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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 11

1 So sollst du denn Jehova, deinen Gott, lieben und seine Vorschriften beobachten und seine Satzungen und seine Rechte und seine Gebote alle Tage. 2 Und erkennet heute - denn nicht mit euren Kindern rede ich, die es nicht wissen und die es nicht gesehen haben - die Zucht Jehovas, eures Gottes, seine Größe, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3 und seine Zeichen und seine Taten, die er in Ägypten getan hat, an dem Pharao, dem Könige von Ägypten, und an seinem ganzen Lande; 4 und was er getan hat an der Heeresmacht Ägyptens, an seinen Rossen und seinen Wagen, über welche er die Wasser des Schilfmeeres hinströmen ließ, als sie euch nachjagten; und Jehova hat sie vernichtet bis auf diesen Tag; (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 und was er euch in der Wüste getan hat, bis ihr an diesen Ort kamet; 6 und was er an Dathan und Abiram getan hat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens: Wie die Erde ihren Mund auftat und sie inmitten von ganz Israel verschlang samt ihren Familien und ihren Zelten und allem Bestehenden, das in ihrem Gefolge war. (4. Mose 16.31-35) 7 Denn eure Augen haben all das große Werk Jehovas gesehen, das er getan hat.

Segen und Fluch

8 Und so beobachtet das ganze Gebot, das ich dir heute gebiete, damit ihr stark seiet und hineinkommet und das Land besitzet, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen; 9 und damit ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen und ihrem Samen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, von wo ihr ausgezogen seid, wo du deine Saat sätest und mit deinem Fuße wässertest, wie einen Krautgarten; 11 sondern das Land, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen, ist ein Land mit Bergen und Tälern; vom Regen des Himmels trinkt es Wasser; 12 ein Land, auf welches Jehova, dein Gott, acht hat: Beständig sind die Augen Jehovas, deines Gottes, darauf gerichtet, vom Anfang des Jahres bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Und es wird geschehen wenn ihr fleißig auf meine Gebote höret, die ich euch heute gebiete, Jehova, euren Gott, zu lieben und ihm zu dienen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, (3. Mose 26.3) 14 so werde ich den Regen eures Landes geben zu seiner Zeit, den Frühregen und den Spätregen, damit du dein Getreide und deinen Most und dein Öl einsammelst; 15 und ich werde deinem Vieh Kraut geben auf deinem Felde, und du wirst essen und satt werden. 16 Hütet euch, daß euer Herz nicht verführt werde, und ihr abweichet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederbeuget, 17 und der Zorn Jehovas wider euch entbrenne, und er den Himmel verschließe, daß kein Regen sei, und der Erdboden seinen Ertrag nicht gebe, und ihr bald aus dem guten Lande vertilgt werdet, das Jehova euch gibt. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 Und ihr sollt diese meine Worte auf euer Herz und auf eure Seele legen, und sie zum Zeichen auf eure Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern zwischen euren Augen sein. (5. Mose 6.6-9) 19 Und lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest, und wenn du auf dem Wege gehst, und wenn du dich niederlegst, und wenn du aufstehst; 20 und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore, 21 auf daß eure Tage und die Tage eurer Kinder sich mehren in dem Lande, welches Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen zu geben, wie die Tage des Himmels über der Erde. 22 Denn wenn ihr dieses ganze Gebot, das ich euch zu tun gebiete, fleißig beobachtet, Jehova, euren Gott, zu lieben, auf allen seinen Wegen zu wandeln und ihm anzuhangen, 23 so wird Jehova alle diese Nationen vor euch austreiben; und ihr werdet Nationen in Besitz nehmen, größer und stärker als ihr. (5. Mose 7.1-2) 24 Jeder Ort, auf welchen eure Fußsohle treten wird, wird euer sein: von der Wüste und dem Libanon und vom Strome, dem Strome Phrat, bis an das hintere Meer wird eure Grenze sein. 25 Niemand wird vor euch bestehen; euren Schrecken und eure Furcht wird Jehova, euer Gott, auf das ganze Land legen, auf welches ihr treten werdet, so wie er zu euch geredet hat. 26 Siehe, ich lege euch heute Segen und Fluch vor: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, gehorchet, die ich euch heute gebiete; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 und den Fluch, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, nicht gehorchet und von dem Wege abweichet, den ich euch heute gebiete, um anderen Göttern nachzugehen, die ihr nicht kennet. 29 Und es soll geschehen, wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen erteilen auf dem Berge Gerisim und den Fluch auf dem Berge Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Sind sie nicht jenseit des Jordan, hinter dem Wege gegen Sonnenuntergang im Lande der Kanaaniter, die in der Ebene wohnen, Gilgal gegenüber, bei den Terebinthen Mores? (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr gehet über den Jordan, um hineinzukommen, das Land in Besitz zu nehmen, das Jehova, euer Gott, euch gibt; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 Und so achtet darauf, alle die Satzungen und die Rechte zu tun, die ich euch heute vorlege.