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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 7

Gebot der Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, und viele Nationen vor dir hinaustreibt: die Hethiter und die Girgasiter und die Amoriter und die Kanaaniter und die Perisiter und die Hewiter und die Jebusiter, sieben Nationen, größer und stärker als du, (5. Mose 31.3) 2 und Jehova, dein Gott, sie vor dir dahingibt, und du sie schlägst, so sollst du sie ganz und gar verbannen; du sollst keinen Bund mit ihnen machen, noch Gnade gegen sie üben. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern: Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie würden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie anderen Göttern dienten; und der Zorn Jehovas würde wider euch entbrennen, und er würde dich schnell vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim umhauen und ihre geschnitzten Bilder mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3) 6 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott: dich hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zum Eigentumsvolke zu sein aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht weil euer mehr wären als aller Völker, hat Jehova sich euch zugeneigt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern wegen Jehovas Liebe zu euch, und weil er den Eid hielt, den er euren Vätern geschworen, hat Jehova euch mit starker Hand herausgeführt und dich erlöst aus dem Hause der Knechtschaft, aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten. 9 So wisse denn, daß Jehova, dein Gott, Gott ist, der treue Gott, der den Bund und die Güte auf tausend Geschlechter hin denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote beobachten, (2. Mose 20.6) 10 und denen, die ihn hassen, ins Angesicht vergilt, sie zu vertilgen: nicht zögert er mit seinem Hasser, ins Angesicht vergilt er ihm! 11 So sollst du das Gebot und die Satzungen und die Rechte beobachten, die ich dir heute zu tun gebiete. (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17) 12 Und es wird geschehen: dafür daß ihr diesen Rechten gehorchet und sie beobachtet und sie tut, wird Jehova, dein Gott, dir den Bund und die Güte bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat; (2. Mose 23.22) 13 und er wird dich lieben und dich segnen und dich mehren: er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Getreide und deinen Most und dein Öl, das Geworfene deiner Rinder und die Zucht deines Kleinviehes, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Gesegnet wirst du sein vor allen Völkern; kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare wird unter dir sein, noch unter deinem Vieh. 15 Und Jehova wird jede Krankheit von dir abwenden; und keine der bösen Seuchen Ägyptens, die du kennst, wird er auf dich legen, sondern er wird sie auf alle deine Hasser bringen. 16 Und du wirst alle Völker verzehren, die Jehova, dein Gott, dir geben wird. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir ein Fallstrick sein. (Josua 23.13) 17 Wenn du in deinem Herzen sprichst: Diese Nationen sind größer als ich; wie vermöchte ich sie auszutreiben? - (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 fürchte dich nicht vor ihnen; gedenke doch dessen, was Jehova, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat, 19 der großen Versuchungen, die deine Augen gesehen, und der Zeichen und der Wunder, und der starken Hand und des ausgestreckten Armes, womit Jehova, dein Gott, dich herausgeführt hat. Also wird Jehova, dein Gott, all den Völkern tun, vor denen du dich fürchtest; (5. Mose 4.34) 20 und auch die Hornissen wird Jehova, dein Gott, gegen sie entsenden, bis die Übriggebliebenen und die sich vor dir Verbergenden umgekommen sind. (2. Mose 23.28-30) 21 Erschrick nicht vor ihnen! denn Jehova, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein großer und furchtbarer Gott. 22 Und Jehova, dein Gott, wird diese Nationen nach und nach vor dir austreiben; du wirst sie nicht eilends vernichten können, damit nicht das Wild des Feldes sich wider dich mehre. 23 Und Jehova, dein Gott, wird sie vor dir dahingeben und sie in große Verwirrung versetzen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du wirst ihre Namen vernichten unter dem Himmel hinweg; kein Mensch wird vor dir bestehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die geschnitzten Bilder ihrer Götter sollt ihr mit Feuer verbrennen; du sollst nicht das Silber und das Gold an ihnen begehren und es dir nehmen, daß du nicht dadurch verstrickt werdest; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott; 26 und du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen, so daß du ein Bann werdest gleich ihm; du sollst es ganz und gar verabscheuen und es gänzlich für einen Greuel halten, denn es ist ein Bann. (Josua 7.11)