zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 34

Josia von Juda - Abschaffung des Götzendienstes - Fund des Gesetzbuches - Bundeserneuerung

1 Acht Jahre war Josia alt, als er König wurde, und er regierte 31 Jahre zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas; und er wandelte auf den Wegen seines Vaters David und wich nicht zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Und im achten Jahre seiner Regierung, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahre fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascherim und den geschnitzten und den gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man riß die Altäre der Baalim vor ihm nieder; und die Sonnensäulen, welche oben auf denselben waren, hieb er um; und die Ascherim und die geschnitzten und die gegossenen Bilder zerschlug und zermalmte er, und streute sie auf die Gräber derer, welche ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 und die Gebeine der Priester verbrannte er auf ihren Altären. Und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Und in den Städten von Manasse und Ephraim und Simeon, und bis nach Naphtali hin, in ihren Trümmern ringsum, 7 riß er die Altäre nieder; und die Ascherim und die geschnitzten Bilder zertrümmerte er, indem er sie zermalmte; und alle Sonnensäulen hieb er um im ganzen Lande Israel. Und er kehrte nach Jerusalem zurück. 8 Und im achtzehnten Jahre seiner Regierung, während er das Land und das Haus reinigte, sandte er Schaphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn Joachas', den Geschichtsschreiber, um das Haus Jehovas, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu Hilkija, dem Hohenpriester, und gaben das Geld, welches in das Haus Gottes gebracht worden war, das die Leviten, die Hüter der Schwelle, eingesammelt hatten, von der Hand Manasses und Ephraims und vom ganzen Überrest Israels, und von ganz Juda und Benjamin und den Bewohnern von Jerusalem: 10 sie gaben es in die Hand derer, welche das Werk betrieben, die am Hause Jehovas bestellt waren. Und diese gaben es denen, welche das Werk taten, die im Hause Jehovas arbeiteten, um das Haus herzustellen und auszubessern: 11 sie gaben es den Zimmerleuten und den Bauleuten, um gehauene Steine und Holz zu den Bindebalken zu kaufen, und um die Häuser zu bälken, welche die Könige von Juda verderbt hatten. 12 Und die Männer handelten getreulich an dem Werke. Und über sie waren bestellt Jachath und Obadja, die Leviten, von den Söhnen Meraris, und Sekarja und Meschullam von den Söhnen der Kehathiter, um die Aufsicht zu führen; und die Leviten, alle, welche der Musikinstrumente kundig waren, 13 waren sowohl über die Lastträger gesetzt, als auch Aufseher über alle, die da arbeitete in jedem Dienste; und andere von den Leviten waren Schreiber und Vorsteher und Torhüter. 14 Und als sie das Geld herausnahmen, welches in das Haus Jehovas gebracht worden war, fand der Priester Hilkija das Buch des Gesetzes Jehovas durch Mose. 15 Da hob Hilkija an und sprach zu Schaphan, dem Schreiber: Ich habe das Buch des Gesetzes im Hause Jehovas gefunden. Und Hilkija gab das Buch dem Schaphan. 16 Und Schaphan brachte das Buch zu dem König; und er brachte ferner dem König Nachricht und sprach: Alles, was der Hand deiner Knechte übergeben worden ist, das tun sie: 17 sie haben das Geld, welches im Hause Jehovas gefunden worden ist, ausgeschüttet und es in die Hand derer gegeben, welche zur Aufsicht bestellt sind, und in die Hand derer, welche das Werk tun. 18 Und Schaphan, der Schreiber, berichtete dem König und sprach: Der Priester Hilkija hat mir ein Buch gegeben. Und Schaphan las darin vor dem König. 19 Und es geschah, als der König die Worte des Gesetzes hörte, da zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkija und Achikam, dem Sohne Schaphans, und Abdon, dem Sohne Michas, und Schaphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, befraget Jehova für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und in Juda wegen der Worte des aufgefundenen Buches. Denn groß ist der Grimm Jehovas, der sich über uns ergossen hat, darum daß unsere Väter das Wort Jehovas nicht beobachtet haben, um nach allem zu tun, was in diesem Buche geschrieben steht. 22 Da gingen Hilkija und diejenigen, welche der König entboten hatte, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Schallums, des Sohnes Tokhaths, des Sohnes Hasras, des Hüters der Kleider; sie wohnte aber zu Jerusalem im zweiten Stadtteile; und sie redeten auf diese Weise zu ihr. 23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht Jehova: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner: alle die Flüche, welche in dem Buche geschrieben sind, das man vor dem König von Juda gelesen hat. (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 Darum daß sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert haben, um mich zu reizen mit all den Machwerken ihrer Hände, so hat mein Grimm sich über diesen Ort ergossen, und er wird nicht erlöschen. 26 Zu dem König von Juda aber, der euch gesandt hat, um Jehova zu befragen, zu ihm sollt ihr also sprechen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Die Worte anlangend, die du gehört hast, - 27 weil dein Herz weich geworden, und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte über diesen Ort und über seine Bewohner hörtest, und du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe ich es auch gehört, spricht Jehova. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich werde dich zu deinen Vätern versammeln, und du wirst zu deinen Gräbern versammelt werden in Frieden; und deine Augen sollen all das Unglück nicht ansehen, das ich über diesen Ort und über seine Bewohner bringen werde. Und sie brachten dem König Antwort. 29 Und der König sandte hin und versammelte alle Ältesten von Juda und von Jerusalem. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus Jehovas, und alle Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem, und die Priester und die Leviten, und alles Volk, vom Größten bis zum Kleinsten; und man las vor ihren Ohren alle Worte des Buches des Bundes, das im Hause Jehovas gefunden worden war. 31 Und der König stand auf seinem Standorte und machte den Bund vor Jehova, Jehova nachzuwandeln und seine Gebote und seine Zeugnisse und seine Satzungen zu beobachten mit seinem ganzen Herzen und mit seiner ganzen Seele, um die Worte des Bundes zu tun, welche in diesem Buche geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle in den Bund treten, welche sich in Jerusalem und in Benjamin befanden. Und die Bewohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia tat alle Greuel hinweg aus allen Ländern, welche den Kindern Israel gehörten; und er hielt alle an, die sich in Israel befanden, Jehova, ihrem Gott, zu dienen. Alle seine Tage wichen sie nicht ab von der Nachfolge Jehovas, des Gottes ihrer Väter.