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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 13

Strafreden gegen falsche Propheten und Prophetinnen

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage über die Propheten Israels, die da weissagen, und sprich zu denen, welche aus ihrem Herzen weissagen: Höret das Wort Jehovas! 3 So spricht der Herr, Jehova: Wehe den törichten Propheten, welche ihrem eigenen Geiste nachgehen und dem, was sie nicht gesehen haben! (Jeremia 23.21) (Jeremia 23.31) 4 Wie Füchse in den Trümmern sind, Israel, deine Propheten geworden. 5 In die Risse seid ihr nicht getreten, und die Mauer habt ihr nicht vermauert um das Haus Israel her, um standzuhalten im Streit am Tage Jehovas. (Hesekiel 22.30) 6 Sie schauten Eitles und Lügenwahrsagung, die da sagen: "Spruch Jehovas!", obwohl Jehova sie nicht gesandt hat; und sie ließen hoffen, daß ihr Wort erfüllt würde. (Jeremia 23.32) (Hesekiel 22.28) 7 Schautet ihr nicht ein eitles Gesicht, und sprachet ihr nicht Lügenwahrsagung, als ihr sagtet: "Spruch Jehovas!", und ich hatte doch nicht geredet? 8 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Weil ihr Eitles redet und Lüge schauet, darum, siehe, will ich an euch, spricht der Herr, Jehova; 9 und meine Hand wird wider die Propheten sein, die Eitles schauen und Lüge wahrsagen. Im Rate meines Volkes sollen sie nicht stehen, und in das Buch des Hauses Israel nicht eingeschrieben werden, und in das Land Israel sollen sie nicht kommen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. (Hesekiel 14.9) 10 Darum, ja, darum daß sie mein Volk irreführen und sprechen: Friede! obwohl kein Friede da ist; und baut dieses eine Wand, siehe, sie bestreichen sie mit Tünche; - (Jeremia 6.14) 11 sprich zu den Übertünchern: Sie soll fallen! Es kommt ein überschwemmender Regen; und ihr Hagelsteine, ihr werdet fallen, und ein Sturmwind wird losbrechen; 12 und siehe, die Mauer fällt. Wird man euch nicht sagen: Wo ist das Getünchte, das ihr getüncht habt? - 13 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Ich will einen Sturmwind losbrechen lassen in meinem Grimm, und ein überschwemmender Regen wird kommen in meinem Zorn, und Hagelsteine im Grimm, zur Vernichtung. 14 Und ich will die Mauer abbrechen, die ihr mit Tünche bestrichen habt, und sie zur Erde niederwerfen, daß ihr Grund entblößt werde; und sie soll fallen, und ihr werdet in ihrer Mitte umkommen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 15 Und so werde ich meinen Grimm vollenden an der Mauer und an denen, die sie mit Tünche bestreichen; und ich werde zu euch sagen: Die Mauer ist nicht mehr, und die sie tünchten, sind nicht mehr - 16 die Propheten Israels, welche über Jerusalem weissagen und für dasselbe Gesichte des Friedens schauen, obwohl kein Friede da ist, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 13.10) 17 Und du, Menschensohn, richte dein Angesicht wider die Töchter deines Volkes, welche aus ihrem Herzen weissagen; und weissage wider sie 18 und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Wehe denen, welche Binden zusammennähen über alle Gelenke der Hände und Kopfhüllen machen für Häupter jedes Wuchses, um Seelen zu fangen! Die Seelen meines Volkes fanget ihr, und eure Seelen erhaltet ihr am Leben? 19 Und ihr entheiliget mich bei meinem Volke für einige Hände voll Gerste und für einige Bissen Brotes, indem ihr Seelen tötet, die nicht sterben, und Seelen am Leben erhaltet, die nicht leben sollten; indem ihr mein Volk belüget, das auf Lügen hört? - (Jesaja 5.23) (Sprüche 17.15) 20 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an eure Binden, mit welchen ihr fanget, will die Seelen wegfliegen lassen und sie von euren Armen wegreißen; und ich will die Seelen freilassen, die ihr fanget, die Seelen, daß sie wegfliegen. 21 Und ich werde eure Kopfhüllen zerreißen und mein Volk aus eurer Hand erretten, damit sie nicht mehr zur Beute werden in eurer Hand. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 22 Weil ihr das Herz des Gerechten mit Lüge kränket, da ich ihn doch nicht betrübt habe, und weil ihr die Hände des Gesetzlosen stärket, damit er von seinem bösen Wege nicht umkehre, um sein Leben zu erhalten: (Jeremia 23.14) 23 darum sollt ihr nicht mehr Eitles schauen und nicht ferner Wahrsagerei treiben; und ich werde mein Volk aus eurer Hand erretten. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.