zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 3

Zählung der Leviten

1 Und dies sind die Geschlechter Aarons und Moses, an dem Tage, da Jehova auf dem Berge Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, und Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, die geweiht worden waren, um den Priesterdienst auszuüben. 4 Und Nadab und Abihu starben vor Jehova, als sie in der Wüste Sinai fremdes Feuer vor Jehova darbrachten; und sie hatten keine Söhne. Und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst vor ihrem Vater Aaron aus. (3. Mose 10.1-2) 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Laß den Stamm Levi herzunahen und stelle ihn vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen; (2. Mose 32.29) 7 und sie sollen seiner Hut warten und der Hut der ganzen Gemeinde vor dem Zelte der Zusammenkunft, um den Dienst der Wohnung zu verrichten; 8 und sie sollen warten aller Geräte des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut der Kinder Israel, um den Dienst der Wohnung zu verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen geben; ganz zu eigen sind sie ihm gegeben von seiten der Kinder Israel. 10 Und Aaron und seine Söhne sollst du bestellen, daß sie ihres Priestertums warten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Und ich, siehe, ich habe die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel genommen, anstatt aller Erstgeburt, welche die Mutter bricht unter den Kindern Israel; und die Leviten sollen mir gehören. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn mein ist alle Erstgeburt: an dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich mir alle Erstgeburt in Israel geheiligt vom Menschen bis zum Vieh; mir sollen sie gehören, mir, Jehova. 14 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; alle Männlichen von einem Monat und darüber sollst du sie mustern. 16 Und Mose musterte sie nach dem Befehl Jehovas, so wie ihm geboten war. 17 Und dies waren die Söhne Levis nach ihren Namen: Gerson und Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Und dies sind die Namen der Söhne Gersons nach ihren Familien: Libni und Simei. 19 Und die Söhne Kehaths nach ihren Familien: Amram und Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Und die Söhne Meraris nach ihren Familien: Machli und Muschi. Das sind die Familien Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson die Familie der Libniter und die Familie der Simeiter; das sind die Familien der Gersoniter. 22 Ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, ihre Gemusterten: 7500. 23 Die Familien der Gersoniter lagerten hinter der Wohnung gegen Westen. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter war Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und die Hut der Söhne Gersons am Zelte der Zusammenkunft war: die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und der Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und der Vorhang vom Eingang des Vorhofs, der rings um die Wohnung und um den Altar ist, und seine Seile zu all seinem Dienst. 27 Und von Kehath die Familie der Amramiter und die Familie der Jizhariter und die Familie der Hebroniter und die Familie der Ussieliter; das sind die Familien der Kehathiter. 28 Nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, 8600, welche der Hut des Heiligtums warteten. 29 Die Familien der Söhne Kehaths lagerten an der Seite der Wohnung gegen Süden. 30 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien der Kehathiter war Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und ihre Hut war: die Lade und der Tisch und der Leuchter und die Altäre, und die Geräte des Heiligtums, mit welchen man den Dienst verrichtet, und der Vorhang, und dessen ganzer Dienst. (4. Mose 7.9) 32 Und der Fürst der Fürsten Levis war Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters; er war Aufseher über die, welche der Hut des Heiligtums warteten. 33 Von Merari die Familie der Machliter und die Familie der Muschiter: das sind die Familien Meraris. 34 Und ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber: 6200. 35 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien Meraris war Zuriel, der Sohn Abichails. Sie lagerten an der Seite der Wohnung gegen Norden. 36 Und die Hut der Söhne Meraris war: die Bretter der Wohnung, und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße und alle ihre Geräte und ihr ganzer Dienst, 37 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile. 38 Und die vor der Wohnung gegen Osten, vor dem Zelte der Zusammenkunft gegen Sonnenaufgang Lagernden waren Mose und Aaron und seine Söhne, welche der Hut des Heiligtums warteten, betreffs desjenigen, was den Kindern Israel oblag. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Aller gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron nach dem Befehl Jehovas nach ihren Familien musterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 22000. 40 Und Jehova sprach zu Mose: Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Kinder Israel, von einem Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen auf. 41 Und du sollst die Leviten für mich, Jehova nehmen, anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten anstatt alles Erstgeborenen unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, so wie Jehova ihm geboten hatte, alle Erstgeborenen unter den Kindern Israel. 43 Und es waren aller männlichen Erstgeborenen, nach der Zahl der Namen, von einem Monat und darüber, nach ihren Gemusterten, 22273. 44 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten anstatt ihres Viehes; und mir, sollen die Leviten gehören, mir, Jehova. (4. Mose 3.12) 46 Und was die Lösung der 273 betrifft, welche von den Erstgeborenen der Kinder Israel überzählig sind über die Leviten, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 so sollst du je fünf Sekel auf den Kopf nehmen; nach dem Sekel des Heiligtums sollst du sie nehmen, zwanzig Gera der Sekel. 48 Und das Geld sollst du als Lösung der Überzähligen unter ihnen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Und Mose nahm das Lösegeld von denen, welche überzählig waren über die durch die Leviten Gelösten; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel nahm er das Geld, 1365 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld der Lösung Aaron und seinen Söhnen, nach dem Befehl Jehovas, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.