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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 16

Verleumdung des Mefi-Boschet durch Ziba - Davids Verfluchung durch Schimi

1 Und als David von dem Gipfel ein wenig weiter gegangen war, siehe, da kam Ziba, der Knabe Mephiboseths, ihm entgegen mit einem Paar gesattelter Esel, und auf ihnen zweihundert Brote und hundert Rosinenkuchen und hundert Kuchen von getrocknetem Obst und ein Schlauch Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Und der König sprach zu Ziba: Was willst du damit? Und Ziba sprach: Die Esel sind für das Haus des Königs, um darauf zu reiten, und das Brot und das getrocknete Obst zum Essen für die Knaben, und der Wein zum Trinken für den, der in der Wüste ermattet. 3 Und der König sprach: Und wo ist der Sohn deines Herrn? Und Ziba sprach zu dem König: Siehe, er bleibt in Jerusalem; denn er sprach: Heute wird mir das Haus Israel das Königtum meines Vaters wiedergeben! (2. Samuel 19.27) 4 Da sprach der König zu Ziba: Siehe, dein ist alles, was Mephiboseth gehört. Und Ziba sprach: Ich beuge mich nieder; möge ich Gnade finden in deinen Augen, mein Herr König! 5 Und als der König David nach Bachurim kam, siehe, da kam von dannen heraus ein Mann vom Geschlecht des Hauses Sauls, sein Name war Simei, der Sohn Geras. Er kam unter Fluchen heraus, (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8) 6 und warf mit Steinen nach David und nach allen Knechten des Königs David; und alles Volk und alle Helden waren zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 7 Und Simei sprach also, indem er fluchte: Hinweg, hinweg, du Mann des Blutes und Mann Belials! 8 Jehova hat alles Blut des Hauses Sauls, an dessen Statt du König geworden bist, auf dich zurückgebracht, und Jehova hat das Königtum in die Hand deines Sohnes Absalom gegeben; und siehe, nun bist du in deinem Unglück, denn ein Mann des Blutes bist du! 9 Und Abisai, der Sohn der Zeruja, sprach zu dem König: Warum soll dieser tote Hund meinem Herrn, dem König, fluchen? Laß mich doch hinübergehen und ihm den Kopf wegnehmen! (1. Samuel 26.8) 10 Aber der König sprach: Was haben wir miteinander zu schaffen, ihr Söhne der Zeruja? Ja, mag er fluchen! denn wenn Jehova ihm gesagt hat: Fluche David! wer darf dann sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der aus meinem Leibe hervorgegangen ist, trachtet mir nach dem Leben; wieviel mehr nun dieser Benjaminiter! Laßt ihn, daß er fluche; denn Jehova hat es ihn geheißen. 12 Vielleicht wird Jehova mein Elend ansehen, und Jehova mir Gutes erstatten dafür, daß mir geflucht wird an diesem Tage. 13 Und David und seine Männer zogen auf dem Wege; Simei aber ging an der Seite des Berges, ihm gegenüber, immerfort fluchend, und warf mit Steinen gegen ihn und warf Staub empor. 14 Und der König und alles Volk, das bei ihm war, kamen ermattet an; und er erholte sich daselbst.

Ahitofel und Huschai als Ratgeber Absaloms

15 Absalom aber und alles Volk, die Männer von Israel, kamen nach Jerusalem, und Ahitophel mit ihm. 16 Und es geschah, als Husai, der Arkiter, der Freund Davids, zu Absalom kam, da sprach Husai zu Absalom: Es lebe der König! es lebe der König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Und Absalom sprach zu Husai: Ist das deine Güte an deinem Freunde? Warum bist du nicht mit deinem Freunde gegangen? 18 Und Husai sprach zu Absalom: Nein, sondern wen Jehova erwählt hat und dieses Volk und alle Männer von Israel, dessen will ich sein, und bei ihm will ich bleiben; 19 und zum anderen, wem sollte ich dienen? nicht vor seinem Sohne? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, also will ich vor dir sein. 20 Und Absalom sprach zu Ahitophel: Schaffet Rat, was wir tun sollen! 21 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Gehe ein zu den Kebsweibern deines Vaters, die er zurückgelassen hat, um das Haus zu bewahren; so wird ganz Israel hören, daß du dich bei deinem Vater stinkend gemacht hast, und die Hände aller derer, die mit dir sind, werden erstarken. (2. Samuel 15.16) 22 Da schlug man für Absalom ein Zelt auf dem Dache auf; und Absalom ging ein zu den Kebsweibern seines Vaters vor den Augen von ganz Israel. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Der Rat Ahitophels aber, den er in jenen Tagen riet, war, wie wenn man das Wort Gottes befragte; also war jeder Rat Ahitophels, sowohl für David als auch für Absalom.