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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 29

Heiligtum: Weihe Aarons und seiner Söhne und des Altars

1 Und dies ist es, was du ihnen tun sollst, sie zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben: Nimm einen jungen Farren und zwei Widder, ohne Fehl, (3. Mose 8.1) 2 und ungesäuertes Brot, und ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl: von Feinmehl des Weizens sollst du sie machen. 3 Und lege sie in einen Korb und bringe sie in dem Korbe dar, und den Farren und die zwei Widder. 4 Und Aaron und seine Söhne sollst du herzunahen lassen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie mit Wasser waschen. 5 Und du sollst die Kleider nehmen und Aaron bekleiden mit dem Leibrock und dem Oberkleide des Ephods und dem Ephod und dem Brustschilde und es ihm anbinden mit dem gewirkten Gürtel des Ephods. 6 Und setze den Kopfbund auf sein Haupt und lege das heilige Diadem an den Kopfbund. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und nimm das Salböl und gieße es auf sein Haupt und salbe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden; 9 und umgürte sie mit dem Gürtel, Aaron und seine Söhne, und binde ihnen die hohen Mützen um; und das Priestertum sei ihnen zu einer ewigen Satzung. Und du sollst Aaron und seine Söhne weihen. (2. Mose 28.41) 10 Und du sollst den Farren herzubringen vor das Zelt der Zusammenkunft, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen. 11 Und schlachte den Farren vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; 12 und nimm von dem Blute des Farren und tue es mit deinem Finger an die Hörner des Altars, und alles Blut sollst du an den Fuß des Altars gießen. 13 Und nimm alles Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz über der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und räuchere es auf dem Altar. (2. Mose 29.22) 14 Und das Fleisch des Farren und seine Haut und seinen Mist sollst du mit Feuer verbrennen außerhalb des Lagers: es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Und du sollst den einen Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 16 Und du sollst den Widder schlachten und sein Blut nehmen und an den Altar sprengen ringsum. 17 Und den Widder sollst du in seine Stücke zerlegen und sein Eingeweide und seine Schenkel waschen und sie auf seine Stücke und auf seinen Kopf legen. 18 Und den ganzen Widder sollst du auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; es ist ein Feueropfer dem Jehova. 19 Und du sollst den zweiten Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 20 Und du sollst den Widder schlachten und von seinem Blute nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen Aarons tun und auf das rechte Ohrläppchen seiner Söhne und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und du sollst das Blut an den Altar sprengen ringsum. 21 Und nimm von dem Blute, das auf dem Altar ist, und von dem Salböl, und sprenge es auf Aaron und auf seine Kleider und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er wird heilig sein und seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 22 Und nimm von dem Widder das Fett und den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und den rechten Schenkel, denn es ist ein Widder der Einweihung - (3. Mose 3.3-4) 23 und einen Laib Brot und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova ist; 24 und lege das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webe es als Webopfer vor Jehova. 25 Und nimm es von ihren Händen und räuchere es auf dem Altar, auf dem Brandopfer, zum lieblichen Geruch vor Jehova: es ist ein Feueropfer dem Jehova. 26 Und nimm die Brust von dem Einweihungswidder, der für Aaron ist, und webe sie als Webopfer vor Jehova; und sie soll dein Anteil sein. 27 Und heilige die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers, die gewoben und der gehoben worden ist von dem Einweihungswidder, von dem, der für Aaron, und von dem, der für seine Söhne ist; (4. Mose 18.18) 28 und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel, denn es ist ein Hebopfer; und es soll ein Hebopfer sein von seiten der Kinder Israel, von ihren Friedensopfern: ihr Hebopfer dem Jehova. - 29 Und die heiligen Kleider Aarons sollen für seine Söhne sein nach ihm, um sie darin zu salben und sie darin zu weihen. (2. Mose 29.9) 30 Sieben Tage soll sie anziehen, wer von seinen Söhnen Priester wird an seiner Statt, welcher in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen wird, um im Heiligtum zu dienen. - 31 Und den Einweihungswidder sollst du nehmen und sein Fleisch an heiligem Orte kochen. 32 Und Aaron und seine Söhne sollen das Fleisch des Widders und das Brot, das in dem Korbe ist, essen an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft: 33 sie sollen die Dinge essen, durch welche Sühnung geschehen ist, um sie zu weihen, um sie zu heiligen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn sie sind heilig. 34 Und wenn von dem Fleische der Einweihung und von dem Brote etwas übrigbleibt bis an den Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig. 35 Und du sollst Aaron und seinen Söhnen also tun, nach allem, was ich dir geboten habe; sieben Tage sollst du sie einweihen. 36 Und einen Farren als Sündopfer sollst du täglich zur Sühnung opfern und den Altar entsündigen, indem du Sühnung für ihn tust; und du sollst ihn salben, um ihn zu heiligen. 37 Sieben Tage sollst du Sühnung tun für den Altar und ihn heiligen; und der Altar soll hochheilig sein: alles, was den Altar anrührt, wird heilig sein.

Heiligtum: Tägliche Opfer

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, (Psalm 141.2) 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles, und ein Trankopfer, ein viertel Hin Wein, zu dem einen Lamme. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um daselbst mit dir zu reden. 43 Und ich werde daselbst mit den Kindern Israel zusammenkommen, und es wird geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 Und ich werde das Zelt der Zusammenkunft und den Altar heiligen; und Aaron und seine Söhne werde ich heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. 45 Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein. 46 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, ihr Gott, der ich sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich bin Jehova, ihr Gott.