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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 31

Josuas Einsetzung zum Nachfolger Moses

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte zu dem ganzen Israel. 2 Und er sprach zu ihnen: 120 Jahre bin ich heute alt, ich vermag nicht mehr aus- und einzugehen; und Jehova hat zu mir gesagt: Du sollst nicht über diesen Jordan gehen. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Jehova, dein Gott, er zieht hinüber vor dir her; er selbst wird diese Nationen vor dir vertilgen, daß du sie austreibest. Josua, er zieht hinüber vor dir her, wie Jehova geredet hat. (5. Mose 3.28) 4 Und Jehova wird an ihnen tun, wie er an Sihon und an Og, den Königen der Amoriter, und an ihrem Lande getan, die er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn Jehova sie vor euch dahingibt, so sollt ihr ihnen tun nach dem ganzen Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschrecket nicht vor ihnen! denn Jehova, dein Gott, er ist es, der mit dir geht; er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen. 7 Und Mose rief Josua und sprach zu ihm vor den Augen des ganzen Israel: Sei stark und mutig! denn du, du wirst mit diesem Volke in das Land kommen, welches Jehova ihren Vätern geschworen hat, ihnen zu geben; und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. (Josua 1.6) 8 Und Jehova, er ist es, der vor dir herzieht; er selbst wird mit dir sein, er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen; fürchte dich nicht und erschrick nicht!

Gesetzeslesung alle sieben Jahre

9 Und Mose schrieb dieses Gesetz nieder; und er gab es den Priestern, den Söhnen Levis, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, und allen Ältesten von Israel. 10 Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel kommt, um vor Jehova, deinem Gott, zu erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor dem ganzen Israel lesen, vor ihren Ohren. 12 Versammle das Volk, die Männer und die Weiber und die Kindlein, und deinen Fremdling, der in deinen Toren ist; auf daß sie hören, und auf daß sie lernen, und Jehova, euren Gott, fürchten und darauf achten, alle Worte dieses Gesetzes zu tun. 13 Und ihre Kinder, die es nicht wissen, sollen es hören, damit sie Jehova, euren Gott, fürchten lernen alle Tage, die ihr in dem Lande lebet, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es in Besitz zu nehmen.

Gottes Befehl zum Schreiben des Liedes Moses

14 Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, deine Tage sind herangenaht, daß du sterben sollst; rufe Josua, und stellet euch in das Zelt der Zusammenkunft, daß ich ihm Befehl erteile. Und Mose und Josua gingen hin, und sie stellten sich in das Zelt der Zusammenkunft. 15 Und Jehova erschien in dem Zelte, in der Wolkensäule; und die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. (2. Mose 40.34) 16 Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, du wirst dich zu deinen Vätern legen; und dieses Volk wird sich aufmachen und den fremden Göttern des Landes nachhuren, in dessen Mitte es kommt; und es wird mich verlassen und meinen Bund brechen, den ich mit ihnen gemacht habe. 17 Und mein Zorn wird an jenem Tage wider dasselbe entbrennen, und ich werde sie verlassen und mein Angesicht vor ihnen verbergen; und es wird verzehrt werden, und viele Übel und Drangsale werden es treffen. Und es wird an jenem Tage sagen: Haben nicht darum diese Übel mich getroffen, weil mein Gott nicht in meiner Mitte ist? 18 Ich aber, ich werde an jenem Tage mein Angesicht gänzlich verbergen um all des Bösen willen, das es getan, weil es sich zu anderen Göttern hingewandt hat. 19 Und nun, schreibet euch dieses Lied auf, und lehre es die Kinder Israel, lege es in ihren Mund, auf daß dieses Lied mir zum Zeugen sei gegen die Kinder Israel. (5. Mose 32.1) 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, welches ich ihren Vätern zugeschworen habe, das von Milch und Honig fließt; und sie werden essen und satt und fett werden; und sie werden sich zu anderen Göttern wenden und ihnen dienen, und mich verachten und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Und es wird geschehen, wenn viele Übel und Drangsale sie treffen, so wird dieses Lied Zeugnis gegen sie ablegen; denn es wird nicht vergessen werden aus dem Munde ihrer Nachkommen. Denn ich kenne ihr Sinnen, womit sie schon heute umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, von dem ich geschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Und Mose schrieb dieses Lied an selbigem Tage auf, und er lehrte es die Kinder Israel. 23 Und er gebot Josua, dem Sohne Nuns, und sprach: Sei stark und mutig! denn du, du sollst die Kinder Israel in das Land bringen, das ich ihnen zugeschworen habe; und ich will mit dir sein.

Aufbewahrung des Gesetzbuches

24 Und es geschah, als Mose geendigt hatte, die Worte dieses Gesetzes in ein Buch zu schreiben bis zu ihrem Schlusse, 25 da gebot Mose den Leviten, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, und sprach: 26 Nehmet dieses Buch des Gesetzes und leget es zur Seite der Lade des Bundes Jehovas, eures Gottes, daß es daselbst zum Zeugen gegen dich sei. 27 Denn ich kenne deine Widerspenstigkeit und deinen harten Nacken wohl. Siehe, während ich heute noch bei euch lebe, seid ihr widerspenstig gegen Jehova gewesen; und wieviel mehr nach meinem Tode!

Aufforderung zum Hören des Liedes Moses

28 Versammelt zu mir alle Ältesten eurer Stämme und eure Vorsteher, daß ich diese Worte vor ihren Ohren rede und den Himmel und die Erde gegen sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, daß ihr euch nach meinem Tode ganz und gar verderben und von dem Wege abweichen werdet, den ich euch geboten habe; und es wird euch das Unglück begegnen am Ende der Tage, weil ihr tun werdet, was böse ist in den Augen Jehovas, ihn zu reizen durch das Werk eurer Hände. 30 Und Mose redete vor den Ohren der ganzen Versammlung Israels die Worte dieses Liedes bis zu ihrem Schlusse: