zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 14

Absaloms Rückkehr und Begnadigung

1 Und Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß das Herz des Königs nach Absalom stand. 2 Da sandte Joab nach Tekoa und ließ von dannen ein kluges Weib holen; und er sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, und sei wie ein Weib, das schon viele Tage über einen Toten trauert; 3 und gehe zum König hinein und rede zu ihm nach diesem Worte. Und Joab legte ihr die Worte in den Mund. 4 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König; und sie fiel auf ihr Antlitz zur Erde und beugte sich nieder und sprach: Hilf, o König! 5 Und der König sprach zu ihr: Was ist dir? Und sie sprach: Fürwahr, ich bin eine Witwe, und mein Mann ist gestorben. 6 Und deine Magd hatte zwei Söhne, und sie zankten sich beide auf dem Felde, und niemand war da, der rettend dazwischentrat; und der eine schlug den anderen und tötete ihn. 7 Und siehe, das ganze Geschlecht ist wider deine Magd aufgestanden, und sie sprechen: Gib den heraus, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er ermordet hat, und auch den Erben vertilgen! und so wollen sie meine Kohle auslöschen, die mir übriggeblieben ist, um meinem Manne weder Namen noch Überrest auf dem Erdboden zu lassen. (5. Mose 19.11-13) 8 Da sprach der König zu dem Weibe: Gehe nach deinem Hause, und ich werde deinethalben gebieten. 9 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König: Auf mir, mein Herr König, und auf dem Hause meines Vaters sei die Ungerechtigkeit; der König aber und sein Thron seien schuldlos! 10 Und der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, und er soll dich fortan nicht mehr antasten. 11 Und sie sprach: Der König gedenke doch Jehovas, deines Gottes, damit der Bluträcher nicht noch mehr Verderben anrichte, und sie meinen Sohn nicht vertilgen! Und er sprach: So wahr Jehova lebt, wenn von den Haaren deines Sohnes eines auf die Erde fällt! (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd ein Wort zu meinem Herrn, dem König, reden! 13 Und er sprach: Rede! Da sprach das Weib: Und warum hast du dergleichen wider Gottes Volk im Sinne? denn da der König dieses Wort geredet hat, ist er wie schuldig, indem der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen gewißlich sterben und sind wie Wasser, das auf die Erde geschüttet ist, welches man nicht wieder sammeln kann; und Gott nimmt nicht das Leben weg, sondern er sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm weg verstoßen bleibe. (Hesekiel 18.23) 15 Und nun, daß ich gekommen bin, um dieses Wort zu dem König, meinem Herrn, zu reden, ist, weil das Volk mich in Furcht gesetzt hat. Da dachte deine Magd: Ich will doch zu dem König reden, vielleicht wird der König das Wort seiner Magd tun; 16 denn der König wird erhören, um seine Magd aus der Hand des Mannes zu erretten, der mich und meinen Sohn zusammen aus dem Erbteil Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Das Wort meines Herrn, des Königs, möge doch zur Beruhigung sein; denn wie ein Engel Gottes, also ist mein Herr, der König, um das Gute und das Böse anzuhören; und Jehova, dein Gott, sei mit dir! (2. Samuel 19.28) 18 Da antwortete der König und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch ja nichts, wonach ich dich fragen will! Und das Weib sprach: Es wolle doch mein Herr, der König, reden! 19 Und der König sprach: Ist die Hand Joabs mit dir in diesem allem? Und das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr König, wenn zur Rechten oder zur Linken zu weichen ist von allem, was mein Herr, der König, redet! denn dein Knecht Joab, er hat es mir geboten, und er hat deiner Magd alle diese Worte in den Mund gelegt. 20 Um das Ansehen der Sache zu wenden, hat dein Knecht Joab dieses getan; aber mein Herr ist weise, gleich der Weisheit eines Engels Gottes, daß er alles weiß, was auf Erden vorgeht. (2. Samuel 14.17) 21 Und der König sprach zu Joab: Siehe doch, ich habe dieses getan; so gehe hin, hole den Jüngling, den Absalom, zurück. 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht zur Erde und beugte sich nieder und segnete den König; und Joab sprach: Heute weiß dein Knecht, daß ich Gnade gefunden habe in deinen Augen, mein Herr König, da der König das Wort seines Knechtes getan hat. 23 Und Joab machte sich auf und ging nach Gesur, und er brachte Absalom nach Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Er soll sich nach seinem Hause wenden und mein Angesicht nicht sehen. Und Absalom wandte sich nach seinem Hause und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Und in ganz Israel war kein Mann wegen seiner Schönheit so sehr zu preisen wie Absalom; von seiner Fußsohle bis zu seinem Scheitel war kein Fehl an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ, - es geschah nämlich von Jahr zu Jahr, daß er es scheren ließ, denn es war ihm zu schwer, und so ließ er es scheren - so wog sein Haupthaar zweihundert Sekel, nach dem Gewicht des Königs. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, ihr Name war Tamar; sie war ein Weib, schön von Ansehen. (2. Samuel 13.1) 28 Und Absalom wohnte zu Jerusalem zwei volle Jahre; und er sah das Angesicht des Königs nicht. 29 Da sandte Absalom zu Joab, um ihn zu dem König zu senden; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Und er sandte wiederum zum zweiten Mal, aber er wollte nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Sehet, das Ackerstück Joabs ist an meiner Seite, und er hat daselbst Gerste; gehet hin und zündet es mit Feuer an! Und die Knechte Absaloms zündeten das Ackerstück mit Feuer an. 31 Da machte Joab sich auf und kam zu Absalom ins Haus, und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Ackerstück mit Feuer angezündet? 32 Und Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich habe zu dir gesandt und dir sagen lassen: Komm her, daß ich dich zu dem König sende, um ihm zu sagen: Warum bin ich von Gesur gekommen? Besser wäre mir, ich wäre noch dort. Und nun möchte ich das Angesicht des Königs sehen; und wenn eine Ungerechtigkeit an mir ist, so töte er mich! 33 Da begab sich Joab zu dem König und berichtete es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zu dem König und warf sich auf sein Antlitz zur Erde nieder vor dem König, und der König küßte Absalom.