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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 21

Sühnung einer Schuld Sauls

1 Und es war Hungersnot in den Tagen Davids drei Jahre, Jahr auf Jahr. Und David suchte das Angesicht Jehovas; und Jehova sprach: Es ist wegen Sauls und wegen des Bluthauses, weil er die Gibeoniter getötet hat. 2 Da berief der König die Gibeoniter und redete zu ihnen. (Die Gibeoniter waren aber nicht von den Kindern Israel, sondern von dem Reste der Amoriter; und die Kinder Israel hatten ihnen geschworen; Saul aber suchte sie zu erschlagen, da er für die Kinder Israel und Juda eiferte.) (Josua 9.15) (Josua 9.19) 3 Und David sprach zu den Gibeonitern: Was soll ich für euch tun, und womit soll ich Sühnung tun, daß ihr das Erbteil Jehovas segnet? 4 Und die Gibeoniter sprachen zu ihm: Es ist uns nicht um Silber und Gold zu tun betreffs Sauls und betreffs seines Hauses, und es ist uns nicht darum zu tun, jemand in Israel zu töten. Und er sprach: Was ihr saget, will ich für euch tun. 5 Da sprachen sie zu dem König: Der Mann, der uns vernichtet hat, und der wider uns sann, daß wir vertilgt würden, um nicht mehr zu bestehen in allen Grenzen Israels: - 6 man gebe uns sieben Männer von seinen Söhnen, daß wir sie dem Jehova aufhängen zu Gibea Sauls, des Erwählten Jehovas. Und der König sprach: Ich will sie geben. (4. Mose 25.4) 7 Aber der König verschonte Mephiboseth, den Sohn Jonathans, des Sohnes Sauls, um des Schwures Jehovas willen, der zwischen ihnen war, zwischen David und Jonathan, dem Sohne Sauls. (1. Samuel 20.15-17) 8 Und der König nahm die beiden Söhne Rizpas, der Tochter Ajas, die sie dem Saul geboren hatte, Armoni und Mephiboseth, und die fünf Söhne Michals, der Tochter Sauls, die sie dem Adriel geboren hatte, dem Sohne Barsillais, des Meholathiters, (1. Samuel 18.19) (2. Samuel 3.7) 9 und er gab sie in die Hand der Gibeoniter; und sie hängten sie auf dem Berge vor Jehova auf. Und es fielen die sieben zugleich, und sie wurden getötet in den ersten Tagen der Ernte, im Anfang der Gerstenernte. 10 Da nahm Rizpa, die Tochter Ajas, Sacktuch, und breitete es sich aus auf dem Felsen, vom Anfang der Ernte an, bis das Wasser vom Himmel über sie troff; und sie ließ das Gevögel des Himmels nicht auf ihnen ruhen bei Tage, noch das Getier des Feldes bei Nacht. 11 Und es wurde David berichtet, was Rizpa, die Tochter Ajas, das Kebsweib Sauls, getan hatte. 12 Da ging David hin und nahm von den Bürgern von Jabes-Gilead die Gebeine Sauls und die Gebeine seines Sohnes Jonathan, welche sie von dem Marktplatze zu Beth-Schan heimlich weggenommen, wo die Philister sie aufgehängt hatten an dem Tage, da die Philister Saul schlugen auf dem Gilboa. (1. Samuel 31.12) 13 Und er brachte die Gebeine Sauls und die Gebeine seines Sohnes Jonathan von dannen herauf; und man sammelte die Gebeine der Gehängten, 14 und begrub sie bei den Gebeinen Sauls und Jonathans, seines Sohnes, im Lande Benjamin, zu Zela, im Begräbnis seines Vaters Kis; und man tat alles, was der König geboten hatte. Und danach ließ Gott sich für das Land erbitten. (2. Samuel 24.25)

Siege über die Philister

15 Und wiederum entstand ein Streit der Philister mit Israel. Und David zog hinab, und seine Knechte mit ihm, und sie stritten mit den Philistern. Und David war ermattet; 16 und Jischbi-Benob, der von den Söhnen des Rapha war (das Gewicht seiner Lanzenspitze war dreihundert Sekel Erz an Gewicht, und er war neu gerüstet), gedachte David zu erschlagen. 17 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, kam ihm zu Hilfe und schlug den Philister und tötete ihn. Damals schwuren die Männer Davids ihm zu und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns ausziehen zum Streit, daß du die Leuchte Israels nicht auslöschest! (2. Samuel 23.18) 18 Und es geschah hernach, da begann wiederum der Streit mit den Philistern, zu Gob. Damals erschlug Sibbekai, der Huschathiter, den Saph, der von den Söhnen des Rapha war. (1. Chronik 20.4-8) 19 Und wiederum begann der Streit mit den Philistern, zu Gob. Und Elchanan, der Sohn Jaare-Orgims, der Bethlehemiter, erschlug Goliath, den Gathiter; und der Schaft seines Speeres war wie ein Weberbaum. (1. Samuel 17.7) 20 Und wiederum entstand ein Streit zu Gath. Da war ein Mann von großer Länge, und er hatte je sechs Finger an seinen Händen und je sechs Zehen an seinen Füßen, 24 an der Zahl; und auch er war dem Rapha geboren worden. 21 Und er höhnte Israel; und Jonathan, der Sohn Schimeas, des Bruders Davids, erschlug ihn. (1. Samuel 17.10) 22 Diese vier wurden dem Rapha zu Gath geboren; und sie fielen durch die Hand Davids und durch die Hand seiner Knechte.