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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 26

Zählung der Männer wegen Verteilung des Landes Kanaan

1 Und es geschah nach der Plage, da sprach Jehova zu Mose und zu Eleasar, dem Sohne Aarons, dem Priester, und sagte: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Vaterhäusern, einen jeden, der zum Heere auszieht in Israel. (4. Mose 1.2) 3 Und Mose und Eleasar, der Priester, redeten zu ihnen in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprachen: 4 Von zwanzig Jahren und darüber ..., so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - Und es waren die Kinder Israel, die aus dem Lande Ägypten ausgezogen waren: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels; die Söhne Rubens: von Hanok das Geschlecht der Hanokiter; von Pallu das Geschlecht der Palluiter; (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Karmi das Geschlecht der Karmiter. 7 Das sind die Geschlechter der Rubeniter; und ihre Gemusterten waren 43730. 8 Und die Söhne Pallus: Eliab. 9 Und die Söhne Eliabs: Nemuel und Dathan und Abiram; das ist der Dathan und der Abiram, Berufene der Gemeinde, welche wider Mose und wider Aaron haderten in der Rotte Korahs, als sie wider Jehova haderten. (4. Mose 16.1) 10 Und die Erde tat ihren Mund auf und verschlang sie und Korah, als die Rotte starb, indem das Feuer die 250 Männer verzehrte, und sie zu einem Zeichen wurden. 11 Aber die Söhne Korahs starben nicht. 12 Die Söhne Simeons nach ihren Geschlechtern: von Nemuel das Geschlecht der Nemueliter; von Jamin das Geschlecht der Jaminiter; von Jakin das Geschlecht der Jakiniter; 13 von Serach das Geschlecht der Sarchiter; von Saul das Geschlecht der Sauliter. 14 Das sind die Geschlechter der Simeoniter: 22200. 15 Die Söhne Gads nach ihren Geschlechtern: von Zephon das Geschlecht der Zephoniter; von Haggi das Geschlecht der Haggiter; von Schuni das Geschlecht der Schuniter; 16 von Osni das Geschlecht der Osniter; von Eri das Geschlecht der Eriter; 17 Von Arod das Geschlecht der Aroditer; von Areli das Geschlecht der Areliter. 18 Das sind die Geschlechter der Söhne Gads, nach ihren Gemusterten, 40500. 19 Die Söhne Judas: Gher und Onan; Gher und Onan aber starben im Lande Kanaan. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Und es waren die Söhne Judas nach ihren Geschlechtern: von Schela das Geschlecht der Schelaniter; von Perez das Geschlecht der Parziter; von Serach das Geschlecht der Sarchiter. 21 Und die Söhne Perez' waren: Von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Hamul das Geschlecht der Hamuliter. (Rut 4.18) 22 Das sind die Geschlechter Judas nach ihren Gemusterten: 76500. 23 Die Söhne Issaschars nach ihren Geschlechtern: von Tola das Geschlecht der Tolaiter; von Puwa das Geschlecht der Puniter; 24 von Jaschub das Geschlecht der Jaschubiter; von Schimron das Geschlecht der Schimroniter. 25 Das sind die Geschlechter Issaschars, nach ihren Gemusterten: 64300. 26 Die Söhne Sebulons nach ihren Geschlechtern: von Sered das Geschlecht der Sarditer; von Elon das Geschlecht der Eloniter; von Jachleel das Geschlecht der Jachleeliter. 27 Das sind die Geschlechter der Sebuloniter, nach ihren Gemusterten: 60500. 28 Die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern: Manasse und Ephraim. 29 Die Söhne Manasses: von Makir das Geschlecht der Makiriter (und Makir zeugte Gilead); von Gilead das Geschlecht der Gileaditer. (Josua 17.1-3) 30 Dies sind die Söhne Gileads: von Jieser das Geschlecht der Jieseriter; von Helek das Geschlecht der Helkiter; 31 und von Asriel das Geschlecht der Asrieliter; und von Sichem das Geschlecht der Sikmiter; 32 und von Schemida das Geschlecht der Schemidaiter; und von Hepher das Geschlecht der Hephriter. - 33 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Namen der Töchter Zelophchads waren: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. - (4. Mose 27.1) 34 Das sind die Geschlechter Manasses; und ihrer Gemusterten waren 52700. 35 Dies sind die Söhne Ephraims nach ihren Geschlechtern: von Schuthelach das Geschlecht der Schuthalchiter; von Beker das Geschlecht der Bakriter; von Tachan das Geschlecht der Tachaniter. 36 Und dies sind die Söhne Schuthelachs: von Eran das Geschlecht der Eraniter. 37 Das sind die Geschlechter der Söhne Ephraims, nach ihren Gemusterten: 32500. Das sind die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern. 38 Die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern: von Bela das Geschlecht der Baliter; von Aschbel das Geschlecht der Aschbeliter; von Achiram das Geschlecht der Achiramiter; 39 von Schephupham das Geschlecht der Schuphamiter; von Hupham das Geschlecht der Huphamiter. 40 Und die Söhne Belas waren: Ard und Naaman; von Ard das Geschlecht der Arditer, von Naaman das Geschlecht der Naamaniter. 41 Das sind die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45600. 42 Dies sind die Söhne Dans nach ihren Geschlechtern: von Schucham das Geschlecht der Schuchamiter; 43 das sind die Geschlechter Dans nach ihren Geschlechtern. Alle Geschlechter der Schuchamiter, nach ihren Gemusterten: 64400. 44 Die Söhne Asers nach ihren Geschlechtern: von Jimna das Geschlecht der Jimna; von Jischwi das Geschlecht der Jischwiter; von Beria das Geschlecht der Beriiter. 45 Von den Söhnen Berias: von Heber das Geschlecht der Hebriter; von Malkiel das Geschlecht der Malkieliter. 46 Und der Name der Tochter Asers war Serach. 47 Das sind die Geschlechter der Söhne Asers, nach ihren Gemusterten: 53400. 48 Die Söhne Naphtalis nach ihren Geschlechtern: von Jachzeel das Geschlecht der Jachzeeliter; von Guni das Geschlecht der Guniter; 49 von Jezer das Geschlecht der Jizriter; von Schillem das Geschlecht der Schillemiter. 50 Das sind die Geschlechter Naphtalis nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45400. 51 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel: 601730. 52 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 53 Diesen soll das Land nach der Zahl der Namen als Erbteil verteilt werden. 54 Den Vielen sollst du ihr Erbteil mehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; einem jeden soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden. 55 Doch soll das Land durchs Los verteilt werden; nach den Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie erben; (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 nach der Entscheidung des Loses soll jedem Stamme sein Erbteil zugeteilt werden, sowohl den Vielen, als auch den Wenigen. 57 Und dies sind die Gemusterten Levis nach ihren Geschlechtern: von Gerson das Geschlecht der Gersoniter; von Kehath das Geschlecht der Kehathiter; von Merari das Geschlecht der Merariter. (2. Mose 6.16) 58 Dies sind die Geschlechter Levis: das Geschlecht der Libniter, das Geschlecht der Hebroniter, das Geschlecht der Machliter, das Geschlecht der Muschiter, das Geschlecht der Korhiter. Und Kehath zeugte Amram. 59 Und der Name des Weibes Amrams war Jokebed, eine Tochter Levis, die dem Levi in Ägypten geboren wurde; und sie gebar dem Amram Aaron und Mose und Mirjam, ihre Schwester. 60 Und dem Aaron wurden geboren Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 61 Und Nadab und Abihu starben, als sie fremdes Feuer vor Jehova darbrachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Und ihrer Gemusterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 23000; denn sie wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, weil ihnen kein Erbteil unter den Kindern Israel gegeben wurde. 63 Das sind die durch Mose und Eleasar, den Priester, Gemusterten, welche die Kinder Israel in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, musterten. 64 Und unter diesen war kein Mann von denen, welche durch Mose und Aaron, den Priester, gemustert worden waren, welche die Kinder Israel in der Wüste Sinai musterten. (4. Mose 3.1) 65 Denn Jehova hatte von ihnen gesagt: Sie sollen gewißlich in der Wüste sterben! und kein Mann von ihnen war übriggeblieben außer Kaleb, dem Sohne Jephunnes, und Josua, dem Sohne Nuns. (4. Mose 14.22)