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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Ester - Kapitel 9

Rache der Juden an ihren Feinden - Purimfest

1 Und im zwölften Monat, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage desselben, als das Wort des Königs und sein Befehl zur Ausführung kommen sollte, an dem Tage, da die Feinde der Juden gehofft hatten, sie zu überwältigen (es wandte sich aber, so daß sie, die Juden, ihre Hasser überwältigten), 2 da versammelten sich die Juden in ihren Städten, in allen Landschaften des Königs Ahasveros, um Hand an diejenigen zu legen, welche ihr Unglück suchten. Und niemand konnte vor ihnen bestehen, denn die Furcht vor ihnen war auf alle Völker gefallen. (Ester 8.17) 3 Und alle Fürsten der Landschaften und die Satrapen und die Landpfleger und diejenigen, welche die Geschäfte des Königs besorgten, unterstützten die Juden; denn die Furcht vor Mordokai war auf sie gefallen. 4 Denn Mordokai war groß im Hause des Königs, und sein Ruf ging durch alle Landschaften; denn der Mann Mordokai wurde immerfort größer. 5 Und die Juden richteten unter allen ihren Feinden eine Niederlage an, indem sie sie erstachen, ermordeten und umbrachten; und sie taten an ihren Hassern nach ihrem Wohlgefallen. 6 Und in der Burg Susan töteten die Juden und brachten um fünfhundert Mann; 7 und sie töteten Parschandatha und Dalphon und Aspatha 8 und Poratha und Adalja und Aridatha 9 und Parmaschtha und Arisai und Aridai und Wajesatha, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Widersachers der Juden; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 11 An selbigem Tage kam die Zahl der in der Burg Susan Getöteten vor den König. 12 Und der König sprach zu der Königin Esther: In der Burg Susan haben die Juden fünfhundert Mann und die zehn Söhne Hamans getötet und umgebracht; was mögen sie in den übrigen Landschaften des Königs getan haben! Doch was ist deinen Bitte? und sie soll dir gewährt werden. Und was ist noch dein Begehr? und es soll geschehen. (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Und Esther sprach: Wenn es den König gut dünkt, so werde auch morgen den Juden, die in Susan sind, gestattet, nach dem heutigen Befehle zu tun; und die zehn Söhne Hamans hänge man an das Holz. 14 Da befahl der König, daß also geschehen sollte; und der Befehl wurde zu Susan erlassen, und man hängte die zehn Söhne Hamans. 15 Und die Juden, die in Susan waren, versammelten sich auch am vierzehnten Tage des Monats Adar und töteten in Susan dreihundert Mann; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 16 Und die übrigen Juden, die in den Landschaften des Königs waren, versammelten sich und standen für ihr Leben ein und erhielten Ruhe vor ihren Feinden; und sie töteten unter ihren Hassern 75000; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar; und am Vierzehnten des Monats ruhten sie, und sie machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freude. 18 Aber die Juden, die in Susan waren, hatten sich am Dreizehnten des Monats und des Vierzehnten des Monats versammelt; und sie ruhten am Fünfzehnten des Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freude. 19 Darum feiern die Juden des platten Landes, die in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar als einen Tag der Freude und des Gastmahls, und als einen Festtag, wo man einander Teile sendet. 20 Und Mordokai schrieb diese Begebenheiten auf. Und er sandte Briefe an alle Juden, in allen Landschaften des Königs Ahasveros, die nahen und die fernen, 21 um ihnen festzusetzen, daß sie den vierzehnten Tag des Monats Adar und den fünfzehnten Tag desselben Jahr für Jahr feiern sollten, 22 als die Tage, an welchen die Juden Ruhe erlangt hatten vor ihren Feinden, und als den Monat, wo sich ihnen Kummer in Freude, und Trauer in einen Festtag verwandelt hatte - daß sie dieselben feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freude, wo man einander Teile sendet und Geschenke an die Armen gibt. 23 Und die Juden nahmen als Brauch an, was sie zu tun angefangen, und was Mordokai ihnen geschrieben hatte. 24 Denn Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, der Widersacher aller Juden, hatte gegen die Juden den Anschlag ersonnen, sie umzubringen, und hatte das Pur, das ist das Los, geworfen, um sie zu vertilgen und sie umzubringen. (Ester 3.7) 25 Und als es vor den König kam, befahl er durch einen Brief, daß sein böser Anschlag, den er gegen die Juden ersonnen hatte, auf seinen Kopf zurückkehre; und man hängte ihn und seine Söhne an das Holz. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Darum nannte man diese Tage Purim, nach dem Namen des Pur. Deshalb, wegen all der Worte dieses Briefes, sowohl dessen, was sie selbst davon gesehen hatten, als auch was zu ihnen gelangt war, 27 setzten die Juden fest und nahmen auf sich und auf ihre Nachkommen und auf alle, die sich ihnen anschlossen, als eine ewige Satzung, diese beiden Tage zu feiern, nach dem, was darüber geschrieben worden war, und nach ihrer bestimmten Zeit, Jahr für Jahr; 28 und daß diese Tage im Andenken bleiben und gefeiert werden sollten in jedem einzelnen Geschlecht, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Landschaft und in jeder einzelnen Stadt; und daß diese Purimtage unter den Juden nicht untergehen, und ihr Andenken nicht aufhören sollte bei ihren Nachkommen. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abichails, und Mordokai, der Jude, schrieben mit allem Nachdruck, um diesen zweiten Brief über die Purim festzusetzen. 30 Und er sandte Briefe an alle Juden, in die 127 Landschaften, das Königreich Ahasveros', Worte des Friedens und der Wahrheit, 31 um diese Purimtage in ihren bestimmten Zeiten festzusetzen, so wie Mordokai, der Jude, und die Königin Esther es ihnen festgesetzt hatten, und wie sie es für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Angelegenheit der Fasten und ihrer Wehklage. 32 Und der Befehl Esthers setzte diese Purim-Angelegenheit fest, und er wurde in ein Buch geschrieben.