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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 16

Wachteln und Manna

1 Und sie brachen auf von Elim, und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai ist, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten. 2 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel murrte wieder Mose und wider Aaron in der Wüste. (2. Mose 17.2) 3 Und die Kinder Israel sprachen zu ihnen: Wären wir doch im Lande Ägypten durch die Hand Jehovas gestorben, als wir bei den Fleischtöpfen saßen, als wir Brot aßen bis zur Sättigung! denn ihr habt uns in diese Wüste herausgeführt, um diese ganze Versammlung Hungers sterben zu lassen. (2. Mose 14.11) 4 Da sprach Jehova zu Mose: Siehe, ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen; und das Volk soll hinausgehen und den täglichen Bedarf an seinem Tage sammeln, damit ich es versuche, ob es wandeln wird in meinem Gesetz oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Und es soll geschehen, am sechsten Tage, da sollen sie zubereiten, was sie einbringen, und es wird das Doppelte von dem sein, was sie tagtäglich sammeln werden. 6 Und Mose und Aaron sprachen zu allen Kindern Israel: Am Abend, da werdet ihr erkennen, daß Jehova euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat; 7 und am Morgen, da werdet ihr die Herrlichkeit Jehovas sehen, indem er euer Murren wider Jehova gehört hat; denn was sind wir, daß ihr wider uns murret! 8 Und Mose sprach: Dadurch werdet ihr's erkennen, daß Jehova euch am Abend Fleisch zu essen geben wird und am Morgen Brot bis zur Sättigung, indem Jehova euer Murren gehört hat, womit ihr wider ihn murret. Denn was sind wir? Nicht wider uns ist euer Murren, sondern wider Jehova. 9 Und Mose sprach zu Aaron: Sprich zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Nahet herzu vor Jehova, denn er hat euer Murren gehört. 10 Und es geschah, als Aaron zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel redete, da wandten sie sich gegen die Wüste; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erschien in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Ich habe das Murren der Kinder Israel gehört; rede zu ihnen und sprich: Zwischen den zwei Abenden werdet ihr Fleisch essen, und am Morgen werdet ihr von Brot satt werden; und ihr werdet erkennen, daß ich Jehova bin, euer Gott. 13 Und es geschah am Abend, da kamen Wachteln herauf und bedeckten das Lager; und am Morgen war eine Tauschicht rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Und die Tauschicht stieg auf, und siehe, da lag's auf der Fläche der Wüste fein, körnig, fein, wie der Reif auf der Erde. 15 Und die Kinder Israel sahen es und sprachen einer zum anderen: Was ist das? denn sie wußten nicht, was es war. Und Mose sprach zu ihnen: Dies ist das Brot, das Jehova euch zur Nahrung gegeben hat. (2. Mose 16.4) 16 Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Sammelt davon, ein jeder nach dem Maße seines Essens; einen Ghomer für den Kopf, nach der Zahl eurer Seelen, sollt ihr nehmen, ein jeder für die, welche in seinem Zelte sind. 17 Und die Kinder Israel taten also und sammelten, der viel und der wenig. 18 Und sie maßen mit dem Ghomer: da hatte, wer viel gesammelt hatte, nicht übrig, und wer wenig gesammelt hatte, dem mangelte nicht; sie hatten gesammelt, ein jeder nach dem Maße seines Essens. (2. Korinther 8.15) 19 Und Mose sprach zu ihnen: Niemand lasse davon übrig bis an den Morgen. (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Aber sie hörten nicht auf Mose, und etliche ließen davon übrig bis an den Morgen; da wuchsen Würmer darin, und es ward stinkend. Und Mose wurde zornig über sie. 21 Und sie sammelten es Morgen für Morgen, ein jeder nach dem Maße seines Essens; und wenn die Sonne heiß wurde, so zerschmolz es. 22 Und es geschah am sechsten Tage, da sammelten sie das Doppelte an Brot, zwei Ghomer für einen; und alle Fürsten der Gemeinde kamen und berichteten es Mose. 23 Und er sprach zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geredet hat: Morgen ist Ruhe, ein heiliger Sabbath dem Jehova; was ihr backen wollt, backet, und was ihr kochen wollt, kochet. Alles aber, was übrigbleibt, leget euch hin zur Aufbewahrung bis an den Morgen. (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Und sie legten es hin bis an den Morgen, so wie Mose geboten hatte; und es stank nicht, und es war kein Wurm darin. 25 Da sprach Mose: Esset es heute, denn heute ist Sabbath dem Jehova; ihr werdet es heute auf dem Felde nicht finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln; aber am siebten Tage ist Sabbath, an dem wird es nicht sein. 27 Und es geschah am siebten Tage, daß etliche von dem Volke hinausgingen, um zu sammeln, und sie fanden nichts. 28 Und Jehova sprach zu Mose: Bis wann weigert ihr euch, meine Gebote und meine Gesetze zu beobachten? 29 Sehet, weil Jehova euch den Sabbath gegeben hat, darum gibt er euch am sechsten Tage Brot für zwei Tage; bleibet ein jeder an seiner Stelle, niemand gehe am siebten Tage von seinem Orte heraus. 30 Und das Volk ruhte am siebten Tage. 31 Und das Haus Israel gab ihm den Namen Man; und es war wie Koriandersamen, weiß, und sein Geschmack wie Kuchen mit Honig. 32 Und Mose sprach: Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Ein Ghomer voll davon sei zur Aufbewahrung für eure Geschlechter, damit sie das Brot sehen, womit ich euch in der Wüste gespeist habe, als ich euch aus dem Lande Ägypten herausführte. 33 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm einen Krug und tue Man darein, einen Ghomer voll, und lege es vor Jehova nieder zur Aufbewahrung für eure Geschlechter. (Hebräer 9.4) 34 So wie Jehova Mose geboten hatte, legte Aaron es vor das Zeugnis nieder, zur Aufbewahrung. - 35 Und die Kinder Israel aßen das Man vierzig Jahre, bis sie in ein bewohntes Land kamen; sie aßen das Man, bis sie an die Grenze des Landes Kanaan kamen. (Josua 5.12) 36 Der Ghomer aber ist ein Zehntel vom Epha.