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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 17

Ahitofels Rat wird verworfen, der Rat Huschais angenommen - Amasa, der Feldhauptmann Absaloms

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Laß mich doch zwölftausend Mann auslesen, und mich aufmachen und diese Nacht David nachjagen; (Psalm 71.11) 2 und ich werde über ihn kommen, während er müde und an Händen schlaff ist, und ihn in Schrecken setzen; und alles Volk, das bei ihm ist, wird fliehen, und ich werde den König allein schlagen; 3 und so werde ich alles Volk zu dir zurückbringen. Gleich der Rückkehr aller ist der Mann, den du suchst: das ganze Volk wird in Frieden sein. 4 Und das Wort war recht in den Augen Absaloms und in den Augen aller Ältesten von Israel. 5 Und Absalom sprach: Rufe doch auch Husai, den Arkiter, daß wir hören, was auch er sagt. (2. Samuel 16.16) 6 Und Husai kam zu Absalom; und Absalom sprach zu ihm und sagte: Nach diesem Worte hat Ahitophel geredet; sollen wir sein Wort ausführen? Wenn nicht, so rede du! 7 Da sprach Husai zu Absalom: Nicht gut ist der Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat. 8 Und Husai sprach: Du kennst ja deinen Vater und seine Männer, daß sie Helden, und daß sie erbitterten Gemütes sind, wie eine der Jungen beraubte Bärin auf dem Felde; und dein Vater ist ein Kriegsmann: er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich jetzt in irgend einer Schlucht oder sonst an einem Orte versteckt. Und es wird geschehen, wenn zu Anfang etliche unter ihnen fallen, so wird jeder, der es hört, sagen: Es hat eine Niederlage unter dem Volke stattgefunden, das Absalom nachfolgt! 10 und ist er auch ein tapferer Mann, dessen Herz wie ein Löwenherz ist, so wird er sicher verzagen; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater ein Held ist, und die bei ihm sind tapfere Männer. 11 Sondern ich rate: Es werde ganz Israel insgesamt zu dir versammelt, von Dan bis Beerseba, wie der Sand, der am Meere ist, an Menge; und deine Person ziehe mit ins Treffen. 12 Und wir werden über ihn kommen an einem der Orte, wo er sich befindet, und uns auf ihn niederlassen, wie der Tau auf den Erdboden fällt; und es wird von ihm und von all den Männern, die bei ihm sind, auch nicht einer übrigbleiben. 13 Und wenn er sich in eine Stadt zurückzieht, so soll ganz Israel Seile an jene Stadt legen, und wir schleppen sie an den Fluß, bis dort auch nicht ein Steinchen mehr gefunden wird. 14 Und Absalom und alle Männer von Israel sprachen: Der Rat Husais, des Arkiters, ist besser als der Rat Ahitophels. Aber Jehova hatte es so angeordnet, um den guten Rat Ahitophels zunichte zu machen, damit Jehova das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Und Husai sprach zu Zadok und zu Abjathar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten von Israel geraten, und so und so habe ich geraten. 16 So sendet nun eilends hin und berichtet David und sprechet: Übernachte nicht diese Nacht in den Ebenen der Wüste, sondern gehe jedenfalls hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde. 17 Jonathan aber, und Achimaaz standen bei En-Rogel (eine Magd ging nämlich hin und berichtete ihnen, und sie gingen hin und berichteten dem König David; denn sie durften sich nicht sehen lassen, indem sie in die Stadt kamen). (1. Könige 1.9) 18 Und ein Knabe sah sie und berichtete es Absalom. Da gingen sie beide eilends und kamen in das Haus eines Mannes zu Bachurim; der hatte einen Brunnen in seinem Hofe, und sie stiegen dort hinab. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über den Brunnen, und streute Grütze darüber aus, so daß nichts bemerkt wurde. 20 Und die Knechte Absaloms kamen zu dem Weibe ins Haus und sprachen: Wo sind Achimaaz und Jonathan? Und das Weib sprach zu ihnen: Sie sind über das Wasserbächlein gegangen. Und sie suchten, aber sie fanden sie nicht, und kehrten nach Jerusalem zurück. 21 Und es geschah, nachdem sie weggegangen waren, da stiegen sie aus dem Brunnen herauf und gingen hin und berichteten dem König David; und sie sprachen zu David: Machet euch auf und gehet eilends über das Wasser, denn so hat Ahitophel wider euch geraten. 22 Da machte David sich auf, und alles Volk, das bei ihm war, und sie gingen über den Jordan; bis der Morgen hell wurde, ward auch nicht einer vermißt, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt worden war, sattelte er den Esel und machte sich auf und zog nach seinem Hause, nach seiner Stadt; und er bestellte sein Haus und erdrosselte sich; und er starb und wurde begraben im Begräbnis seines Vaters. (Matthäus 27.5) 24 Und David kam nach Machanaim; und Absalom ging über den Jordan, er und alle Männer von Israel mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Amasa war aber der Sohn eines Mannes, dessen Name Jithra war, der Israelit, der zu Abigail eingegangen war, der Tochter des Nahas, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead.

Unterstützung für David in Mahanajim

27 Und es geschah, als David nach Machanaim kam, da brachten Schobi, der Sohn des Nahas, aus Rabba der Kinder Ammon, und Makir, der Sohn Ammiels, aus Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer, aus Rogelim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten und Becken und Töpfergefäße, und Weizen und Gerste und Mehl, und geröstete Körner und Bohnen und Linsen und Geröstetes davon, 29 und Honig und geronnene Milch, und Kleinvieh und Kuhkäse zu David und zu dem Volke, das bei ihm war, daß sie äßen; denn sie sprachen: Das Volk ist hungrig und matt und durstig in der Wüste. (2. Samuel 16.2)