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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 33

Manasse von Juda - Sein Götzendienst, seine Bestrafung und Buße

1 Zwölf Jahre war Manasse alt, als er König wurde, und er regierte 55 Jahre zu Jerusalem. 2 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, nach den Greueln der Nationen, die Jehova vor den Kindern Israel ausgetrieben hatte. (5. Mose 18.9) 3 Und er baute die Höhen wieder auf, die sein Vater Jehiskia niedergerissen hatte, und errichtete den Baalim Altäre, und machte Ascheroth, und beugte sich nieder vor dem ganzen Heere des Himmels und diente ihnen. (2. Könige 18.4) 4 Und er baute Altäre in dem Hause Jehovas, von welchem Jehova gesagt hatte: In Jerusalem soll mein Name sein ewiglich! (5. Mose 12.5) (5. Mose 12.11) (1. Könige 9.3) 5 Und er baute dem ganzen Heere des Himmels Altäre in den beiden Höfen des Hauses Jehovas. 6 Und er ließ seine Söhne durchs Feuer gehen im Tale des Sohnes Hinnoms, und er trieb Zauberei und Wahrsagerei und Beschwörung, und bestellte Totenbeschwörer und Wahrsager: er tat viel Böses in den Augen Jehovas, um ihn zu reizen. 7 Und er stellte das geschnitzte Bild des Gleichnisses, das er gemacht hatte, in das Haus Gottes, von welchem Gott zu David und zu seinem Sohne Salomo gesagt hatte: In dieses Haus und in Jerusalem, das ich aus allen Stämmen Israels erwählt habe, will ich meinen Namen setzen ewiglich! 8 Und ich will den Fuß Israels nicht mehr aus dem Lande weichen lassen, welches ich euren Vätern bestimmt habe, wenn sie nur darauf achten, alles zu tun, was ich ihnen geboten habe, nach dem ganzen Gesetz und den Satzungen und den Rechten durch Mose. 9 Aber Manasse verleitete Juda und die Bewohner von Jerusalem, mehr Böses zu tun, als die Nationen, welche Jehova vor den Kindern Israel vertilgt hatte. 10 Und Jehova redete zu Manasse und zu seinem Volke; aber sie merkten nicht darauf. 11 Da ließ Jehova die Heerobersten des Königs von Assyrien über sie kommen; und sie nahmen Manasse gefangen und banden ihn mit ehernen Fesseln und führten ihn nach Babel. 12 Und als er bedrängt war, flehte er Jehova, seinen Gott, an und demütigte sich sehr vor dem Gott seiner Väter und betete zu ihm; 13 und er ließ sich von ihm erbitten und erhörte sein Flehen, und brachte ihn nach Jerusalem in sein Königreich zurück. Da erkannte Manasse, daß Jehova Gott ist. (1. Könige 18.39) 14 Und hernach baute er die äußere Mauer der Stadt Davids, westlich gegen den Gihon hin, im Tale, und bis zum Eingang des Fischtores, und umgab den Ophel mit einer Mauer und machte sie sehr hoch. Und er legte Kriegsoberste in alle festen Städte in Juda. 15 Und er tat die Götter der Fremde hinweg und das Gleichnis aus dem Hause Jehovas, und alle Altäre, die er auf dem Berge des Hauses Jehovas und in Jerusalem gebaut hatte; und er warf sie hinaus außerhalb der Stadt. 16 Und er baute den Altar Jehovas wieder auf und opferte auf demselben Friedens- und Dankopfer; und er befahl Juda, daß sie Jehova, dem Gott Israels, dienen sollten. 17 Aber das Volk opferte noch auf den Höhen, wiewohl Jehova, ihrem Gott. 18 Und das Übrige der Geschichte Manasses, und sein Gebet zu seinem Gott, und die Worte der Seher, die zu ihm redeten im Namen Jehovas, des Gottes Israels, siehe, das ist geschrieben in der Geschichte der Könige von Israel. (2. Könige 21.17-18) 19 Sein Gebet aber, und wie Gott sich von ihm erbitten ließ, und alle seine Sünde und seine Untreue, und die Orte, an welchen er Höhen gebaut und die Ascherim und die geschnitzten Bilder aufgestellt hatte, bevor er sich demütigte: siehe, das ist geschrieben in der Geschichte Hosais. 20 Und Manasse legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in seinem Hause. Und Amon, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 21.17-18)

Amon von Juda

21 Zweiundzwanzig Jahre war Amon alt, als er König wurde, und er regierte zwei Jahre zu Jerusalem. 22 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, wie sein Vater Manasse getan hatte; und Amon opferte allen geschnitzten Bildern, welche sein Vater Manasse gemacht hatte, und diente ihnen. 23 Und er demütigte sich nicht vor Jehova, wie sein Vater Manasse sich gedemütigt hatte; sondern er, Amon, häufte die Schuld. (2. Chronik 33.12) 24 Und seine Knechte machten eine Verschwörung wider ihn und töteten ihn in seinem Hause. 25 Da erschlug das Volk des Landes alle, die sich wider den König Amon verschworen hatten; und das Volk des Landes machte Josia, seinen Sohn, zum König an seiner Statt.