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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 40

Heiligtum: Aufrichtung und Einweihung des Heiligtums

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 25.1) 2 Am Tage des ersten Monats, am Ersten des Monats, sollst du die Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft aufrichten. 3 Und du sollst die Lade des Zeugnisses dareinstellen und die Lade mit dem Vorhang verdecken. 4 Und bringe den Tisch hinein und richte zu, was auf ihm zuzurichten ist; und bringe den Leuchter hinein und zünde seine Lampen an. 5 Und stelle den goldenen Altar zum Räucherwerk vor die Lade des Zeugnisses, und hänge den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 6 Und stelle den Brandopferaltar vor den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft. 7 Und stelle das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar, und tue Wasser darein. 8 Und richte den Vorhof auf ringsum und hänge den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. 9 Und nimm das Salböl und salbe die Wohnung und alles, was darin ist, und heilige sie und alle ihre Geräte; und sie soll heilig sein. 10 Und salbe den Brandopferaltar und alle seine Geräte, und heilige den Altar; und der Altar soll hochheilig sein. 11 Und salbe das Becken und sein Gestell, und heilige es. 12 Und laß Aaron und seine Söhne herzunahen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und wasche sie mit Wasser. 13 Und bekleide Aaron mit den heiligen Kleidern und salbe ihn und heilige ihn, daß er mir den Priesterdienst ausübe. 14 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden. 15 Und du sollst sie salben, so wie du ihren Vater gesalbt hast, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. Und ihre Salbung soll geschehen, um ihnen zu einem ewigen Priestertum zu sein bei ihren Geschlechtern. 16 Und Mose tat es; nach allem, was Jehova ihm geboten hatte, also tat er. 17 Und es geschah im ersten Monat, im zweiten Jahre, am Ersten des Monats, da wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Und Mose richtete die Wohnung auf und setzte ihre Füße und stellte ihre Bretter auf und setzte ihre Riegel ein und richtete ihre Säulen auf; 19 und er breitete das Zelt über die Wohnung und legte die Decke des Zeltes oben darüber: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 20 Und er nahm das Zeugnis und legte es in die Lade und tat die Stangen an die Lade und legte den Deckel auf die Lade, oben darauf; 21 und er brachte die Lade in die Wohnung und hing den Scheidevorhang auf und verdeckte die Lade des Zeugnisses: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er setzte den Tisch in das Zelt der Zusammenkunft an die Seite der Wohnung gegen Norden, außerhalb des Vorhangs; 23 und er richtete darauf eine Brotschicht zu vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 24 Und er stellte den Leuchter in das Zelt der Zusammenkunft, dem Tische gegenüber, an die Seite der Wohnung gegen Mittag, 25 und er zündete die Lampen an vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 26 Und er stellte den goldenen Altar in das Zelt der Zusammenkunft vor den Vorhang 27 und räucherte darauf wohlriechendes Räucherwerk: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 28 Und er hing den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 29 Und den Brandopferaltar stellte er an den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft, und er opferte darauf das Brandopfer und das Speisopfer: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und er stellte das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tat Wasser darein zum Waschen. 31 Und Mose und Aaron und seine Söhne wuschen daraus ihre Hände und ihre Füße; 32 wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingingen und wenn sie dem Altar nahten, wuschen sie sich, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 33 Und er richtete den Vorhof auf, rings um die Wohnung und um den Altar und hing den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. Und so vollendete Mose das Werk. 34 Und die Wolke bedeckte das Zelt der Zusammenkunft, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Und Mose konnte nicht in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen; denn die Wolke ruhte darauf, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. 36 Und wenn die Wolke sich von der Wohnung erhob, so brachen die Kinder Israel auf, auf allen ihren Zügen. (4. Mose 10.34-36) 37 Und wenn die Wolke sich nicht erhob, so brachen sie nicht auf, bis zu dem Tage, da sie sich erhob. 38 Denn die Wolke Jehovas war des Tages auf der Wohnung, und des Nachts war ein Feuer darin vor den Augen des ganzen Hauses Israel, auf allen ihren Zügen.