gegenüber ihrer Stirn; (Jeremia 1.18) 9 wie einen Diamant, der härter ist als ein Fels, habe ich deine Stirn gemacht. Fürchte sie nicht und erschrick nicht vor ihrem Angesicht, denn ein widerspenstiges Haus sind sie. - 10 Und er sprach zu mir: Menschensohn, alle meine Worte, die ich zu dir reden werde, nimm in dein Herz auf und höre sie mit deinen Ohren; 11 und mache dich auf, geh hin zu den Weggeführten, zu den Kindern deines Volkes, und rede zu ihnen und sprich zu ihnen: "So spricht der Herr, Jehova!" Sie mögen hören oder es lassen. (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Und der Geist hob mich empor; und ich hörte hinter mir den Schall eines starken Getöses: "Gepriesen sei die Herrlichkeit Jehovas von ihrer Stätte her!" 13 und das Rauschen der Flügel der lebendigen Wesen, welche einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen, und den Schall eines starken Getöses. 14 Und der Geist hob mich empor und nahm mich hinweg; und ich fuhr dahin, erbittert in der Glut meines Geistes; und die Hand Jehovas war stark auf mir. 15 Und ich kam nach Tel-Abib zu den Weggeführten, die am Flusse Kebar wohnten; und daselbst, wo sie saßen, dort saß ich sieben Tage betäubt in ihrer Mitte. 16 Und es geschah am Ende von sieben Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 17 Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt; und du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben! und du warnst ihn nicht und redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem gesetzlosen Wege zu warnen, um ihn am Leben zu erhalten, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben, aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 19 Wenn du aber den Gesetzlosen warnst, und er kehrt nicht um von seiner Gesetzlosigkeit und von seinem gesetzlosen Wege, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 20 Und wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und ich einen Anstoß vor ihn lege, so soll er sterben. Wenn du ihn nicht warnst, so wird er wegen seiner Sünde sterben, und seiner gerechten Taten, die er getan hat, wird nicht gedacht werden; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. (Hesekiel 18.24) 21 Wenn du aber ihn, den Gerechten, warnst, damit der Gerechte nicht sündige, und er sündigt nicht, so wird er gewißlich leben, weil er sich hat warnen lassen; und du, du hast deine Seele errettet.

Vision Hesekiels: Die Herrlichkeit des HERRN - Vom HERRN auferlegte Beschränkung

22 Und die Hand Jehovas kam daselbst über mich, und er sprach zu mir: Mache dich auf, geh hinaus in das Tal, und dort will ich mit dir reden. (Hesekiel 1.3) 23 Und ich machte mich auf und ging hinaus in das Tal; und siehe, daselbst stand die Herrlichkeit Jehovas, gleich der Herrlichkeit, die ich am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich fiel nieder auf mein Angesicht. 24 Und der Geist kam in mich und stellte mich auf meine Füße. Und er redete mit mir und sprach zu mir: Geh, schließe dich in deinem Hause ein. (Hesekiel 2.2) 25 Und du, Menschensohn, siehe, man wird dir Stricke anlegen und dich damit binden, daß du nicht wirst hinausgehen können in ihre Mitte. 26 Und ich werde deine Zunge an deinem Gaumen kleben lassen, damit du verstummest und sie nicht mehr zurechtweisest; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir reden werde, will ich deinen Mund auftun, und du sollst zu ihnen sprechen: "So spricht der Herr, Jehova!" Wer hören will, der höre, und wer es läßt, der lasse es; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 3.11)