zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 22

Balaks Auftrag an Bileam

1 Und die Kinder Israel brachen auf und lagerten sich in den Ebenen Moabs, jenseit des Jordan von Jericho. 2 Und Balak, der Sohn Zippors, sah alles, was Israel den Amoritern getan hatte. 3 Und Moab fürchtete sich sehr vor dem Volke, weil es groß war, und es graute Moab vor den Kindern Israel. 4 Und Moab sprach zu den Ältesten von Midian: Nun wird dieser Haufe alle unsere Umgebungen abfressen, wie das Rind das Grüne des Feldes abfrißt. Und Balak, der Sohn Zippors, war zu jener Zeit König von Moab. 5 Und er sandte Boten zu Bileam, dem Sohne Beors, nach Pethor, das am Strome ist, in das Land der Kinder seines Volkes, um ihn zu rufen, und er ließ ihm sagen: Siehe, ein Volk ist aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt die Fläche des Landes, und es liegt mir gegenüber. (Josua 24.9) (Micha 6.5) 6 Und nun, komm doch, verfluche mir dieses Volk, denn es ist stärker als ich. Vielleicht gelingt es mir, daß wir es schlagen und ich es aus dem Lande vertreibe; denn ich weiß, wen du segnest, der ist gesegnet, und wen du verfluchst, der ist verflucht. 7 Und die Ältesten von Moab und die Ältesten von Midian zogen hin mit dem Wahrsagerlohn in der Hand. Und sie kamen zu Bileam und redeten zu ihm die Worte Balaks. (2. Petrus 2.15) 8 Und er sprach zu ihnen: Übernachtet hier diese Nacht, und ich werde euch Antwort bringen, so wie Jehova zu mir reden wird. Und die Fürsten von Moab blieben bei Bileam. 9 Und Gott kam zu Bileam und sprach: Wer sind diese Männer bei dir? 10 Und Bileam sprach zu Gott: Balak, der Sohn Zippors, der König von Moab, hat zu mir gesandt: 11 Siehe, das Volk, das aus Ägypten gezogen ist, es bedeckt die Fläche des Landes; komm nun, verwünsche es mir, vielleicht vermag ich wider dasselbe zu streiten und es zu vertreiben. 12 Und Gott sprach zu Bileam: Du sollst nicht mit ihnen gehen; du sollst das Volk nicht verfluchen, denn es ist gesegnet. 13 Und Bileam stand des Morgens auf und sprach zu den Fürsten Balaks: Ziehet in euer Land; denn Jehova hat sich geweigert, mir zu gestatten, mit euch zu gehen. 14 Und die Fürsten von Moab machten sich auf und kamen zu Balak und sprachen: Bileam hat sich geweigert, mit uns zu gehen. 15 Da sandte Balak noch einmal Fürsten, mehr und geehrtere als jene. 16 Und sie kamen zu Bileam und sprachen zu ihm: So spricht Balak, der Sohn Zippors: Laß dich doch nicht abhalten, zu mir zu kommen; 17 denn sehr hoch will ich dich ehren, und alles, was du mir sagen wirst, will ich tun; so komm doch, verwünsche mir dieses Volk! 18 Und Bileam antwortete und sprach zu den Knechten Balaks: Wenn Balak mir sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so vermöchte ich nicht den Befehl Jehovas, meines Gottes, zu übertreten, um Kleines oder Großes zu tun. (1. Könige 13.8) 19 Und nun bleibet doch hier, auch ihr, diese Nacht, und ich werde erfahren, was Jehova ferner mit mir reden wird. 20 Da kam Gott des Nachts zu Bileam und sprach zu ihm: Wenn die Männer gekommen sind, um dich zu rufen, so mache dich auf, gehe mit ihnen; aber nur dasjenige, was ich dir sagen werde, sollst du tun.

Bileams Weg zu Balak

21 Und Bileam machte sich am Morgen auf und sattelte seine Eselin und zog mit den Fürsten von Moab. 22 Da entbrannte der Zorn Gottes, daß er hinzog; und der Engel Jehovas stellte sich in den Weg, ihm zu widerstehen. Er aber ritt auf seiner Eselin, und seine beiden Jünglinge waren mit ihm. 23 Und die Eselin sah den Engel Jehovas auf dem Wege stehen mit seinem gezückten Schwert in seiner Hand, und die Eselin bog vom Wege ab und ging ins Feld; und Bileam schlug die Eselin, um sie wieder auf den Weg zu lenken. (1. Mose 3.24) (Josua 5.13) 24 Da trat der Engel Jehovas in einen Hohlweg zwischen den Weinbergen: eine Mauer war auf dieser, und eine Mauer auf jener Seite. 25 Und die Eselin sah den Engel Jehovas und drängte sich an die Wand und drückte den Fuß Bileams an die Wand; und er schlug sie noch einmal. 26 Da ging der Engel Jehovas nochmals weiter und trat an einen engen Ort, wo kein Weg war auszubiegen, weder zur Rechten noch zur Linken. 27 Und als die Eselin den Engel Jehovas sah, legte sie sich nieder unter Bileam; und es entbrannte der Zorn Bileams, und er schlug die Eselin mit dem Stabe. 28 Da tat Jehova den Mund der Eselin auf, und sie sprach zu Bileam: Was habe ich dir getan, daß du mich nun dreimal geschlagen hast? (2. Petrus 2.16) 29 Und Bileam sprach zu der Eselin: Weil du Spott mit mir getrieben hast; wäre doch ein Schwert in meiner Hand, so hätte ich dich jetzt totgeschlagen! 30 Und die Eselin sprach zu Bileam: Bin ich nicht deine Eselin, auf der du geritten bist von jeher bis auf diesen Tag? War ich je gewohnt, dir also zu tun? Und er sprach: Nein. 31 Da enthüllte Jehova die Augen Bileams, und er sah den Engel Jehovas auf dem Wege stehen, mit seinem gezückten Schwert in seiner Hand; und er neigte sich und warf sich nieder auf sein Angesicht. 32 Und der Engel Jehovas sprach zu ihm: Warum hast du deine Eselin nun dreimal geschlagen? Siehe, ich bin ausgegangen, dir zu widerstehen, denn der Weg ist verderblich vor mir. 33 Und die Eselin sah mich und bog vor mir aus nun dreimal; wenn sie nicht vor mir ausgebogen wäre, so hätte ich dich jetzt auch erschlagen, sie aber am Leben gelassen. 34 Und Bileam sprach zu dem Engel Jehovas: Ich habe gesündigt, denn ich wußte nicht, daß du mir auf dem Wege entgegenstandest; und nun, wenn es übel ist in deinen Augen, so will ich umkehren. 35 Und der Engel Jehovas sprach zu Bileam: Gehe mit den Männern; aber nur dasjenige, was ich dir sagen werde, sollst du reden. Und Bileam zog mit den Fürsten Balaks. 36 Und als Balak hörte, daß Bileam käme, da ging er aus, ihm entgegen, nach der Stadt Moabs, an der Grenze des Arnon, der an der äußersten Grenze fließt. 37 Und Balak sprach zu Bileam: Habe ich nicht ausdrücklich zu dir gesandt, um dich zu rufen? Warum bist du nicht zu mir gekommen? Fürwahr, vermag ich nicht dich zu ehren? 38 Und Bileam sprach zu Balak: Siehe, ich bin zu dir gekommen; vermag ich nun wohl irgend etwas zu reden? Das Wort, das Gott mir in den Mund legt, das werde ich reden. 39 Und Bileam ging mit Balak; und sie kamen nach Kirjath-Chuzoth. 40 Und Balak opferte Rind- und Kleinvieh und schickte davon dem Bileam und den Fürsten, die bei ihm waren. 41 Und es geschah am Morgen, da nahm Balak den Bileam und führte ihn hinauf nach den Höhen des Baal, und er sah von dort aus das Äußerste des Volkes. (4. Mose 23.28)