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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 9

Die Königin von Saba bei Salomo

1 Und die Königin von Scheba hörte den Ruf Salomos; und sie kam nach Jerusalem, um Salomo mit Rätseln zu versuchen, mit einem sehr großen Zuge und mit Kamelen, die Gewürze und Gold trugen in Menge und Edelsteine. Und sie kam zu Salomo und redete mit ihm alles, was in ihrem Herzen war. 2 Und Salomo erklärte ihr alles, um was sie fragte; und keine Sache war vor Salomo verborgen, die er ihr nicht erklärt hätte. 3 Und als die Königin von Scheba die Weisheit Salomos sah, und das Haus, das er gebaut hatte, 4 und die Speise seines Tisches, und das Sitzen seiner Knechte, und das Aufwarten seiner Diener, und ihre Kleidung, und seine Mundschenken und ihre Kleidung, und seinen Aufgang, auf welchem er in das Haus Jehovas hinaufging, da geriet sie außer sich 5 und sprach zu dem König: Das Wort ist Wahrheit gewesen, das ich in meinem Lande über deine Sachen und über deine Weisheit gehört habe; 6 und ich habe ihren Worten nicht geglaubt, bis ich gekommen bin und meine Augen es gesehen haben. Und siehe, nicht die Hälfte ist mir berichtet worden von der Größe deiner Weisheit; du übertriffst das Gerücht, das ich gehört habe. 7 Glückselig sind deine Leute, und glückselig diese deine Knechte, die beständig vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 8 Gepriesen sei Jehova, dein Gott, der Gefallen an dir gehabt hat, dich auf seinen Thron zu setzen als König für Jehova, deinen Gott! Weil dein Gott Israel liebt, um es ewiglich bestehen zu lassen, so hat er dich zum König über sie gesetzt, um Recht und Gerechtigkeit zu üben. 9 Und sie gab dem König 120 Talente Gold, und Gewürze in großer Menge und Edelsteine; und nie ist dergleichen Gewürz gewesen wie dieses, welches die Königin von Scheba dem König Salomo gab. 10 (Und auch die Knechte Hurams und die Knechte Salomos, welche Gold aus Ophir holten, brachten Sandelholz und Edelsteine. 11 Und der König machte von dem Sandelholz Stiegen für das Haus Jehovas und für das Haus des Königs, und Lauten und Harfen für die Sänger; und desgleichen ist vordem nicht gesehen worden im Lande Juda.) 12 Und der König Salomo gab der Königin von Scheba all ihr Begehr, das sie verlangte, außer dem Gegengeschenk für das, was sie dem König gebracht hatte. Und sie wandte sich und zog in ihr Land, sie und ihre Knechte.

Salomos Reichtum

13 Und das Gewicht des Goldes, welches dem Salomo in einem Jahre einkam, war 666 Talente Gold, 14 außer dem, was die Krämer und die Handelsleute brachten; und alle Könige von Arabien und die Statthalter des Landes brachten dem Salomo Gold und Silber. 15 Und der König Salomo machte zweihundert Schilde von getriebenem Golde: sechshundert Sekel getriebenes Gold zog er über jeden Schild; 16 und dreihundert Tartschen von getriebenem Golde: dreihundert Sekel Gold zog er über jede Tartsche; und der König tat sie in das Haus des Waldes Libanon. 17 Und der König machte einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit reinem Golde. 18 Und sechs Stufen waren an dem Throne und ein goldener Fußschemel, die an dem Throne befestigt waren; und Armlehnen waren auf dieser und auf jener Seite an der Stelle des Sitzes, und zwei Löwen standen neben den Armlehnen; 19 und zwölf Löwen standen da auf den sechs Stufen, auf dieser und auf jener Seite. Desgleichen ist nicht gemacht worden in irgend einem Königreiche. 20 Und alle Trinkgefäße des Königs Salomo waren von Gold, und alle Geräte des Hauses des Waldes Libanon waren von geläutertem Golde; das Silber wurde für nichts geachtet in den Tagen Salomos. 21 Denn die Schiffe des Königs fuhren nach Tarsis mit den Knechten Hurams; einmal in drei Jahren kamen Tarsisschiffe, beladen mit Gold und Silber, Elfenbein und Affen und Pfauen. 22 Und der König Salomo war größer als alle Könige der Erde an Reichtum und Weisheit. 23 Und alle Könige der Erde suchten das Angesicht Salomos, um seine Weisheit zu hören, die Gott in sein Herz gegeben hatte. 24 Und sie brachten ein jeder sein Geschenk: Geräte von Silber und Geräte von Gold und Gewänder, Waffen und Gewürze, Rosse und Maultiere, jährlich die Gebühr des Jahres. 25 Und Salomo hatte viertausend Stände für Rosse und Wagen und 12000 Reiter; und er verlegte sie in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 26 Und er war Herrscher über alle Könige, von dem Strome an bis zu dem Lande der Philister und bis zu der Grenze Ägyptens. 27 Und der König machte das Silber in Jerusalem den Steinen gleich, und die Zedern machte er den Sykomoren gleich, die in der Niederung sind, an Menge. 28 Und man führte Rosse aus für Salomo aus Ägypten und aus allen Ländern.

Salomos Tod

29 Und das Übrige der Geschichte Salomos, die erste und die letzte, ist das nicht geschrieben in der Geschichte Nathans, des Propheten, und in der Weissagung Achijas, des Siloniters, und in den Gesichten Iddos, des Sehers, über Jerobeam, den Sohn Nebats? (1. Könige 11.29) 30 Und Salomo regierte zu Jerusalem vierzig Jahre über ganz Israel. 31 Und Salomo legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt seines Vaters David. Und Rehabeam, sein Sohn, ward König an seiner Statt.