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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 31

Bestrafung der Midianiter

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Übe Rache für die Kinder Israel an den Midianitern; danach sollst du zu deinen Völkern versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Und Mose redete zu dem Volke und sprach: Rüstet von euch Männer zum Heere aus, daß sie wider Midian ziehen, um die Rache Jehovas an Midian auszuführen. 4 Je tausend vom Stamme, von allen Stämmen Israels, sollt ihr zum Heere absenden. 5 Und es wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgehoben: zwölftausend zum Heere Gerüstete. 6 Und Mose sandte sie, tausend von jedem Stamme, zum Heere ab, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heere; und die heiligen Geräte, die Trompeten zum Lärmblasen, waren in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie stritten wider Midian, so wie Jehova dem Mose geboten hatte, und töteten alles Männliche. (2. Mose 20.13) 8 Und sie töteten die Könige von Midian, samt ihren Erschlagenen: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, fünf Könige von Midian; und auch Bileam, den Sohn Beors, töteten sie mit dem Schwerte. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel führten die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen hinweg, und erbeuteten all ihr Vieh und alle ihre Herden und alle ihre Habe; 10 und alle ihre Städte in ihren Wohnsitzen und alle ihre Gehöfte verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und an Vieh, 12 und brachten die Gefangenen und den Raub und die Beute zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel ins Lager, in die Ebenen Moabs, die am Jordan von Jericho sind. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde gingen ihnen entgegen außerhalb des Lagers. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, die von dem Kriegszuge kamen; 15 und Mose sprach zu ihnen: Habt ihr alle Weiber am Leben gelassen? 16 Siehe, sie sind ja auf den Rat Bileams den Kindern Israel ein Anlaß geworden in der Sache des Peor eine Untreue gegen Jehova zu begehen, so daß die Plage über die Gemeinde Jehovas kam. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So tötet nun alles Männliche unter den Kindern, und tötet alle Weiber, die einen Mann im Beischlaf erkannt haben; (Richter 21.11) 18 aber alle Kinder, alle Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt haben, laßt euch am Leben. 19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fell und alle Arbeit von Ziegenhaar und alles Gerät von Holz sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova dem Mose geboten hat: 22 Nur das Gold und das Silber, das Erz, das Eisen, das Zinn und das Blei, 23 alles, was das Feuer verträgt, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen, und es wird rein sein; nur soll es mit dem Wasser der Reinigung entsündigt werden; und alles, was das Feuer nicht verträgt, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Und am siebten Tage sollt ihr eure Kleider waschen, und ihr werdet rein sein; und danach möget ihr ins Lager kommen. 25 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 26 Nimm auf die Summe der weggeführten Beute, an Menschen und an Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die Häupter der Väter der Gemeinde; 27 und teile die Beute zur Hälfte zwischen denen, welche den Krieg geführt haben, die ins Feld gezogen sind, und der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Und erhebe von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für Jehova: eine Seele von fünfhundert, von den Menschen und von den Rindern und von den Eseln und vom Kleinvieh; 29 von ihrer Hälfte sollt ihr sie nehmen, und du sollst sie Eleasar, dem Priester, geben als ein Hebopfer Jehovas. 30 Und von der Hälfte der Kinder Israel sollst du eines nehmen, von fünfzig herausgegriffen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und vom Kleinvieh, von allem Vieh; und du sollst es den Leviten geben, welche der Hut der Wohnung Jehovas warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 32 Und das Erbeutete, was von der Beute übrigblieb, welche das Kriegsvolk gemacht hatte, war: 675000 Stück Kleinvieh, 33 und 72000 Rinder, 34 und 61000 Esel; 35 und was die Menschenseelen betrifft, so waren der Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt hatten, insgesamt 32000 Seelen. 36 Und die Hälfte, der Anteil derer, welche zum Heere ausgezogen waren, die Zahl des Kleinviehes, war: 337500 Stück, 37 und die Abgabe vom Kleinvieh für Jehova war 675 Stück; 38 und die Zahl der Rinder 36000, und die Abgabe davon für Jehova 72; 39 und der Esel 30500, und die Abgabe davon für Jehova 61; 40 und der Menschenseelen 16000, und die Abgabe davon für Jehova 32 Seelen. 41 Und Mose gab die Abgabe des Hebopfers Jehovas Eleasar, dem Priester, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 42 Und von der Hälfte der Kinder Israel, welche Mose von den zum Heere ausgezogenen Männern abgeteilt hatte, 43 (die Hälfte der Gemeinde war nämlich: 337500 Stück Kleinvieh, 44 und 36000 Rinder, 45 und 30500 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen) 47 und von der Hälfte der Kinder Israel nahm Mose das Herausgegriffene, eines von fünfzig, von den Menschen und von dem Vieh, und gab sie den Leviten, welche der Hut der Wohnung Jehovas warteten; so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 48 Und es traten zu Mose die Vorgesetzten über die Tausende des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, 49 und sprachen zu Mose: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute aufgenommen, die unter unserer Hand waren, und es fehlt von uns nicht ein Mann. 50 Und so bringen wir eine Opfergabe für Jehova dar, ein jeder, was er an goldenem Geschmeide gefunden hat: Armspangen und Handspangen, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um für unsere Seelen Sühnung zu tun vor Jehova. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von ihnen, allerlei verarbeitetes Geschmeide. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie für Jehova hoben, war 16750 Sekel, von den Obersten über tausend und von den Obersten über hundert. 53 (Die Kriegsleute aber hatten ein jeder für sich geplündert.) 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Obersten über tausend und über hundert und brachten es in das Zelt der Zusammenkunft, als ein Gedächtnis der Kinder Israel vor Jehova.