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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 39

Heiligtum: Kleidung der Priester

1 Und aus dem blauen und dem roten Purpur und dem Karmesin machten sie die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, und sie machten die heiligen Kleider für Aaron, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4) 2 Und man machte das Ephod von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 3 Und sie plätteten Goldbleche, und man zerschnitt sie zu Fäden, zum Verarbeiten unter den blauen und unter den roten Purpur und unter den Karmesin und unter den Byssus, in Kunstweberarbeit. 4 Sie machten zusammenfügende Schulterstücke daran: an seinen beiden Enden wurde es zusammengefügt. 5 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wurde, der darüber war, war von gleichem Stoffe, von gleicher Arbeit mit ihm: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten die Onyxsteine, umgeben mit Einfassungen von Gold, gestochen in Siegelstecherei, nach den Namen der Söhne Israels. 7 Und man setzte sie auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 8 Und er machte das Brustschild in Kunstweberarbeit, gleich der Arbeit des Ephods: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Es war quadratförmig; das Brustschild machten sie gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite, gedoppelt. 10 Und sie besetzten es mit vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 11 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 12 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 13 und die vierte Reihe: Chrysolith, Onyx und Jaspis; umgeben mit Einfassungen von Gold in ihren Einsetzungen. 14 Und der Steine waren nach den Namen der Söhne Israels zwölf, nach ihren Namen; in Siegelstecherei, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschild schnurähnliche Ketten, in Flechtwerk, von reinem Golde. 16 Und sie machten zwei Einfassungen von Gold und zwei Ringe von Gold und befestigten die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 17 Und die zwei geflochtenen Schnüre von Gold befestigten sie an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 18 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre befestigten sie an die beiden Einfassungen und befestigten sie an die Schulterstücke des Ephods, an seine Vorderseite. 19 Und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin war, einwärts; 20 und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 21 Und sie banden das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods mit einer purpurblauen Schnur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods wäre und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrückte: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er machte das Oberkleid des Ephods in Weberarbeit, ganz von blauem Purpur. (2. Mose 28.31-35) 23 Und die Öffnung des Oberkleides war in seiner Mitte, wie die Öffnung eines Panzers; eine Borte hatte es an seiner Öffnung ringsum, damit es nicht einrisse. 24 Und sie machten an den Saum des Oberkleides Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, gezwirnt. 25 Und sie machten Schellen von reinem Golde und setzten die Schellen zwischen die Granatäpfel an den Saum des Oberkleides ringsum, zwischen die Granatäpfel: 26 eine Schelle und einen Granatapfel, eine Schelle und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum, um den Dienst zu verrichten: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten die Leibröcke von Byssus, in Weberarbeit, für Aaron und für seine Söhne; (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von Byssus, und den Kopfschmuck der hohen Mützen von Byssus, und die leinenen Beinkleider von gezwirntem Byssus, 29 und den Gürtel von gezwirntem Byssus und von blauem und rotem Purpur und Karmesin, in Buntwirkerarbeit: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und sie machten das Blech, das heilige Diadem, von reinem Golde, und schrieben darauf mit Siegelstecherschrift: Heiligkeit dem Jehova! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und sie taten daran eine Schnur von blauem Purpur, um es oben an den Kopfbund zu befestigen: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Heiligtum: Fertigstellung des Heiligtums

32 Und es wurde vollendet die ganze Arbeit der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also taten sie. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: Das Zelt und alle seine Geräte, seine Klammern, seine Bretter, seine Riegel und seine Säulen und seine Füße; 34 und die Decke von rotgefärbten Widderfellen und die Decke von Dachsfellen und den Scheidevorhang; 35 die Lade des Zeugnisses und ihre Stangen und den Deckel; 36 den Tisch, alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den reinen Leuchter, seine Lampen, die zuzurichtenden Lampen, und alle seine Geräte und das Öl zum Licht; 38 und den goldenen Altar und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Vorhang vom Eingange des Zeltes; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 40 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße; und den Vorhang für das Tor des Vorhofs, seine Seile und seine Pflöcke; und alle Geräte zum Dienst der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; 41 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 42 Nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also hatten die Kinder Israel die ganze Arbeit gemacht. 43 Und Mose sah das ganze Werk, und siehe, sie hatten es gemacht; so wie Jehova geboten hatte, also hatten sie es gemacht; und Mose segnete sie.