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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 5

Die zehn Gebote

1 Und Mose berief das ganze Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Satzungen und die Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede; und lernet sie, und achtet darauf, sie zu tun. 2 Jehova, unser Gott, hat am Horeb einen Bund mit uns gemacht. (2. Mose 19.5) (5. Mose 28.69) 3 Nicht mit unseren Vätern hat Jehova diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir heute hier alle am Leben sind. (5. Mose 29.14) 4 Von Angesicht zu Angesicht hat Jehova auf dem Berge, mitten aus dem Feuer, mit euch geredet - (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 ich stand zwischen Jehova und euch in selbiger Zeit, um euch das Wort Jehovas zu verkünden; denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und stieget nicht auf den Berg, - indem er sprach: (2. Mose 19.16) 6 Ich bin Jehova, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. (2. Mose 20.1) 7 Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. - (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, irgend ein Gleichnis dessen, was oben im Himmel, und was unten auf der Erde, und was in den Wassern unter der Erde ist. (5. Mose 27.15) 9 Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, Jehova, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, ja, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen; 10 und der Güte erweist, auf Tausende hin, an denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten. - 11 Du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht zu Eitlem aussprechen; denn Jehova wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen zu Eitlem ausspricht. - 12 Beobachte den Sabbathtag, ihn zu heiligen, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat. 13 Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun; 14 aber der siebte Tag ist Sabbath dem Jehova, deinem Gott: Du sollst keinerlei Werk tun, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd, und dein Rind und dein Esel und all dein Vieh, und dein Fremdling, der in deinen Toren ist; auf daß dein Knecht und deine Magd ruhen gleichwie du. 15 Und gedenke, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arme von dannen herausgeführt hat; darum hat Jehova, dein Gott, dir geboten, den Sabbathtag zu feiern. - (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Ehre deinen Vater und deine Mutter, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat, auf daß deine Tage verlängert werden, und auf daß es dir wohlgehe in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. - 17 Du sollst nicht töten. - 18 Und du sollst nicht ehebrechen. - 19 Und du sollst nicht stehlen. - (2. Mose 31.18) 20 Und du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. - 21 Und du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib; und du sollst dich nicht gelüsten lassen deines Nächsten Hauses, noch seines Feldes, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Rindes, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat. (5. Mose 4.33) 22 Diese Worte hat Jehova auf dem Berge zu eurer ganzen Versammlung geredet, mitten aus dem Feuer, dem Gewölk und dem Dunkel, mit starker Stimme, und er fügte nichts hinzu. Und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln und gab sie mir.

Mose als Mittler zwischen Gott und Israel

23 Und es geschah, als ihr die Stimme mitten aus der Finsternis hörtet, während der Berg im Feuer brannte, da nahtet ihr zu mir, alle Häupter eurer Stämme und eure Ältesten, 24 und sprachet: Siehe, Jehova, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und seine Größe sehen lassen, und wir haben seine Stimme mitten aus dem Feuer gehört; an diesem Tage haben wir gesehen, daß Jehova mit dem Menschen redet, und er am Leben bleibt. 25 Und nun, warum sollten wir sterben? denn dieses große Feuer wird uns verzehren. Wenn wir die Stimme Jehovas, unseres Gottes, noch weiter hören, so werden wir sterben. 26 Denn wer ist von allem Fleische, der die Stimme des lebendigen Gottes mitten aus dem Feuer hätte reden hören, wie wir, und wäre am Leben geblieben? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3) 27 Nahe du hinzu und höre alles, was Jehova, unser Gott, sagen wird; und du, du sollst alles zu uns reden, was Jehova, unser Gott, zu dir reden wird, und wir wollen hören und es tun. 28 Und Jehova hörte die Stimme eurer Worte, als ihr zu mir redetet; und Jehova sprach zu mir: Ich habe die Stimme der Worte dieses Volkes gehört, welche sie zu dir geredet haben; es ist alles gut, was sie geredet haben. 29 Möchte doch dieses ihr Herz ihnen bleiben, mich allezeit zu fürchten und alle meine Gebote zu beobachten, auf daß es ihnen und ihren Kindern wohlgehe ewiglich! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Gehe hin, sprich zu ihnen: Kehret in eure Zelte zurück! 31 Du aber bleibe hier bei mir, und ich will zu dir reden alle die Gebote und die Satzungen und die Rechte, welche du sie lehren sollst, damit sie sie tun in dem Lande, das ich ihnen gebe, es zu besitzen. - 32 So achtet denn darauf, zu tun, wie Jehova, euer Gott, euch geboten hat; weichet nicht ab zur Rechten noch zur Linken. 33 Auf dem ganzen Wege, den Jehova, euer Gott, euch geboten hat, sollt ihr wandeln, auf daß ihr lebet und es euch wohlgehe, und ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das ihr besitzen werdet.