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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 21

Gottes Gerichtswort über Jerusalem und Ammon

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Süden und rede gegen Mittag, und weissage über den Wald des Gefildes im Süden 3 und sprich zu dem Walde des Südens: Höre das Wort Jehovas! So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will in dir ein Feuer anzünden, welches jeden grünen Baum und jeden dürren Baum in dir verzehren wird; die lodernde Flamme wird nicht erlöschen, und vom Süden bis zum Norden werden alle Angesichter dadurch versengt werden. 4 Und alles Fleisch soll sehen, daß ich, Jehova, es angezündet habe; es wird nicht erlöschen. 5 Und ich sprach: Ach, Herr, Jehova! sie sagen von mir: Redet er nicht in Gleichnissen? 6 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 7 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Jerusalem und rede über die Heiligtümer, und weissage über das Land Israel; 8 und sprich zu dem Lande Israel: So spricht Jehova: Siehe, ich will an dich, und will mein Schwert aus seiner Scheide ziehen; und ich will aus dir ausrotten den Gerechten und den Gesetzlosen! 9 Darum, weil ich aus dir den Gerechten und den Gesetzlosen ausrotten will, darum soll mein Schwert aus seiner Scheide fahren wider alles Fleisch vom Süden bis zum Norden. 10 Und alles Fleisch wird wissen, daß ich, Jehova, mein Schwert aus seiner Scheide gezogen habe; es soll nicht wieder zurückkehren. 11 Und du, Menschensohn, seufze, daß die Hüften brechen, und mit bitterem Schmerze seufze vor ihren Augen! 12 Und es soll geschehen, wenn sie zu dir sprechen: Warum seufzest du? so sollst du sprechen: Wegen des kommenden Gerüchtes; und jedes Herz wird zerschmelzen, und alle Hände werden erschlaffen, und jeder Geist wird verzagen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser; siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, Jehova. 13 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 14 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr: Sprich: Ein Schwert, ein Schwert, geschärft und auch geschliffen! (Hesekiel 32.20) 15 Damit es eine Schlachtung anrichte, ist es geschärft; damit es blitze, ist es geschliffen. Oder sollen wir uns freuen und sagen: Das Zepter meines Sohnes verachtet alles Holz? 16 Aber man hat es zu schleifen gegeben, um es in der Hand zu führen. Das Schwert, geschärft ist es und geschliffen, um es in die Hand des Würgers zu geben. 17 Schreie und heule, Menschensohn! denn es ist gegen mein Volk, es ist gegen alle Fürsten Israels: samt meinem Volke sind sie dem Schwerte verfallen; darum schlage dich auf die Lenden. 18 Denn die Probe ist gemacht; und was? wenn sogar das verachtende Zepter nicht mehr sein wird? spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 1.5) 19 Und du, Menschensohn, weissage und schlage die Hände zusammen; denn das Schwert, das Schwert der Erschlagenen, wird sich ins Dreifache vervielfältigen; es ist das Schwert des erschlagenen Großen, welches sie umkreist. 20 Damit das Herz zerfließe und viele hinstürzen, habe ich das schlachtende Schwert wider alle ihre Tore gerichtet. Wehe! Zum Blitzen ist es gemacht, zum Schlachten geschärft. 21 Nimm dich zusammen nach rechts, richte dich nach links, wohin deine Schneide bestimmt ist! 22 Und auch ich will meine Hände zusammenschlagen und meinen Grimm stillen. Ich, Jehova, habe geredet. 23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Und du, Menschensohn, machte dir zwei Wege, auf welchen das Schwert des Königs von Babel kommen soll: von einem Lande sollen sie beide ausgehen; und zeichne einen Wegweiser, am Anfang des Weges nach der Stadt zeichne ihn. (Hesekiel 4.1) 25 Du sollst einen Weg machen, damit das Schwert nach Rabbath der Kinder Ammon komme, und nach Juda in das befestigte Jerusalem. 26 Denn der König von Babel bleibt am Kreuzwege stehen, am Anfang der beiden Wege, um sich wahrsagen zu lassen; er schüttelt die Pfeile, befragt die Teraphim, beschaut die Leber. 27 In seine Rechte fällt die Wahrsagung "Jerusalem", daß er Sturmböcke aufstelle, den Mund auftue mit Geschrei, die Stimme erhebe mit Feldgeschrei, Sturmböcke gegen die Tore aufstelle, Wälle aufschütte und Belagerungstürme baue. - 28 Und es wird ihnen wie eine falsche Wahrsagung in ihren Augen sein; Eide um Eide haben sie; er aber wird die Ungerechtigkeit in Erinnerung bringen, auf daß sie ergriffen werden. 29 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil ihr eure Ungerechtigkeit in Erinnerung bringet, indem eure Übertretungen offenbar werden, so daß eure Sünden in allen euren Handlungen zum Vorschein kommen - weil ihr in Erinnerung kommet, werdet ihr von der Hand ergriffen werden. 30 Und du, Unheiliger, Gesetzloser, Fürst Israels, dessen Tag gekommen ist zur Zeit der Ungerechtigkeit des Endes! 31 so spricht der Herr, Jehova: Hinweg mit dem Kopfbund und fort mit der Krone! Dies wird nicht mehr sein. Das Niedrige werde erhöht und das Hohe erniedrigt! (2. Mose 28.4) (Hesekiel 17.24) (Lukas 18.14) 32 Umgestürzt, umgestürzt, umgestürzt will ich sie machen; auch dies wird nicht mehr sein - bis der kommt, welchem das Recht gehört: dem werde ich's geben. (1. Mose 49.10) 33 Und du, Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova, über die Kinder Ammon und über ihren Hohn; und sprich: Ein Schwert, ein Schwert, zur Schlachtung gezückt, geschliffen, damit es fresse, damit es blitze (Hesekiel 25.2) 34 (während man dir Eitles schaut, während man dir Lügen wahrsagt), um dich zu den Hälsen der erschlagenen Gesetzlosen zu legen, deren Tag gekommen ist zur Zeit der Ungerechtigkeit des Endes! 35 Stecke es wieder in seine Scheide! An dem Orte, wo du geschaffen bist, in dem Lande deines Ursprungs, werde ich dich richten. 36 Und ich werde meinen Zorn über dich ausgießen, das Feuer meines Grimmes wider dich anfachen; und ich werde dich in die Hand roher Menschen geben, welche Verderben schmieden. 37 Du wirst dem Feuer zum Fraße werden, dein Blut wird inmitten des Landes sein; deiner wird nicht mehr gedacht werden. Denn ich, Jehova, habe geredet.