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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Könige - Kapitel 15

Asarja von Juda

1 Im 27. Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, wurde Asarja König, der Sohn Amazjas, des Königs von Juda. (2. Könige 14.21) 2 Sechzehn Jahre war er alt, als er König wurde, und regierte 52 Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Jekolja, von Jerusalem. 3 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas, nach allem, was sein Vater Amazja getan hatte. 4 Doch die Höhen wichen nicht; das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 14.3-4) 5 Und Jehova schlug den König, und er wurde aussätzig bis zum Tage seines Todes; und er wohnte in einem Krankenhause. Jotham aber, der Sohn des Königs, war über das Haus und richtete das Volk des Landes. (3. Mose 13.46) 6 Und das Übrige der Geschichte Asarjas, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? 7 Und Asarja legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Jotham, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.32)

Secharja, Schallum, Menahem, Pekachja und Pekach von Israel

8 Im 38. Jahre Asarjas, des Königs von Juda, wurde Sekarja, der Sohn Jerobeams, König über Israel zu Samaria und regierte sechs Monate. (2. Könige 14.29) 9 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, so wie seine Väter getan hatten; er wich nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte. (1. Könige 12.26) 10 Und Sallum, der Sohn Jabes', machte eine Verschwörung wider ihn und erschlug ihn vor dem Volke und tötete ihn. Und er ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.14) (Amos 7.9) 11 Und das Übrige der Geschichte Sekarjas, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel. 12 Das ist das Wort Jehovas, welches er zu Jehu geredet hatte, indem er sprach: Dir sollen Söhne des vierten Gliedes auf dem Throne Israels sitzen. Und es geschah also. (2. Könige 10.30) 13 Sallum, der Sohn Jabes', wurde König im 39. Jahre Ussijas, des Königs von Juda; und er regierte einen Monat lang zu Samaria. 14 Da zog Menachem, der Sohn Gadis, von Tirza herauf und kam nach Samaria; und er erschlug Sallum, den Sohn Jabes', zu Samaria und tötete ihn. Und er ward König an seiner Statt. (1. Könige 16.17) 15 Und das Übrige der Geschichte Sallums, und seine Verschwörung, die er gemacht hat, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel. 16 Damals schlug Menachem Tiphsach und alles, was darin war, und sein Gebiet, von Tirza aus: weil man ihm nicht aufgetan hatte, so schlug er es; alle seine Schwangeren schlitzte er auf. 17 Im 39. Jahre Asarjas, des Königs von Juda, wurde Menachem, der Sohn Gadis, König über Israel und regierte zehn Jahre zu Samaria. 18 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas; er wich nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte, alle seine Tage. (2. Könige 15.9) 19 Und Pul, der König von Assyrien, kam wider das Land; und Menachem gab Pul tausend Talente Silber, damit seine Hand mit ihm wäre, um das Königtum in seiner Hand zu befestigen. 20 Und Menachem legte die Zahlung des Geldes auf Israel, auf alle vermögenden Leute, um es dem König von Assyrien zu geben: fünfzig Sekel Silber auf jeden Mann. Da kehrte der König von Assyrien um und blieb nicht daselbst im Lande. (2. Könige 23.35) 21 Und das Übrige der Geschichte Menachems und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel? 22 Und Menachem legte sich zu seinen Vätern. Und Pekachja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 23 Im 50. Jahre Asarjas, des Königs von Juda, wurde Pekachja, der Sohn Menachems, König über Israel zu Samaria und regierte zwei Jahre. 24 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas; er wich nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte. (2. Könige 15.9) 25 Und Pekach, der Sohn Remaljas, sein Anführer, machte eine Verschwörung wider ihn und erschlug ihn zu Samaria in der Burg des Königshauses, mit Argob und mit Arjeh; und mit ihm waren fünfzig Mann von den Söhnen der Gileaditer. Und er tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.30) 26 Und das Übrige der Geschichte Pekachjas und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel. 27 Im 52. Jahre Asarjas, des Königs von Juda, wurde Pekach, der Sohn Remaljas, König über Israel zu Samaria und regierte zwanzig Jahre. 28 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas; er wich nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte. (2. Könige 15.9) 29 In den Tagen Pekachs, des Königs von Israel, kam Tiglath-Pileser, der König von Assyrien, und er nahm Ijjon ein und Abel-Beth-Maaka und Janoach und Kedes und Hazor und Gilead und Galiläa, das ganze Land Naphtali, und führte die Bewohner nach Assyrien hinweg. (1. Chronik 5.26) 30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte eine Verschwörung wider Pekach, den Sohn Remaljas, und erschlug ihn und tötete ihn. Und er ward König an seiner Statt, im zwanzigsten Jahre Jothams, des Sohnes Ussijas. (2. Könige 15.25) (2. Könige 17.1) 31 Und das Übrige der Geschichte Pekachs und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel.

Jotam von Juda

32 Im zweiten Jahre Pekachs, des Sohnes Remaljas, des Königs von Israel, wurde Jotham König, der Sohn Ussijas, des Königs von Juda. (2. Könige 15.5) (2. Könige 15.7) (2. Chronik 27.1) 33 25 Jahre war er alt, als er König wurde, und er regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Jeruscha, die Tochter Zadoks. 34 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas; er tat nach allem, was sein Vater Ussija getan hatte. (2. Könige 15.3-4) 35 Doch die Höhen wichen nicht; das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor des Hauses Jehovas. 36 Und das Übrige der Geschichte Jothams und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? 37 In jenen Tagen begann Jehova, Rezin, den König von Syrien, und Pekach, den Sohn Remaljas, wider Juda zu senden. (2. Könige 16.5) 38 Und Jotham legte sich zu seinen Vätern, und er wurde begraben bei seinen Vätern in der Stadt seines Vaters David. 39 Und Ahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.